Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-21 - Streichung Erziehung im Parteiprogamm

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Antragsnummer

GP047

Einreichungsdatum

2010-10-21

Antragstitel

Streichung Erziehung im Parteiprogamm

Antragsteller

  • Dr. Steffen Thomas

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Im aktuellen Parteiprogramm findet sich im Abschnitt Bildung folgender Absatz:
Trotz des staatlichen Bildungsauftrages soll die Erziehung in Bildungseinrichtungen die Erziehung durch die Eltern nicht ersetzen. Zur umfassenden Bildung gehört, dass sich beide Formen der Erziehung gegenseitig ergänzen und fördern.

Ich beantrage diesen Satz zu streichen.

Begründung

Bildungseinrichtungen haben, wie der Name schon sagt, zum Ziel Bildung zu ermöglichen. Und genau dazu sollen sie da sein, nicht mehr aber auch nicht weniger. Bildungseinrichtungen sind keine Erziehungsanstalten. Und auch aus einem staatlichen Bildungsauftrag ergibt sich nicht zwangsweise ein staatlicher Erziehungsauftrag.

Zur bevorzugten Alternative in LQFB: Er enthält sachliche Fehler in Unkenntnis der Rechtslage in den Bundesländern. In der Begründung des Gegenantrages steht u. a. "Im Grundgesetz gibt es das Bekenntnis zur Würde des Menschen, zu den Menschenrechten und zur freien Entfaltung der Persönlichkeit. Eine staatliche Schule, die sich dazu bekennt, hat also auch einen Erziehungsauftrag."

Dieser Satz enthält allein mehrere Probleme: Zum einen werden Kinder teilweise zwecks Bestrafung in die Ecke gestellt, vom Unterricht ausgeschlossen etc. Diese Maßnahmen sind zum Teil mit der Würde des Menschen nicht vereinbar! Ein Erziehungsauftrag widerspricht sogar der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Desweiteren (hierzu gibt es in Kürze einen zweiten Antrag von mir)schränken gerade Schulgesetze der Länder die Grundrechte von Kindern und Eltern teilweise erheblich ein (Sollte im Sinne des Kindeswohl ein staatliches/gesellschaftliches Eingreifen notwendig sein, kann dies über richterliche Einzelfallprüfung jederzeit legitimiert werden). Ein weitere Aspekt des Gegenantrages besteht darin, das er von staatlichen Schulen spricht. Wenn staatlich Schulen meinen, einen staatlichen Erziehungsauftrag zu haben, mag das ok sein. Solange es genügen (!) alternativ Schulen gibt. Hier jedoch schwächelt sowohl unser Land als auch die von mir beanstandete Formulierung im Programm, denn dort wird diese Differenzierung nicht vorgenommen. Und schließlich gipfelt die Gegeninitiative darin, das sie das Versagen der Familienpolitik ("Wenn die Erziehungsberechtigen der Kinder voll berufstätig sind, verbringt ein Kind nach der Schule, gelegentlich nur ca. 2- 3 Stunden am Tag mit Ihnen. Diese Zeit ist dann auch häufig noch mit Aufgaben zur Organisation des Alltags belegt. So kann manches Kind von Glück reden, wenn es mit den Eltern 20 Min. täglich Gesprächszeit hat.") als Grund dafür nimmt, diese (unnatürliche) Trennung der Kinder vom Elternhaus auch noch institutionalisieren zu wollen.

Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/412.html (gegenüber i837 unterlegen)

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