Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-21 - Gleichstellung von Alkohol, Tabak und Cannabis

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Antragsnummer

GP046

Einreichungsdatum

2010-10-21

Antragstitel

Gleichstellung von Alkohol, Tabak und Cannabis

Antragsteller

  • Jan Schejbal

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Forderung (=Text der ins Programm aufgenommen werden soll)

Im Bezug auf die Regelungen für Handel, Besitz und Konsum sollen Alkohol, Tabak und Cannabis gleichgestellt werden. Die einheitliche Regelung soll separat beschlossen werden. Dadurch soll eine sachliche und angemessene Behandlung der Problematik legaler und bisher illegaler Drogen erzielt werden.

Begründung

Alkohol und Tabak können - wie andere Drogen - große gesundheitliche Schäden hervorrufen. Die Gefährlichkeit von Cannabis ist umstritten, es ist jedoch davon auszugehen, dass sie nicht deutlich höher als die Gefährlichkeit von Alkohol und Tabak ist (siehe z. B. [1]). Da die Gefahren vergleichbar sind, ist die Gleichstellung unter diesem Gesichtspunkt sinnvoll.

Durch die Gleichstellung von Alkohol, Tabak und Cannabis wäre ein Anreiz für einen sachlichen Umgang mit der Problematik gegeben. Ein Totalverbot - welches sich bei Alkohol schon als kontraproduktiv erwiesen hat (Prohibition) dürfte damit vom Tisch sein, bei der Neuregelung wären die Beteiligten gewzungen, sich sachlich mit der Problematik auseinanderzusetzen. Insbesondere Personen, die - ohne sachliche Grundlage - Cannabis verbieten aber Alkohol und Tabak möglichst frei verfügbar lassen wollen, müssten sich Gedanken über eine sinnvolle und gerechte Regelung machen. Wie die konkrete Regelung aussieht, ist daher bewusst offengelassen. Eine Verschärfung der bisher lockeren Regelungen für Alkohol und Tabak, z. B. Abgabe nur noch in besonderen Geschäften, ist hierbei denkbar, aber nicht zwingend.

Die Ausweitung auf weitere Drogen mit ähnlicher Gefährlichkeit ist später denkbar.

Durch die Angleichung müssten die Regelungen für den Umgang mit Cannabis gelockert und/oder die Regelungen für den Umgang mit Alkohol/Tabak verschärft werden. Beides hätte Vorteile:

Allgemein wird davon ausgegangen, dass eine leichtere Verfügbarkeit eines Suchtmittels den Konsum erhöht, was als Nachteil zu sehen ist, da Suchtmittel gesundheitliche Schäden hervorrufen. Eine Verschärfung der Regelungen für Alkohol und Tabak reduziert demnach den Konsum und die entstehenden Schäden. (Die Verschärfung darf allerdings nicht so streng sein, dass ein Schwarzmarkt entsteht, dessen Nachteile unten ersichtlich werden)

Bei der Legalisierung bisher illegaler Substanzen (wie Cannabis) sind mehrere positive Effekte zu erwarten:

  • Bessere Qualität (weniger Verunreinigungen) durch offiziellen Handel und dadurch deutlich geringere gesundheitliche Auswirkungen
  • Geringere Preise und dadurch weniger Beschaffungskriminalität
  • Bessere Kontrolle im Bezug auf Alter und Handels-/Konsumorte (dadurch besserer Jugendschutz und weniger Belästigung der Öffentlichkeit)
  • Austrocknung des Schwarzmarkts und dadurch weniger (organisierte) Kriminalität
  • ggf. Steuereinnahmen

Gegenüber der Erhöhung des Konsums durch den leichteren Zugang überwiegen diese Vorteile.

[1] Nutt, D., King, L. A., Saulsbury, W., Blakemore, C.: Development of a rational scale to assess the harm of drugs of potential misuse. In: Lancet. 369, Nr. 9566, 24. März 2007, S. 1047–53. "Lancet" ist eine der ältesten und renommiertesten medizinischen Fachzeitschriften der Welt und setzt ein Peer-Review ein. Siehe auch Grafik auf http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Rational_scale_to_assess_the_harm_of_drugs_%28mean_physical_harm_and_mean_dependence%29_de.svg

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Konkurrenzanträge

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Hinweise zum Programmantrag

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Datum der letzten Änderung

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