Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-17 - Mehr Demokratie beim Wählen

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Antragsnummer

GP019

Einreichungsdatum

2010-10-17

Antragstitel

Mehr Demokratie beim Wählen

Antragsteller

  • Eberhard Zastrau

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Der Bundesparteitag möge zur Ergänzung des Parteiprogramms im Abschnitt "Mehr Demokratie wagen" beschließen:

Mehr Demokratie beim Wählen

Wir Piraten setzen uns für mehr Freiheit und Unabhängigkeit des einzelnen Abgeordneten in den Parlamenten ein. Um Fraktionsdisziplin und Parteiendruck zu verringern, muss der Einfluss der Wähler auf die personale Zusammensetzung der Parlamente gestärkt werden. Zu diesem Zweck ist auch für die Wahlen auf Bundes- und Landesebene die Möglichkeit zu schaffen, Kandidaten verschiedener Parteien zu wählen (Panaschieren) und auch gezielt einzelne Kandidaten durch Kumulieren zu stärken. Der Einfluss taktischer Stimmabgabe ist zu verringern, damit kleine und neue Parteien ihr reales Wählerpotential ausschöpfen können.

Antragsbegründung

Die Demokratie in der Bundesrepublik ist erstarrt. Die Bürger können bei Wahlen nur die proportionale Sitzverteilung in den Parlamenten bestimmen. Die personale Zusammensetzung der Fraktionen wird allein von den Parteien bestimmt. Die einzelnen Abgeordneten büßen dadurch Fähigkeit und Bereitschaft ein, die Unabhängigkeit ihres Mandats auch in der praktischen Parlamentsarbeit zu verwirklichen.

Das entscheidende Instrument dagegen ist, den Abgeordneten eine von ihrer Partei unabhängige Legitimation zu verschaffen. Das kann durch ein Wahlverfahren erreicht werden, das dem Wähler eine Auswahlmöglichkeit zwischen den Kandidaten einer Partei eröffnet. Die bewährten Verfahren dafür sind das im Rahmen der Kommunalwahlen übliche Kumulieren und Panaschieren. Für die Wahlen auf Bundes- und Landesebene bietet sich ein Verfahren an, wie es in den norddeutschen Ländern praktiziert wird: Der Wähler kann bis zu fünf Stimmen unter den Kandidaten verteilen. Dabei kann er einzelnen Kandidaten jeweils bis zu drei Stimmen geben, aber auch Kandidaten unterschiedlicher Parteien wählen. Dieses Wahlverfahren kann mit Gesamt-Kandidatenlisten für das ganze Wahlgebiet oder im Rahmen von Mehrmandate-Wahlkreisen umgesetzt werden, ein doppeltes Verfahren wie bei der bisherigen "personalisierten Verhältniswahl" ist nicht sinnvoll. Die Berechnung des Wahlerfolgs der Parteien und die Entscheidung über den Einzug in die Parlamente wird weiterhin im gesamten Wahlgebiet erfolgen, nur für die personelle Besetzung der Mandate entscheiden z.B. die Stimmen der Kandidaten in den Mehrmandate-Wahlkreisen. Das Erfordernis von Unterstützer-Unterschriften darf weder Parteien, die flächendeckend kandidieren, noch Parteien, die allein eine regionale Repräsentanz anstreben, benachteiligen.

Um ein taktisches Wahlverhalten zu reduzieren, ist allerdings eine zweite Ebene von Ersatzstimmen einzuführen, die für den Fall des Scheiterns einer mit den Hauptstimmen gewählten Partei an der Stimmhürde diese Stimmen auf ersatzweise gewählte Kandidaten überleitet, die dann vernünftigerweise aus dem Kandidatenangebot der verlässlich über die Stimmhürde gelangenden Parteien stammen.

Die vorgeschlagenen Änderungen zum Wahlverfahren gehen auf Initiativen des Bürgerrechts-Vereins »Mehr Demokratie e.V.« zurück, wie sie etwa im Rahmen von Volksbegehren in Hamburg und Berlin, aber auch in Bremen und Nordrhein-Westfalen, vorgestellt wurden.

Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/560.html

Wiki-Antragsfabrik

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Konkurrenzanträge

derzeit keine bekannt

Hinweise zum Programmantrag

Antrag für das Grundsatzprogramm

Datum der letzten Änderung

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