Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-14 - Abgrenzung zu anderen Politiken: Finanzpolitik, Sozialpolitik, etc GpW-7

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Antragsnummer

GP077

Einreichungsdatum

2010-10-14

Antragstitel

Abgrenzung zu anderen Politiken: Finanzpolitik, Sozialpolitik, etc GpW-7

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Hiermit beantrage ich folgende Sätze in ein Grundsatzprogramm der PIRATEN aufzunehmen:

Abgrenzung zu anderen Politiken: Finanzpolitik, Sozialpolitik, etc

(1) Das Wirtschaften des Staates ist selbstverständlich auch von seinen Finanzen abhängig. Die Finanzen bestimmen den Haushalt, die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten des Staates. So fordert das Wirtschaften des Staates die Finanzpolitik, diese Finanzen bereitzustellen. Jedoch hat die Finanzierung der unterschiedlichen politischen Maßnahmen bzw. der Ministerien nichts mit Wirtschaftspolitik an sich zu tun, die dem Bürgerlichen Wirtschaften dient. - Es ist auch hier zu betonen, daß jede Politik verantwortlich und vernünftig für sich selbst wirtschaftet.

(2) Die Finanzpolitik des Staatswesens mit der Wirtschaftspolitik zu verweben, birgt für die PIRATEN die Gefahr eines neuen Merkantilismus, in dem das Wirtschaften der Bürger der Finanzierung des Staates untergeordnet wird.

(3) Gleiches gilt für die Sozialpolitik. Hier sehen die PIRATEN die Gefahr der Instrumentalisierung des Bürgerlichen Wirtschaftens. Die Sozialpolitik ist unabhängig von der Wirtschaftspolitik. Sie hat ihren eigenen Haushalt, den sie mit der Finanzpolitik abstimmen muß.

(4) Die PIRATEN sind aus wirtschaftspolitischer Sicht sowie aus Gründen der Machtkonzentration davon überzeugt, daß Wirtschaftspolitik für sich alleinstehen muß und nur dem Bürgerlichen Wirtschaften dient.

(5) Die PIRATEN halten eine klare systemische und fachliche Trennung zwischen den politischen Dingen ein, ganz nach dem Grundsatz der Parallelität von Systemen.

(6) Die PIRATEN fordern eine weitestgehende Befreiung des Bürgerlichen Wirtschaftens von staatlicher Büro- und Technokratie

(7) Die PIRATEN sind gegen die Erfassung des einzelnen Bürgers sowie der Gesellschaft als staatswirtschaftliches Personal oder ähnliches: Z.B. im Sinne von "Humankapital"

Begründung

Lediglich eine Wissenschaftliche Betrachtung erlaubt es o.g. Disziplinen zu verweben. Die verschiedenen Schulen der Volkswirtschaft betrachten das wirtschaftliche Geschehen aus einer akademischen Perspektive. Eine akademische Betrachtung, die letzentlich keine politische Gestaltung darstellt, auch keine Verantwortung übernimmt und lediglich versucht die Realität in Modelle zu fassen, um Vorhersagen machen zu können: - Wissenschaft und nicht Politik.

Die Aussage "Finanz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik sind untrennbar miteinander verwoben" ist eine wissenschaftliche Aussage, die bestimmten Volkswirtschaftlichen Schulen folgt. Diese muß die Politik nicht unreflektiert hinnehmen. Die Politik sollte die einzelnen politischen Dinge unmittelbar auf den Bürger beziehen. Mittelbare Interessen die durch das Verweben dieser politischen Dinge korrumpieren den Bürgerbezug und werden zum Selbstzweck von Machtserhalt und Staatsräson.

Eine Gesellschaftordnung, die nur dazu dient soziowissenschaftliche Modelle alternativlos zu erfüllen, gleicht einer technokratischen Verordnung.

Die Vermischung dieser Politischen Dinge geschah mit der Gestaltung der "Sozialen Marktwirtschaft". Alfred Müller-Armack# (NSDAP|CDU) entwarf in seinem Buch "Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft" die Idee und den Begriff der „Sozialen Marktwirtschaft“. - Es ist in diesem Zusammenhang dokumentiert, daß Ehrhard sich gerade gegen diese Einflußnahme der freiheitlichen sowie christlichen Sozialisten wehrte, indem er diplomatisch bekundetet "Je freier die Wirtschaft, umso sozialer ist sie auch.“#

Die Verzerrung der Ideen Ehrhards wurde in der herrschenden Politik fortgesetzt. "Erhard jedenfalls erklärte im Jahre 1974 enttäuscht, die Epoche der Sozialen Marktwirtschaft sei längst beendet, das, was aus seiner Sozialen Marktwirtschaft geworden sei, sei von seinen Vorstellungen von Freiheit und Selbstverantwortung weit entfernt. #

Art20 GG Abs.1 (aka: Sozialstaatsgebot) gebietet nicht die Einflußnahme des Staatswesens auf die Bürgerliche Gesellschaft, sondern es gliedert das Staatswesen (die Republik) in die Bürgerliche Gesellschaft ein: Ein sozialer Bundesstaat - Eine gesellschaftliche Verpflichtung des Staatswesens. - Die Interpretation eines "Sozialstaatsgebotes" ist eine willkürliche Auslegung bestimmter politischer Orientierungen und widerspricht im wesentlichen der "Sozialen Marktwirtschaft“ Ehrhards.

Der Begriff "Soziale Marktwirtschaft" drückt aus, daß durch geeignete Ordnungspolitik des sozial verpflichteten Staatswesens eine auf den Bürger bezogene Freie Marktwirtschaft "sozial" gemacht werden kann. Beabsichtigt ist nicht ein klassischer Sozialstaat zur nachträglichen Korrektur der sozialen Probleme einer Freien Marktwirtschaft.

Abgekürzt kann man es folgendermaßen darstellen: "sozialer Staat" vs. "Sozialstaat"

Der von Alfred Müller-Armack formulierte Anspruch der "Wirtschaftslenkung" durch das Staatswesens bzw. seiner Politischen Elite ist grundsätzlich in Frage zu stellen, wenn ein freiheitliche Gesellschaftsordnung angestrebt wird.

Das politische Verweben von Wirtschafts-, Finanz-, Sozialpolitik, etc wird nicht der Verpflichtung des Staatswesens zum sozialen Wesen gerecht. Es dient der Machtkonzentration. Die schützende Abgrenzung der Bürgerlichen Gesellschaft vom Staatswesen sowie der herrschenden politischen Elite und ihrer Partnerschaften wird durch die merkantilistische Gleichschaltung der politischen Dinge verletzt. - Im Sinne der Staatsräson nimmt Staatswesen die Bürger in die Pflicht - Es nimmt aktiv Einfluß auf das Wirtschaften und das Leben der Bürger, um willkürlich geschaffene Soziale Verflichtungen zu erfüllen: Ein merkantilistischer Sozialismus! Der z.B. durch den Sozialindusriellen Komplex entsprechender PrivatPublic-Partnerschaften Zwänge schafft.

Die Finanzmarkt- und Euro-Krise sowie die sozialstaatlichen Risikoübernahmen zeigen uns deutlich, daß die Geldpolitik der europäischen Staatswesen längst zur Staatsräson geworden ist. Sie diente letztendlich der Kreditwürdigkeit der Staaten, der Möglichkeit zur weiteren Verschuldung.# Das Agieren der EZB als Badbank durch das Aufkaufen fauler Staatsanleihen sowie die Staatsbürgschaften und Abwrackprämien sind Musterbeispiele verwobener politischer Dinge.

Auch die Bildungspolitik ist einer merkantilistischen Perspektive unterworfen, wenn man "die Zukunft" in der "Humanresource" sieht und so den Zweck der Bildung den Wirtschaftlichen Interessen des Staatswesens bzw. der politischen Elite - ihrem Machterhalt unterordnet, statt dem Menschen selbst und seiner freien Persönlichkeitsbildung. Die Bildung der Bürger als staatliche Investion zu bezeichnen und entsprechend zu verbuchen, ist ein Hohn für jeden freien Menschen, der die auf der spekulativen Investition begründete Verschuldung später tilgen muß.

Das Verweben der politischen Dinge korrumpiert sie. Sie verlieren ihren umittelbaren Bürgerbezug und werden zum Selbstzweck mißbraucht.

Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1100.html

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