Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-14 - Änderung des § 265a StGB - Erschleichen von Leistungen
Inhaltsverzeichnis
AntragsnummerWP002 Einreichungsdatum2010-10-14 AntragstitelÄnderung des § 265a StGB - Erschleichen von Leistungen Antragsteller
AntragstypProgrammantrag Antragstext
Die Piratenpartei befürwortet die Streichung vom Ausdruck: 'die Beförderung durch ein Verkehrsmittel' aus dem § 265a StGB, Erschleichen von Leistungen.
AntragsbegründungSchwarzfahren ist ein täglich vieltausendfach begangenes und mehrtausendfach geahndetes Delikt ('erhöhtes Beförderungsentgelt', 40 €) dagegen wird es eher selten strafrechtlich (§ 265a Erschleichen von Leistungen: Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist....) verfolgt oder geahndet; und wenn, dann hat das mehr einen Rachecharakter, ich sehe keinen Nutzen und keine präventive Wirkung in dieser Strafvorschrift. Daher sollte zumindest der Teil über die Beförderung durch ein Verkehrsmittel (die anderen 'Verfehlungen' habe ich noch nicht -z.B. in der Presse- wahrnehmen können) gestrichen werden. Wohlgemerkt, ich will damit nicht für ein Schwarzfahren werben (andere Finanzierungsmethoden für den ÖPNV sind ein gesondertes Thema/Themengebiet/AG wert!), sondern ich finde, dass die PP sich auch bezüglich unsinniger oder tendenziöser Gesetze positionieren soll.(verfolgt in diesem Fall werden am ehesten Mittellose, 'Penner' usw., Rachegedanke).
Liquid Feedback
Wiki-Antragsfabrik- Konkurrenzanträgederzeit keine bekannt Hinweise zum ProgrammantragAntrag für das Wahlprogramm Datum der letzten Änderung- |