Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-08 -

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Antragsnummer

SÄA=001


Einreichungsdatum

2010-10-08


Antragstitel

§ 2 der Schiedsgerichtsordnung


Antragsteller

Jens Müller


Antragstyp

Satzungsänderungsantrag


Antragstext

Am Ende von § 2 der Schiedsgerichtsordnung wird folgender Abs. 5 angefügt: "(5) Die Schiedsgerichte geben sich eine Geschäftsordnung. Diese soll insbesondere Regelungen enthalten über:
1. die zugelassenen Wege für die Kommunikation mit dem Schiedsgericht (einschließlich Festlegung der zugelassenen Datenformate)
2. die Beratungen des Schiedsgerichts, insbesondere deren Häufigkeit und Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit
3. die Medien für die Sitzungen des Schiedsgerichts und für die Dokumentation der Verfahren
4. die Aktenführung des Schiedsgerichts, insbesondere die Aktenzeichen für die verschiedenen Verfahrensarten und die Sicherung gegen unberechtigten Zugriff
5. die Einladung zu mündlichen Anhörungen und deren Ablauf und Dokumentation.
6. die Art und Weise der Dokumentation von Entscheidungen des Schiedsgerichts"


Antragsbegründung

Das ist ein erster Entwurf mit Punkten, die IMO in eine GO gehören. Manche Sachen sollten vielleicht eher in die Satzung, aber da kann man ja ggf. auch erstmal schauen, was in der Praxis funktioniert.


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