Bundesparteitag 2007/Satzungsänderungsanträge/23

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Satzungsänderung Mehrfachkandidatur

Antragsnummer: 023
Satzungsänderungsantrag: Mehrfachkandidatur
Eingereicht am 20.04.07 per email(per Fax durch GS nachgereicht)
Antragsteller: Ingo Ponickau / Mitglied der Piratenpartei
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Antrag 1-3 sind Alternativanträge, die gesammelt diskutiert werden können (Antragsteller).

Antrag 1:

Der Bundesparteitag möge beschließen, die Satzung um folgende Formulierung an passender Stelle zu ergänzen: „Kandidieren kann man nur für ein Amt, Mehrfachkandidaturen sind ausgeschlossen. Die Kandidatur muss schriftlich mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitags beim Vorstand eingegangen sein.“

Kommentar:

Ein Verbot von Mehrfachkandidaturen hat erhebliche Vorteile zur Folge. Nicht nur wird das Profil des Wahlkampfes geschärft und die organisatorische Abwicklung der Vorstandswahlen (nicht zu letzt zeitlich) vereinfacht. Auch eine Briefwahl des Vorstands wird so erheblich von gewichtigen Einsprüchen befreit und zusammen mit einer Fristregelung so möglicherweise überhaupt erst möglich. Die Frist von vier Wochen entspricht der von Satzungs- und Programmanträgen und gibt genügend Zeit, eine Briefwahl einzuleiten.

Antrag 2:

Der Bundesparteitag möge beschließen, die Satzung um folgende Formulierung an passender Stelle zu ergänzen: „Kandidieren kann man nur für ein Amt, Mehrfachkandidaturen sind ausgeschlossen. Die Kandidatur muss schriftlich mindestens drei Wochen vor Beginn des Bundesparteitags beim Vorstand eingegangen sein.“

Kommentar:

Durch die Verringerung der Frist ergeben sich keine Vorteile. Allein alle Anträge zu Satzungs- und Programmfragen sind veröffentlicht.

Antrag 3:

Der Bundesparteitag möge beschließen, die Satzung um folgende Formulierung an passender Stelle zu ergänzen: „Kandidieren kann man nur für ein Amt, Mehrfachkandidaturen sind ausgeschlossen. Die Kandidatur muss schriftlich mindestens zwei Wochen vor Beginn des Bundesparteitags beim Vorstand eingegangen sein.“

Kommentar:

Zwei Wochen ist das absolute Minimum, um eine Briefwahl zu ermöglichen (siehe Antrag 24)