Bundesgeschäftsstelle/virtuelle Bundesgeschäftsstelle/Antwortvorlagen/Nebenverdienste
Die Nebenverdienste sollten auf jeden Fall deutlich eingeschränkt werden. Politiker sind Angestellte des Volkes und als solche den Interessen ihres Arbeitgebers verpflichtet. Kein Arbeitnehmer darf gleichzeitig in zwei konkurrierenden Betrieben arbeiten und so sollte auch der Interessenskonflikt zwischen Stellen in der Wirtschaft und in der Politik vermieden werden. Die Diäten eines Parlamentariers sind hoch genug, dass es nicht notwendig ist, sich noch etwas dazuzuverdienen um über die Runden zu kommen. Im Moment wird diese Position allerdings im Parlament nicht mehrheitsfähig sein. In einem ersten Schritt sollten die Nebenverdienste deshalb tatsächlich transparent gemacht werden. Das heißt vor allem auf einzelne Euros genau und ohne die weit greifenden Ausnahmen, die wir derzeit haben.
Natürlich muss die Regelung so ausgestaltet werden, dass sie zumutbar ist. Insbesondere sehen wir folgende Probleme: 1. Zumutbarkeit des Wechsels in die Politik für den alten Arbeitgeber 2. Besitz einer eigenen Firma 3. Weggang aus der Politik
Zum ersten: Arbeitnehmer, die lange bei einer Firma beschäftigt sind werden häufig unentbehrlich. Dadurch dass diese Arbeitnehmer als einzige bestimmte Tätigkeiten und Abläufe kennen und diese Kenntnisse auch nicht durch einfache Weiterbildungsmaßnahmen vermittelt werden können, trifft den Arbeitgeber der Verlust des Arbeitnehmers hart. Insbesondere weil vor dem Wahltag nicht feststeht, ob der Arbeitnehmer in das Parlament einziehen wird. Hier muss eine angemessene Übergangsfrist geschaffen werden, in dem zumindest eine Einarbeitung einer Ersatzkraft möglich ist.
Zum zweiten: Das ist der problematischste Punkt. Der Besitzer einer Firma hat natürlicherweise sowohl eine Gewinnbeteiligung wie auch einen zumindest formellen Posten inne. Dies gilt ebenso für erhebliche Aktienbeteiligungen. Natürlich kann hier weder der zukünftige Politiker zwangsenteignet werden, noch Firmenbesitzer pauschal von politischen Ämtern ausgeschlossen werden. Beides wäre undemokratisch. Vermutlich lässt sich dieser Punkt nicht vollständig lösen. Auf jeden Fall sollte aber eine solche Situation schon zum Zeitpunkt der Kandidatur transparent gemacht werden müssen, damit der Bürger dies in seine Wahlentscheidung mit einbeziehen kann. Ein möglicher Kompromiss wäre auch, Politiker zumindest nicht in dem Bereich entscheiden zu lassen, in dem ihre Firma arbeitet. Dies verhindert aber dass Politiker ihre berufliche Kompetenz in das Parlament einbringen können und ist deshalb nicht bei Parlamentariern, sondern eher bei Ministern als Lösung anzusehen. Zumindest in Ausschüssen, bei denen es um die Kontrolle von Menschen geht, sollten solche Überschneidungen aber nicht vorkommen. Z.B. muss ein Besitzer eines Kernkraftwerks nicht unbedingt einem Kontrollgremium für die Atomwirtschaft sitzen.
Zum dritten: Man darf die Politik verlassende Politiker einerseits nicht arbeitslos machen, andererseits möchte man aber auch den berühmten Drehtüreffekt verhindern. Ersteres würde gegen die Rechte der Parlamentarier verstoßen und zudem die unangenehme Folge des "am Stuhl klebens" nach sich ziehen. Zweiteres ist ein wichtiger Grund für den derzeitigen stark überproportionalen Einfluss wirtschaftlicher Interessen auf die Politik.
Beides sind wiederum sich ausschließende Ziele, die einen Kompromiss notwendig machen. Mit einem guten Kompromiss können hier beide Effekte abgemildert werden, nicht aber vollständig verhindert werden. Hier ist zunächst wieder eine Übergangsfrist angedacht. Zudem sollte dies auch im Hinblick auf die tatsächliche Tätigkeit des Parlamentariers nur für bestimmte Branchen oder Firmen gelten.
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Viele Grüße
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Im Auftrag der Geschäftsstelle der Piratenpartei Deutschland