Bundesgeschäftsstelle/Verfahrensverzeichnis

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Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach BDSG § 4e

Name der verantwortlichen Stelle

Piratenpartei Deutschland

Vertretungsberechtigte

Bundesvorstand BuVo

Anschrift der verantwortlichen Stelle

Piratenpartei Deutschland
Bundesgeschäftsstelle
Pflugstraße 9a
10115 Berlin (Mitte)

Zuständig für den Bereich Datenschutz ist Carsten Sawosch

Zuständig für das öffentliche Verfahrensverzeichnis ist der Beauftragte für den Datenschutz der Piratenpartei Deutschland

Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

Die Piratenpartei Deutschland ist eine politische Partei nach Art 21 GG.

Im Rahmen der Mitgliederverwaltung und der politischen Tätigkeit verwendet (erhebt, verarbeitet und nutzt) die Piratenpartei Daten.

Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Mitgliederdaten und Daten von Interessenten, Spendern und Geschäftspartnern, sofern diese zur Erfüllung des oben genannten Zweckes erforderlich sind. Diese sind die nachfolgend im Wesentlichen aufgeführten Daten bzw. Datenkategorien.

Im Rahmen der Mitgliederverwaltung und parteiinternen Organisation:

  • Mitglieder: Adressdaten, Staatsbürgerschaft, Geburtsdatum im Rahmen der Mitgliederverwaltung
  • Spender: Adress- und Spendendaten
  • Geschäftspartner: Adressdaten, Bestelldaten sowie für die Abwicklung von Lieferungen notwendige Daten (bspw. USt.-ID, Steuer- und Kontonummer)

Im Rahmen der öffentlichen politischen Tätigkeit:

  • Interessenten und Mitglieder: Kontaktdaten wie E-Mail-Adressen und Textbeiträge auf Mailinglisten, im Weblog und ähnlichen Kommunikationssystemen, die Daten werden von dieser Personengruppe selbst in diese Systeme eingepflegt. IP-Adressen werden, soweit es die technischen Möglichkeiten der Software zulassen, nicht erfasst.

Empfänger, denen Daten mitgeteilt werden dürfen

  • Die Daten der Mitglieder und Geschäftspartner werden im Regelfall nur den zuständigen Vorstandsmitgliedern und deren Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter und Beauftragte der Geschäftsstellen und Mitgliederveraltung) mitgeteilt. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses werden sie auch weiteren Funktionsträgern (beispielsweise den Parteischiedsgerichten) mitgeteilt.
  • Die in den Kommunikationssystemen gespeicherten Inhalte (z.B. Forumspostings) werden im Regelfall veröffentlicht, sind also jedermann zugänglich. Die zum Betrieb dieser Systeme nötigen Kommunikationsdaten (z.B. E-Mail-Adressen der registrierten User) sind nur den Administratoren dieser Systeme zugänglich.
  • Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften

Regelfristen für die Löschung der Daten

Die Regelfrist wurde vorläufig auf 10 Jahre festgelegt. Hier gelten vor allem bei den Mitgliedsdaten die Aufbewahrungsfristen nach dem Parteiengesetz.

Geplante Übermittlung an Drittstaaten

Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht vorgesehen.

Datenschutzbeauftragter

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen hat die Piratenpartei Deutschland einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Fragen hinsichtlich der Verarbeitung persönlicher Daten können an diesen gerichtet werden. Informationen und Kontakt.