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Inhaltsverzeichnis
- 1 Dokumente
- 2 Dokumente im Internet -- HTML --
- 2.1 Datenschutz
- 2.2 Open Access
- 2.3 Open Innovation
- 2.4 Open Source
- 2.5 Petitionen
- 2.6 Rechtsprechung
- 2.7 Urheberrecht
- 2.8 Urheberrecht, Lizenzen
- 2.8.1 Freie Software, Lizenz
- 2.8.2 Freie Inhalte, Lizenz
- 2.8.3 Open Source Software, Lizenz
- 2.8.4 Public Domain Software, Lizenz
- 2.8.5 Copyleft
- 2.8.6 Creative Commons, Lizenz
- 2.8.7 GNU General Public License
- 2.8.8 Digital Peer Publishing NRW Lizenz
- 2.8.9 European Union Public Licence - EUPL v.1.1 Lizenz
- 2.8.10 Halbfreie Software Lizenz
- 2.8.11 Proprietäre Software
- 2.8.12 Freeware
- 2.8.13 Shareware
- 2.8.14 Kommerzielle Software
- 2.9 Urteile Bundesverfassungsgericht
- 2.10 Wahlen, Wahlrecht und Wahlsysteme
- 2.11 Wissensmanagement
Dokumente
Befreite Dokumente Gemeinsamen Aktensammelstelle des CCC und FoeBuD e.V.
Dokumente im Internet -- HTML --
Datenschutz
- Data Mining, Das einundzwanzigste Jahrhundert im Datenkorsett, Alexander Markowetz
(Vortragsfolien; PDF Download) Vortrag aus der Reihe PUBLIC DOMAIN; Veranstaltungsreihe des FoeBuD e. V.
Open Access
- ao open-access.net (Webside)
Projekt der Freie Universität Berlin, Universität Bielefeld, Georg August Universität Göttingen, Universität Konstanz und weiterer Partner zur Schaffung eines freien Zuganges zu wissenschaftlicher Information.
Auf der Webside werden,
- Fragen zum Urheberrecht erörtert,
- Zugänge zu Open-Access-Zeitschriften,
- Disziplinäre Repositorien und Datenbanken
- eine umfangreiche, sehr informative Seite angeboten.
- Umfassende Linkssammlung zu open-access Es werden alle Aspekte von oa abgedeckt. Tolles Angebot!!
- Infobib (Biblioblog) Blogt über Open Access
Open Innovation
- Open Innovation. Der offene Umgang mit Wissen verändert das Innovationsmanagement (HTML Website)
- community-of-knowledge.de (Homepage)
Unter dem Schlagwort Open Innovation wird derzeit über einen einschneidenden Umbruch im Innovationsmanagement gesprochen. Der Ansatz steht für die aktive strategische Erschließung der kollektiven Wissensbasis, Kreativität und Innovationspotenziale. Das Internet ist hierbei ein zentraler Treiber und Erfolgsfaktor zur Entwicklung verteilter, offener und interaktiver Innovationssysteme. Anhand von Beispielen soll der vorliegende Beitrag einen praxisnahen Überblick über Techniken und Methoden der Open Innovation geben. Netnography, Crowdsourcing und webbasierte Innovationsstudien sind wesentliche Ansätze zur aktiven Integration fortschrittlicher Anwender und Konsumenten in die Neuproduktentwicklung. Lizenz cc-by-sa
Open Source
- Die Kathedrale und der Basar (Website)
Autor Eric S. Raymond, Übersetzer Reinhard Gantar, 1999
Beschreibung
Ich untersuche das erfolgreiche Open Source-Projekt fetchmail, das ich willkürlich als Test für einige überraschende Theorien über Software-Entwicklung herausgegriffen habe, und die durch die Geschichte von Linux nahegelegt werden. Ich erörtere diese Theorien unter dem Blickwinkel zweier grundsätzlich verschiedener Entwicklungsarten. Das eine Modell ist das der "Kathedrale", das in der kommerziell orientierten Software-Welt überwiegt. Das zweite ist im Gegensatz dazu das des "Basars" und der Linux-Welt. Ich werde hier zeigen, daß diese Modelle auf jeweils entgegengesetzten Annahmen über die Natur des Debuggings von Software beruhen. Es folgt die These, daß jeglicher Bug schnell gefunden wird, wenn sich nur genug Entwickler damit befassen - "Given enough eyeballs, all bugs are shallow" - was auf den in der Geschichte von Linux gemachten Erfahrungen beruht. Ich zeige Analogien zu anderen selbst-korrigierenden Systemen von egoistischen Vertretern und erforsche vor dem Abschluß noch einige Implikationen dieser Einsichten für die Zukunft der Software.
Inhalt:
1. Die Kathedrale und der Basar
2. Post muß immer ankommen
3. Von der Wichtigkeit, Benutzer zu haben
4. Früh freigeben, oft freigeben
5. Wann ist eine Rose keine Rose?
6. Aus popclient wird fetchmail
7. Fetchmail wird erwachsen
8. Was wir von fetchmail sonst noch lernen können
9. Voraussetzungen für den Basar-Stil
10. Der soziale Kontext der Open Source-Software
11. Über Management und die Maginotlinie
12. Danksagung
13. Weiterführende Literatur
14. Epilog: Netscape geht auf den Basar
15. Fußnoten
16. Version and Change History
Petitionen
- Übersicht über öffentliche Petitionen (Website)
- Petitionen in der Mitzeichnung
Ende der Mitzeichnungsfrist 22.10.2010
- Hier registieren und Mitzeichnen
Rechtsprechung
- Buskeismus (Website)
Kritische Internetseite über Rechtsprechung die hier als Buskeismus bezeichnet wird. - Buskeismus-Lexikon (Wiki zur Website)
- Recht und Sprache, Juristischen Methodik
(Website) Grundkurs zu wesentlichen Themen der juristischen Methodik
- Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit
Im Rechtsstreit des Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gegen die Logistep AG ist es heute zu einer juristischen Niederlage für das Anti-Piraterie-Unternehmen gekommen. (gulli.com 08.09.2010) Danach gehört die IP-Adresse zu den Verkehrsdaten und unterliegt dem Schweizer Datenschutzgesetz.
Urheberrecht
- Ruhm und Ehre. Der Schutz literarischer Urheberschaft im Rom der klassischen Antike (4/2006)
Katharina de la Durantaye
Die Verfasserin erläutert, dass es in den Gesetzen kein Urheberrecht gab, ein Urheberschutz aber doch Bestand. - Vertrags- und urheberrechtliche Aspekte von Open Source Software im deutschen Recht
Autor Bartosz Sujecki (JurPC Web-Dok. 145/2005, Abs. 1 - 52)
- Copyright - Comic book Herausgeber: World Intellectual Property Organization (WIPO)
- AttacBasisTexte 15: Wissensallmende (HTML Website) Detaillierte Informationen zu Urheberrechten und Patenten
Urheberrecht, Lizenzen
Für Angaben von Lizenzen im Wiki, wurde mit viel Engagement, die Seite Lizenzvorlagen geschaffen. Damit kann man sich gleichzeitig, einen guten Überblick verschaffen und hat, bei Bedarf, die notwendigen Vorlagen zum einfügen zur Verfügung.
Freie Software, Lizenz
Freie Software bedeutet die Freiheit des Benutzers, die Software zu benutzen, zu kopieren, sie zu vertreiben, zu studieren, zu verändern und zu verbessern.
Die vier Arten von Freiheit, die der Benutzer der »Freie Software« hat:
Freiheit 0 - Die Freiheit, das Programm für jeden Zweck zu benutzen.
Freiheit 1 - Die Freiheit, zu verstehen, wie das Programm funktioniert und wie man es
für seine Ansprüche anpassen kann. Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
Freiheit 2 - Die Freiheit, Kopien weiter zu verbreiten, so dass man seinem Nächsten weiterhelfen kann.
Freiheit 3 - Die Freiheit, das Programm zu verbessern und die Verbesserungen der Öffentlichkeit
zur Verfügung zu stellen, damit die ganze Gemeinschaft davon profitieren kann.
Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
„Freie Software“ meint in der Hauptache nicht „kostenlos“, sondern „Freiheit“.
Die Freiheit als Anwender der Software diese:
* für einen beliebigen Zweck zu benutzen,
* zu studieren und anzupassen,
* zu kopieren und weiterzugeben,
* zu verbessern und in verbesserter Form zu veröffentlichen
Um diese Freiheiten zu nutzen, ist der Quelltext der Software unabdingbar.
Freie Software wird vielfach Open-Source-Software genannt, was genau genommen nicht stimmt.
Vorteile von freier Software
Auch wenn Sie selbst mit dem Quelltext direkt nichts anfangen können, bietet Ihnen freie Software konkrete Vorteile:
* Sicherheit.
Jeder Fachmann kann prüfen, ob die Software wirklich nur das tut, was sie soll.
* Stabilität.
Viele Augen sehen mehr als wenige – gerade auf dem Gebiet der Software-Entwicklung.
Untersuchungen haben ergeben, daß viele „kleine“ Fehler, die sich während der
Entwicklung unvermeidlich einschleichen, bei offenen Quelltexten schneller
verschwinden, als wenn nur ein Hersteller die Möglichkeit zum beheben hat.
* Flexibilität.
Sollten in der Software Kleinigkeiten nicht oder nicht mehr Ihren Wünschen
entsprechen, ist eine Anpassung nur möglich, wenn der Zugriff auf den Quelltext besteht.
* Zukunftssicherheit.
Sollte aus irgendeinem Grund die Software nicht mehr weiterentwickelt werden,
können Sie später einen anderen Programmierer damit beauftragen dies zu tun.
- Deutsche Freie Software Lizenz d-fsl (Website)
- Freie Software Lizenz
Deutsche Freie Software Lizenz d-fsl ist eine GPL-kompatible Open Source Lizenz. Sie ist auf das deutsche und europäische Recht zugeschnitten und unterscheidet sich dadurch von den bisherigen freien Software Lizenzen. Die d-fsl ist in deutscher und englischer Sprache verfasst, in beiden Versionen verbindlich und damit auch für den internationalen Gebrauch geeignet.
Verfasst wurde die d-fsl von Axel Metzger und Till Jaeger vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) für das Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die d-fsl steht für die unveränderte Nutzung durch jedermann zur Verfügung, der sie für die Freigabe seiner Software benutzen möchte.
- Eine Auwahl freier Software-Lizenzen ist bei gnu.org gelistet
- Eine weitere Auwahl freier Software-Lizenzen ist im Lizenz-Center bei ifross.org gelistet und viele weitere Infos
Freie Inhalte, Lizenz
- ifrOSS Lizenz für Freie Inhalte
- ifrOSS Lizenz für die freie Nutzung unveränderter Inhalte
- ifrOSS Lizenz für die Nutzung von Inhalten in bestimmten Nutzerkreisen
- ifrOSS Lizenz für die nichtkommerzielle Nutzung von Inhalten an Schulen und Hochschulen (MuSofT Lizenz)
Open Source Software, Lizenz
"Open Source/Open Source Software" wird von vielen Leuten im Sinne von freier Software gebraucht. Es gibt jedoch geringfügige Unterschiede die zu beachten sind.
- The Open Source Definition (en) der Lizenztext
- Open Source Definition (Annotated) (en) der Lizenztext, kommentiert
Die Open Source Initiative (OSI) ist ala eine Non-Profit-Organisation gegründet. Sie fungiert als Förderer für die Vorteile von Open Source und soll Brücken zwischen den verschiedenen Auffassungen in der Open-Source-Community zu bauen. Die Open Source Initiative (OSI) ist der Verwalter der Open Source Definition (OSD) und die anerkannte Stelle für die Überprüfung und Genehmigung von Lizenzen als OSD-Konform. Es gibt 66 verschiedene Open Source Software Lizenzen. Die entsprechenden Texte der Lizenzen sind hier bei OSI nach Name und Kategorie sortiert nachzulesen. Licenze Bedingungen
- Namensnennung by
- Weiterverbreitung wie beliebt sa
- Nutzung nicht Kommerziell nc
- Keine Bearbeitung nd
Public Domain Software, Lizenz
Public Domain Software ist Software, die kein Urheberrechtsschutz besitzt.
Das erlaubt es allen, das ursprüngliche Programm zu nutzen und/oder veränderte Versionen zu verteilen.
Aber es erlaubt auch unkooperativen Leuten, das Programm in proprietäre Software umzuwandeln. Sie können Änderungen vornehmen und das veränderte Programm als das eigene vertreiben. Leute, die das Programm in der geänderten Form erhalten, haben dadurch nicht die Freiheit, die der ursprüngliche Ersteller ihnen gab.
Die Person vor ihnen, hat ihnen damit diese Freiheit genommen.
Manchmal verwenden Leute den Begriff "Public Domain" etwas locker, um "frei" oder "gratis verfügbar" auszudrücken. Nichtsdestotrotz ist "Public Domain" ein rechtlicher Begriff und bedeutet genau genommen "nicht urheberrechtsgeschützt". Um Klarheit zu bewahren, empfehlen wir, "Public Domain" lediglich in dieser Bedeutung zu verwenden.
Gemeinfreie (Public Domain) Software erfüllt die Bedingungen von Open Source, wenn der gesamte Sourcecode verfügbar gemacht wird.
Copyleft
Einfache Lizenz im Lizenzrecht, die ein freies Werk garantiert.
Die Copyleft-Lizenz garantiert, dass alle Benutzer die Freiheit haben, das Werk unter dieser rechtlichen Bedingung zu nutzen, zu bearbeiten und nur unter der Copyleft-Lizenz weiter zu verbreiten.
Das Copyleft bedeutet, dass alle, die diese Software (mit oder ohne Änderungen) weiter verteilen, auch die Freiheit zum Weitergeben und Verändern mitgeben müssen, damit die Software diese Freiheit behält.
Das Copyleft garantiert, dass allen Benutzern diese Freiheiten erhalten bleibten.
Ausführlicher erklärt Richard Stallman: Was ist Copyleft? (Website: gnu.org) oder Wikipedia
Creative Commons, Lizenz
Creative Commons (Deutsch: Schöpferisches Gemeingut) hier CreativeCommons.org (Website, de), eine Gemeinnützige Gesellschaft, die im Internet verschiedene Vorlagen für Lizenzverträge veröffentlicht.
Urheberrechte und Lizenz hier im PiratenWiki
Sie dürfen:
- das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
- Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen
Zu den folgenden Bedingungen:
- Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
- Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.
Wobei gilt:
- Verzichtserklärung — Jede der vorgenannten Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers dazu erhalten.
- Public Domain (gemeinfreie oder nicht-schützbare Inhalte) — Where the work or any of its elements is in the public domain under applicable law, that status is in no way affected by the license.
- Sonstige Rechte — Die Lizenz hat keinerlei Einfluss auf die folgenden Rechte:
- Your fair dealing or fair use rights, or other applicable copyright exceptions and limitations;
- Das Urheberpersönlichkeitsrecht des Rechteinhabers;
- Rechte anderer Personen, entweder am Lizenzgegenstand selber oder bezüglich seiner Verwendung, zum Beispiel: Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen.
Hinweis — Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen alle Lizenzbedingungen mitteilen, die für das Werk gelten. Am einfachsten ist es, an entsprechender Stelle einen Link auf die Lizenzseite bei Creative Commons einzubinden.
Weitere Hintergrundinformationen, Erklärungen, die zugehörigen Grafiken, sowie die Lizenztexte sind aktuell und ausführlich hier (WP: Creative Commons, Abschnitt: Die sechs aktuellen Lizenzen) zu finden.
GNU General Public License
Das GNU-Projekt ist ein Projekt zur Entwicklung eines vollständigen Betriebssystems als freie Software. Um sicherzustellen, daß die Software des GNU-Projekts stets freie Software bleibt, wurden auch verschiedene Software-Lizenzen entwickelt.
Freie Software Lizenz der Free Software Foundation -- Öffentlichkeitslizenz
Freie Software ist allgegenwärtig.
Sie arbeitet unerkannt im Hintergrund und trägt doch Wesentliches zu unserem Alltag bei.
- Weshalb „freie Software“ besser ist als „Open Source“ von Richard M. Stallman Deutsche Übersetzung
- Das GNU-Manifest von Richard M. Stallman Inoffizielle Übersetzung
- GNU General Public License Version 2 (GPLv2) Inoffizielle Übersetzung der Version 2, 06.1991
- GNU Lesser General Public License Version 2.1 (LGPLv2.1) Inoffizielle Übersetzung der Version 2.1, 02.1999
- GNU General Public License Version 3 (GPLv3) Inoffizielle Übersetzung der Version 3, 06.2007
- GNU Lesser General Public License Version 3 (LGPLv3) Inoffizielle Übersetzung der Version 3, 06.2007
- GNU Free Documentation License Version 1.1 (GFDLv1.1) Inoffizielle Übersetzung der Version 1.1, 3.2000
- GNU Free Documentation License (FDL) Version 1.3 (FDLv1.3) Inoffizielle Übersetzung der Version 1.3, 11.2008
- GPL kommentiert und erklärt Ein Openbook in der Bibliothek/Openbook_OSL als PDF Download.
Quelltext - ein unschätzbaren Wert Der Quelltext, Bestandteil offener und freier Lizenzen stellt einen unschätzbaren Wert dar. Ohne diese Detail, ist es z.B. nicht möglich eine Software an neue Anforderungen anzupassen oder eine Software weiter zu entwickeln. Der Quelltext ist zudem die Voraussetzung für Sicherheit. Wichtig für Sicherheit hinsichtlich der Qualität und insbesondere dann, wenn es um die Computer-Sicherheit geht. Auch wenn man mit dem Quelltext der Software nicht direkt etwas anfangen kann, dient er als Zertifikat für die Qualität, Sicherheit und Zukunftssicherheit der Software und ist ein wichtige Bestandteil einer Freien Lizenz.
Digital Peer Publishing NRW Lizenz
- Initiative "Digital Peer Publishing NRW" (Website)
- Digital Peer Publishing Lizenz ((DPPLv1, de)
- Digital Peer Publishing Lizenz ((DPPLv2, de)
- Digital Peer Publishing Lizenz ((DPPLv3, de)
- Modulare Digital Peer Publishing Lizenz ((mDPPLv3, de)
- Freie Digital Peer Publishing Lizenz ((fDPPLv3, de)
Das Basislizenzmodul sieht vor, dass sämtliche Dokumente von jedermann gelesen und unverändert elektronisch weitergegeben oder zum Download bereit gestellt werden können.
Eine Unterscheidung zwischen wissenschaftlichem und "kommerziellem" Gebrauch wird bewusst nicht getroffen.
Da das Dokument nur elektronisch weitergegeben werden darf, verbleiben die Rechte für die Nutzung in Druckform oder auf Trägermedien bei dem Autor und werden durch die Lizenz nicht erfasst.
Dadurch soll zum einen die elektronische Verbreitung gefördert werden, zum anderen besteht für den Rechtsinhaber die Möglichkeit, die Rechte zum körperlichen Vertrieb von Werkexemplaren einem Dritten, etwa einem Verlag, einzuräumen.
European Union Public Licence - EUPL v.1.1 Lizenz
Die EUPL v.1.1 ist im Rahmen einer Inititive für Free/Open Source Software (F/OSS) entwickelt worden. Diese nach Copyleft-Lizenz Prinzip, auf Anregung der Europäischen Kommission entwickelte und am 16. Mai 2008 in den 22 Amtssprachen genehmigte Lizenz, ist Europaweit rechtsverbindlich. Hier wurden bei der Übersetzung die nationalen gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt, sodaß der rechtliche Wert in 22 Staaten gleichwertig ist. Die EUPL ist kompatibel mit einigen anderen Copyleft-Lizenzen, einschließlich der GPLv2.
Die EUPL v.1.1 ist die erste europäische Free / Open Source Software (F / OSS) Lizenz die für alle 22 Mitgliedsstaaten gleichzeitig gültig und Rechtsverbindlich ist.
- EUPL v.1.1 - Präambel
- EUPL v.1.1 - Lizenz
- Leitlinien für Anwender und Entwickler v.1.1
- European Commission > IDABC > European Union Public Licence - EUPL v.1.1 Serice und Information der Europäischen Kommission
Halbfreie Software Lizenz
Halbfreie Software ist frei, bei der es aber die Erlaubnis gibt, zu benutzen, zu kopieren und zu verändern (inklusive Verbreitung veränderter Versionen) für nichtkommerzielles Zwecke.
PGP ist ein Beispiel für halbfreie Programme.
Halbfreie Software ist besser als proprietäre Software, aber sie unterliegt zusätzliche Beschränkungen.
Proprietäre Software
Proprietäre Software ist Software, die weder frei noch halbfrei ist. Ihre Weiterverbreitung oder Veränderung sind verboten oder verlangt eine Erlaubnis. Diese wird benötigt, damit den vorhandenen Einschränkungen gefolgt wird.
Freeware
Der Begriff "Freeware" hat keine klare Definition, wird allgemein für Software benutzt, welche Weiterverbreitung, nicht jedoch Veränderung erlauben (Quellcode nicht verfügbar). Diese Pakete sind definitiv _keine_ freie Software. Man sollte daher diese Bezeichnung, wegen der Verwechslungsgefahr mit "Freier Software" nicht verwenden.
Shareware ist Software, die mit der Erlaubnis daherkommt, sie weiter zu verbreiten, jedoch zur längerfristigen Nutzung eine Lizenzgebühr verlangt. Es ist keine freie Software, eher ein Marketinginstrument.
Kommerzielle Software
Kommerzielle Software ist Software, die von einer Organisation mit der Absicht entwickelt wird, aus der Benutzung dieser Software einen Gewinn zu erzielen. Diese Ziel wird durch jährlich zu erwerbende Updates und/oder die entsprechend erhobenen Lizenzgebühren verfolgt.
Durch den Faktor Vervielfältigung, ist der Gewinn meist sehr hoch. Nach dem Motto: Einmal entwickeln, oft verkaufen!
Urteile Bundesverfassungsgericht
- Bundesverfassungsgerichts Entscheidungen (Website BVG)
Ab 1998 werden die Entscheidungen / Urteile des Bundesverfassungsgerichts hier mit amtl. Text veröffentlicht. - Ältere Bundesverfassungsgerichts Entscheidungen (Website)
Projekt "Deutschsprachiges Fallrecht (DFR)) der Universität Bern
- BVerfG, 1 BvR 420/09 vom 21.7.2010, Absatz-Nr. (1 - 78) -- Sorgerecht, Elternrecht des Vaters
- BVerfG, 2 BvL 13/09 vom 6.7.2010, Absatz-Nr. (1 - 57) -- Häusliches Arbeitszimmer
- BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010, Absatz-Nr. (1 - 345) -- Vorratsdatenspeicherung
- BVerfG, 2 BvC 3/07 vom 3.3.2009, Absatz-Nr. (1 - 163) -- Wahlcomputer
- BVerfG, 1 BvR 2492/08 vom 17.2.2009, Absatz-Nr. (1 - 139) -- Bayerisches Versammlungsgesetz
- BVerfG, 2 BvC 1/07 vom 3.7.2008, Absatz-Nr. (1 - 145) -- Negatives Stimmgewicht
- BVerfG, 2 BvK 1/07 vom 13.2.2008, Absatz-Nr. (1 - 149) -- Kommunale 5 %-Hürde in Schleswig-Holstein
- BVerfGE 65, 1 -- 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83 -- Volkszählung Volkszählungsurteil vom 15.12.1983
- BVerfGE 40, 121 -- 1 BvL 4/74 -- Waisenrente II Waisenrenten-urteil II vom 18. Juni 1975
(Quelle: Projekt "Deutschsprachiges Fallrecht (DFR)) der Universität Bern) - BVerfGE 27, 1 -- 1 BvL 19/63 -- Mikrozensus Mikrozensus-urteil vom 16.7.1969
Wahlen, Wahlrecht und Wahlsysteme
- Wahlen, Wahlrecht und Wahlsysteme (Website)
Sehr gute, besser hervorragend gute Website zum Thema Wahlen. Hier werden alle Aspekte zu diesen Thema ausführlich und umfassend dargestellt und erläutert. Hierbei kommen selbst die Hintergründe und Berechnungsmethoden für Überhangmandate oder das Negative Stimmgewicht nicht zu kurz.
Fazit: Eine überaus wichtige Seite mit hoher Informationsdichte über das Thema; Wahlen.
Diese Seite ist für Profis eine Pflicht-Bookmark.
Inhalt: (als Überblick)
-Aktuell, Nachrichten (05.08.2010), Sonntagsfrage (11.08.2010)
-Daten und Fakten, Wahltermine, Wahlergebnisse, Rechtsprechung, Wahlgesetze, Dokumentation
-Wahlsysteme in der Theorie, Grundtypen, Mehrheitswahl vs. Verhältniswahl, Mehrheitswahlsysteme, Sitzzuteilungsverfahren
-Wahlsysteme in der Praxis, Bundestagswahl, Landtagswahlen, Kommunalwahlen, Europawahl/Ausland
-Spezial, Wahlrechtslexikon, Überhangmandate, Negatives Stimmgewicht, Volkskammer 1990
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