Bestandsdatenauskunft

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Das bestehende Gesetz zur Bestandsdatenauskunft von Bundesverfassungsgericht am 24.1.2012 für verfassungswidrig erklärt. Die verfassungswidrigen Teile wurden mit Wirkung zum 30. Juni 2013 außer Kraft gesetzt.

Der Bundestag hat dann in diesen 1 1/2 Jahren gerade mal so geschafft ein neues Überwachungsgesetz zu machen. Diesmal sollen auch dynamische IP-Adressen automatisch ohne jede Schranke abgefragt werden können, und die Behörden wollen sich sogar an Passwörtern bedienen. Den besten Überblick erhält man in der Stellungnahme des AK Vorrat zur Bestandsdatenauskunft. Nach Expertenmeinung dürfte dieses Gesetz die lange Liste der verfassungswidrigen Gesetze um einen weiteren Eintrag bereichern.

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