Benutzerin:Ac0/Baustein Weltanschauliche und religiöse Neutralität Kommunalwahlprogramm2014 Bielefeld

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Anmerkung: Folgender Baustein zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität auf kommunaler Ebene für das Bielefelder Kommunalwahlprogramm 2014 darf gern für euer Wahlprogramm raubmordkopiert, angepasst, verändert etc. werden ;-)

Teilweise fanden im Nachfolgenden auch Passagen aus bereits gestellten bzw. sich noch in Arbeit befindlichen Anträgen der AG Humanistischer Laizismus, deren Mitglied ich bin, Verwendung.

Basis dieses Teil unseres kommunalen Wahlprogramms ist "Für Trennung von Staat und Religion" im Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland.


Weltanschauliche und religiöse Neutralität

Bielefeld - eine moderne, pluralistische, lebenswerte Stadt für alle Menschen

In Bielefeld leben Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Kultur sowie verschiedener Religionen und Weltanschauungen zusammen. Grundlage für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben ist die konsequente Trennung von Staat und Religion und die strikte Neutralität des Staates und damit auch der Kommunen gegenüber den verschiedenen Weltanschauungen und Religionen.

Das Grundgesetz garantiert die Freiheit der Religion. Diese Freiheit bedeutet nicht nur die Freiheit, die eigene Religion selbst zu wählen und auszuüben, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung und das Recht, frei von einem Glauben zu leben. Im Interesse einer pluralistischen Gesellschaft ist es auch Aufgabe der Stadt Bielefeld, diese Religionsfreiheit zu garantieren.

Die PIRATENPARTEI Bielefeld fordert daher:

  • Ein neutrales öffentliches Bildungswesen,
    • das sicher stellt, dass alle Kinder unabhängig von Glaube und Herkunft ein Aufnahmerecht im nächstgelegenen Kindergarten und an der nächstgelegenen Schule bekommen (Initiative "Kurze Beine – Kurze Wege"[1]),
    • dass Kinder und Jugendliche an allen (überwiegend) öffentlich finanzierten Einrichtungen keine besondere religiöse oder weltanschauliche Prägung erhalten und keinen Religionsunterricht in einem Bekenntnis besuchen müssen, dem sie nicht angehören.
  • Die weltanschauliche und religiöse Neutralität in allen kommunalen Einrichtungen und Räumen, das heißt
    • keine religiösen Symbole in diesen,
    • keine "Einsegnung" dieser bei Neuerrichtung etc.,
    • Gestaltung von kommunalen Feiern ohne religiöse Bezüge,
    • Streichung von Verhaltensvorschriften (z.B. an Feiertagen), die der Allgemeinheit aufgrund religiöser Auffassungen auferlegt werden,
    • bei Eidesformeln soll es Eidablegenden frei stehen, dem Eid eine persönlich gewählte religiöse Bekräftigung anzuhängen, im Übrigen soll ein Eid aber neutral formuliert sein.
  • Die Förderung neutraler sozialer Einrichtungen.
    • Die christlichen Bevölkerungsanteile in Deutschland nehmen immer stärker ab. Inzwischen sind schon ca. 38% der Bevölkerung konfessionell ungebunden. Diesem ist inbesondere auch bei sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Altenheimen Rechnung zu tragen.
  • Keine religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz und keine religiösen Sonderarbeitsrechte (Initiative "GerDiA")[2]
    • Antidiskriminierungsbestimmungen müssen auch in religiösen Einrichtungen gelten, wenn diese (überwiegend) öffentlich finanziert werden. In diesen Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser etc.) soll allein die fachliche Qualifikation Hauptkriterium bei der Besetzung von Stellen und Leitungspositionen sein (insbesondere auch, da sonst ein großer Anteil der Bielefelderinnen und Bielefelder von diesen Arbeitsplätzen ausgeschlossen sind, da aufgrund der geschichtlichen Entwicklung in Deutschland religiöse Träger den größten Teil der Arbeitsplätze im sozialen Bereich anbieten),
    • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesen Einrichtungen (wie z.B. denen der Caritas oder Diakonie) müssen alle grundgesetzlich garantierten Arbeitnehmerrechte gewährt werden (Betriebsrat, Streikrecht, ordentliche Tarifverträge, Religionsfreiheit, selbstbestimmte Lebensführung usw.).





Siehe auch:

Der Stuttgarter Gemeinderat beschloss, die Verwaltung möge alle „freien Träger“ zu einem Gespräch über deren Einstellungs- und Beschäftigungskriterien einladen. Und zwar mit dem Ziel, dass die bei der Stadt üblichen Kriterien erfüllt werden. Das dürfte für die kirchlichen Einrichtungen und ihre diskriminierenden Arbeitsrechte unangenehm werden, zumal gleichzeitig „eine einfache und transparente Fördersystematik“ erarbeitet werden soll.