Benutzer Diskussion:Singledad

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WAV in Berlin die neue Art von Sozialrassismus?

Mich wundert, dass es viele Familien gibt, die von der neuen WAV, die die Mietobergrenzen für ALG II Empfänger regelt, betroffen sind, aber kaum nenneswerter Widerstand zu verzeichnen ist. Die WAV hat den Status eines Landesgesetzes und ist somit verbindlich für die Gerichte. Also scheint der Klageweg gegen die Mietsenkungsaufforderung ausgeschlossen. An meinem eigenen Beispiel kann ich folgende Konsequenzen absehen: Die neue angemessene Mietobergrenze liegt für 4 Personen bei 684 € warm. Aktuell bezahle ich in einem ehemaligen Sozialbau der GSW 1112,- € warm. Das bedeutet,entweder ich ziehe bis 01.12.12 in eine günstigere Wohnung, die es nach bisherigen Recherchen nur am östlichen Stadtrand von Berlin gäbe. Finde ich aber keine Wohnung, tritt die Mietabsenkung ab 01.12.12 in Kraft. Das bedeutet, es werden Mietschulden aufgebaut, die zwangsweise in einer Zwangsräumung und somit Obdachlosigkeit enden wird. In diesem Fall wird man als alleinerziehender zusätzlich kriminalisiert, denn die übliche Verwaltungspraxis sieht vor, dass das Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung ermittelnd einschreiten wird. Oder ich bezahle die Mietdifferenz aus dem Regelsatz, dann verbleiben rund 180 € im Monat für 4 Personen....

In der früheren AV Wohnen durfte ein Mietsenkungsverfahren bei Alleinerziehenden mit mehr als 2 Kindern nicht ausgeführt werden. Soziale Gründe, wie Schutz des sozialen Umfeldes für Kinder, Erkrankungen oder unzumutbarer Schulweg werden nicht mehr anerkannt. Lediglich eine Überschreitung der Angemessenheitsgrenze um 10% wird zuerkannt. Also scheint die WAV, die seit dem 01.05.2012 gilt, geeignet zu sein, beliebtere Wohnviertel, wie zum Beispiel Steglitz-Zehlendorf von ALG II Empfängern zu säubern.

Nun haben einige ein Normenkontrollverfahren angestrengt. In dem ersten Verfahren wurde vor dem Landessozialgericht Potsdam am 21.08.12 das erste Urteil gesprochen. Der Klagende SGB XII Empfänger wurde als nicht dem betreffenden Personenkreis, die antragsberechtigt sind, zugerechnet, da die WAV im Text der WAV SGB XII Empfänger nicht explizit erwähnt wurden. Also ein erster handwerklicher Fehler der WAV.

Mein eigenes Verfahren steht also noch aus. Denn die WAV widerspricht dem vom Bundessozialgericht ausgesprochenen Verbot der Ghettobildung. Meine Kinder sind im Süden der Stadt etabliert und die Art der Schulen, den meine Kinder besuchen, gibt es am östlichen Stadtrand nicht.

Mittlerweile habe ich einige Familien mit Kindern im ALG II Bezug kennengelernt, die von dieser Mietsenkung betroffen sind. Viele suchen und finden keinen geeigneten Wohnraum. Der Druck auf die Familien nimmt zu und die Kinder werden mit den unmittelbaren Existenzängsten der Eltern tagtäglich konfrontiert.

Ein Ausweichen ins Umland wird durch rechtswidrige Vorschriften der hiesigen Jobcenter konsequent abgeblockt. Zum Beispiel müssen für den Landkreis Teltow-Fläming für eine Zuzugsgenehmigung durch das Jobcenter zwei Mietangebote im Rahmen der Angemessenheit von zwei verschiedenen Vermietern vorgelegt werden.

Vorschlag: Diesem Thema sollte sich die Piratenpartei verstärkt und medienwirksam widmen, um hier den von vielen Medien geforderten Praxisbezug der Piratenpolitik herzustellen. Denn es geht um Wählerstimmen, von denen die Piratenpartei leben muss. In der Praxis sollte ein Internetportal der Piraten für Fragen rund ums ALG II und Zwangsumzug geschaffen werden, damit betroffene Bürger eine Art Sorgenportal haben. In der Praxis sind geeignete Anwälte eher dünn gesäht, denn der Vergütungssatz für Rechtsanwälte im Sozialrecht, der pauschal pro Fall durch die Staatskasse gewährt wird, liegt weit unter 100 €. Wohlgemerkt pro Fall. Leben kann ein Jurist davon nicht, also muss hier Quantität statt Qualität das Einkommen aufbessern.

Anstatt hier das große Paket BGE zu fordern, sollten in kleinen Schritten einige Änderungen in der Ausführungspraxis der Jobcenter eingefordert werden: - Einstellung von Mietsenkungsverfahren, wenn minderjährige Kinder in der BG sind - Offenlegung des geschützten Marktsegments (angeblich stehen 1.300 Wohnungen im geschützten Marktsegment zur Verfügung...dagegen stehen rund 60.000 Kostensenkungsaufforderungen - Bei rechtswidrigen Verwaltungsakten der Jobcenter müssen spürbare Konsequenzen für den Senat folgen. Wenn ein ALG II Empfänger rechtswidirg zu viel Leistung erhält, dann hat er ein OWiG-Verfahren am Hals und ist mit Bußgeldern bis zu 5000€ bedroht. Im umgekehrten Fall braucht das Jobcenter keinerlei Konsequenzen zu fürchten. Durch diese Maßnahme würden die Zahl der Klagen vor den Sozialgerichten drastisch abnehmen. - Einrichtung von Schiedsstellen unter Einbeziehung von Arbeitsloseninitiativen bei den Jobcentern, wo unbürokratisch Fehler von Jobcentern zeitnah behoben werden können. - Übernahme der EEG-Mehr-Kosten bei Strom durch das SGB II - voller Regelsatz für Kinder ab der Schulpflicht

Für Fragen zum SGB II stehe ich gerne zur Verfügung. Gruß singledad