Benutzer Diskussion:Grimnir/Stoppt-den-BGE-Wahn
Diese Tabelle:
Einkommen | bedingungslos | existenzsichernd |
---|---|---|
Kindergeld | ja | nein |
Arbeitslosengeld (volkstümlich Hartz-IV) | nein | nein |
Arbeitseinkommen | nein | ja |
ist nonsens.
- Zur ersten Zeile:
Kindergeld ist nicht bedingslos, ALG-II-Empfänger erhalten laut dem Bundestagsbeschluss vom 28.10.10 ebenso kein Kindergeld wie Eltern mit Einkommen von über 500.000 Euro.
- Zur zweiten Zeile:
Das Arbeitslosengeld hat nichts mit dem Arbeitslosengeld-II zu tun. Das Arbeitslosengeld läuft in der Regel nach 12 Monaten aus und ist ein Berechnung aus dem vorigen Verdienst. Danach gibt es Arbeitslosengeld-II als Existenzsicherung für Arbeitsfähige, es sei denn das Arbeitslosengeld wäre vorher schon so gering, dass Arbeitslosengeld-II als Existenzsicherung für Arbeitsfähige bezogen werden kann. Insofern ist ALG-II existenzsicheren, wenn es nicht existensichernd ist, dann wäre es verfassungswidrig und das Gesetz wäre nicht verfassungskonform.
- Zur Zeile drei:
Arbeitseinkommen ist mitnichten existenzsicheren, es wäre nur dann existenzsichern, wenn du garantieren könntest, dass du auch nur für 1 Minute Arbeit genügend Lohn erhälst um deine Existenz zu sichern. Das mag für Verdienste von Fussballprofis zutreffen aber sicherlich nicht für den durchschnittlichen Minutenlohn. Eine Existenzsicherung tritt also in der Regel erst dann in Kraft, wenn genügend Stunden in am Tag zu einem Lohn gearbeitet werden kann, der die Grundbedürfnisse des Tages deckt. Das war im Manchesterkapitalissmus nicht einmal bei einem 16 bis 20 Stunden-Tag der Fall und heutzutage gibt es durchaus Stundenlöhne, die die Existenz ebenso nur nach 20 Stunden Arbeit und 4 Stunde Schlaf absichern würden. Das ginge aber garantiert auf die Gesundheit und wäre somit auch nicht existenzsichernd sondern auf Dauer wohl eher Exitenzvernichtend.