Benutzer Diskussion:Datenritter/Wahlverfahren
http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=VUMAB7
http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=L3K0IY
Nach diesen beiden Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung sind deine Ausführungen zur absoluten und qualifizierten Mehrheit falsch. Kannst du mittels Quellenangaben einen direkten Bezug zu deinen Ausführungen herstellen. Dadurch läßt sich das Mißverständnis leichter klären.
--PigoesBt 19:11, 5. Nov. 2009 (CET)
- Bitte Beiträge unterschreiben.
- Ich schaus mir mal an. Datenritter 17:23, 5. Nov. 2009 (CET)
Inhaltsverzeichnis
"qualifizierte" Mehrheit
KRITIK: LAUT DER SEITE DES BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG IST DIES NICHT DIE QUALIFIZIERTE MEHRHEIT. DIE QUALIFIZIERTE MEHRHEIT IST EINE MEHRHEIT ÜBER DIE ABSOLUTE MEHRHEIT HINAUS. SIEHE KRITIK UNTEN! http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=VUMAB7
--PigoesBt 19:11, 5. Nov. 2009 (CET)
- Joa, das kann man auch laut http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrheit#Qualifizierte_Mehrheit so sehen, das Wort "größere" habe ich übersehen bzw. ignoriert. Wie nennt man es dann, wenn es weniger als 2/3, z.B. 25% sind? Ist das dann eine absolute Mehrheit mit der Grundmenge "abgegebene Stimmen"? --Datenritter 17:31, 5. Nov. 2009 (CET)
Eine Mindestgrenze unter 50% besitzt keinen Namen und ist auch kein gängiges Wahlverfahren. Es spricht jedoch nichts dagegen es so zu machen. Jedoch warum! Die absolute Mehrheit (>50%) stellt bereits eine natürliche Barriere dar.
--PigoesBt 19:11, 5. Nov. 2009 (CET)
- (Außerdem solltest Du Antworten mit : einrücken, außer in linearen Zwiegesprächen, was wir hier wohl mal annehmen können.)
- Ich habe das jetzt "relative Mehrheit mit Sperrklausel" genannt, siehe geänderte Version des Artikels. Ich überarbeite den noch ein bisschen, aber jetzt sollte es stimmen. --Datenritter 19:30, 5. Nov. 2009 (CET)
relative Mehrheit mit Sperrklausel
- 1.Grundsätzlich spricht nichts gegen die Kombination alles mit allem, aber die relative Mehrheit mit einer Speerklausel zu versehen, führt die relative Mehrheit ad absurdum. Die relative Mehrheit ist deshalb relativ, weil der Kanidat nur die meisten Stimmen auf sich vereinen soll.
- 2.Fordert die Satzung eine relative Mehrheit mit Speerklausel? Als Gegenposition dazu muss ich jedoch sagen, dass es gut ist über neues nachzudenken. Diese Diskussion sollte, dann jedoch auf dieser Seite geführt werden, sondern auf ??? => alternative Wahlverfahren
- 3.Die Speerklausel wird nur für Verhältniswahlen genutzt, um die Anzahl an Gruppierungen zubegrenzen. Nicht bei der Personenwahl.
- 4.Eine Speerklausel macht in einer Personenwahl keinen Sinn. Eine niedrige Speerklausel (z.B.5%) macht keinen Sinn bei der relativen Mehrheit, da die größte Stimmenanzahl den Sitz bekommt. Eine hohe Hürde macht keinen Sinn, da jeder unter der Speerklausel herausfliegt.
- 5.Eine Speeklausel hat keine Legitimation. Entweder man verwendet die relative Mehrheit oder ebend nicht. Ein Kanidat mit 35% bei einer Wahl mit 20% Speerklausel hat immernoch über die Hälfte gegen sich.
--PigoesBt 15:24, 6. Nov. 2009 (CET)
- Hallo! Bitte die Wiki-Syntax für Überschriften etc. nutzen, bzw. ggf. einen neuen Abschnitt beginnen, es wird sonst schnell unübersichtlich.
- 1. Das spricht bestenfalls gegen den Namen. Die einfache Mehrheit ist gewissermaßen auch nur eine relative Mehrheit mit 50%-Klausel. Da man die aber nicht anwenden kann, wenn man mehr als zwei Posten besetzen muss (bei zweien ist es schon unrealistisch, dass beide Gewinner auf 50% kommen), kann man sich z.B. auf 25% einigen.
- Gutes Argument! Bleibt noch die Frage, wie realistisch die Annahme ist, dass sich auf zwei Posten die gleichen Leute bzw. die gleiche Anzahl von Leuten bewirbt und das der Wähler seine Stimmen beim ersten und zweiten Posten in gleichem Maße verteilt. Hier scheinst du über einen größer Erfahrungsschatz zu verfügen. Ich für meinen Teil akzeptiere deine Ausführungen zu diesem Punkt. --PigoesBt 10:05, 8. Nov. 2009 (CET)
- 1. Das spricht bestenfalls gegen den Namen. Die einfache Mehrheit ist gewissermaßen auch nur eine relative Mehrheit mit 50%-Klausel. Da man die aber nicht anwenden kann, wenn man mehr als zwei Posten besetzen muss (bei zweien ist es schon unrealistisch, dass beide Gewinner auf 50% kommen), kann man sich z.B. auf 25% einigen.
- Habe ich deine angeführten Beispiele richtig verstanden? Bei einer Wahl von Kanidaten für zwei Posten besitzt jeder Wähler zwei Stimmen. In den Beispielen stimmt der Wähler anschließend in einem Wahlgang für beider Posten und mit dem gleichen Wahlverhalten, weshalb das Ergebnis für beide Posten das gleiche ist. --PigoesBt 15:18, 10. Nov. 2009 (CET)
- 2. Nein, die Satzung fordert nichts dergleichen. Der Parteitag kann aber entscheiden, welches Verfahren er anwenden möchte, daher die Vorschläge.
- 3. Wer sagt das? Warum sollte man die Sperrklausel nicht auch hier anwenden? Es gibt keine Regelung, die das verbietet.
- Ok zu 2. und 3., einverstanden! Dann muss ich jedoch anmerken, dass du sortierst. Bei einer solchen Argumentation darf kein reguläres Verfahren von der Orginalseite entfernt werden, denn diese Argumentation trifft auf alle Verfahren zu. (einfache Mehrheit, absolute Mehrheit und mögliche andere Verfahren) --PigoesBt 10:05, 8. Nov. 2009 (CET)
- 4. Welchen Sinn die Sperrklausel hat, geht aus der Erklärung hervor: Sie soll verhindern, dass im ersten Wahlgang durch einen dummen Zufall jemand gewählt wird, den die Mehrheit eigentlich nicht will, weil ihre Stimmen sich zwischen zwei anderen Kandidaten verteilen. Ich schreib das mal wörtlich so rein.
- Ich möchte an dieser Stelle anerkennen, dass die relative Mehrheit mit Speerklausel durchaus ihre Vorteile besitzt, aber eine Speerklausel (<50%) kann nicht verhindern, dass ein Kanidat gewählt wird, den die Mehrheit nicht will. Dieses Argument macht also nur Sinn, wenn die Speerklausel 50% beträgt. --PigoesBt 15:18, 10. Nov. 2009 (CET)
- Weiteres Gegenbeispiel: 3 Kanidaten A,B und C für einen Posten; 100 Wähler, Speerklausel 35%. 1.Gruppe (40 Wähler) präferiert A, sonst niemanden, 2.Gruppe (30 Wähler) präferiert B>C>A 3.Gruppe (30) präferiert C>B>A. Alle stimmen für ihre erste Präferenz. A gewinnt gegen die Mehrheit.
- 5. Die Legitimation erfolgt durch Entscheidung der Mitglieder. --Datenritter 23:26, 7. Nov. 2009 (CET)
- Nachtrag: In NRW:Landesparteitag_2009.4/Protokoll#Beschluss_der_Gesch.C3.A4ftsordnung wurde das Verfahren mit Sperrklausel auch vorgeschlagen, um Listenplätze zu besetzen. --Datenritter 00:01, 8. Nov. 2009 (CET)
Wahl durch Zustimmung (Approval Voting)
Erklärung: Man muss sich nicht für einen Kanidaten entscheiden, sondern kann alle Kanidaten wählen, die man für annehmbar erachtet. Der Kanidat, welcher die meisten Stimmen auf sich vereinen kann, hat gewonnen. Durch dieses Wahlverfahren werden einige Nachteile der relativen und absoluten Mehrheit ausgeglichen.
Vor- und Nachteil: Dieses System begünstigt zur ehrlichen Stimmenabgabe, da man immer für jeden seiner Meinung nach geeigneten Kandidaten stimmt. Es besteht aus lediglich einem Wahlgang und ist leicht verständlich.
Beispiel: Die positive Wirkung dieses Systems soll an Beispiel der Erststimme bei der Bundestagswahl verdeutlicht werden. Diese Erststimme bestimmt den Direktkandidaten des Wahlkreises und dieser wird mittels relativer Mehrheit gewählt. Ein Sympathisant der A würde zwar lieber die A Partei mit seiner Erststimme wählen, aber die Chance auf ein Direktmandat ist klein. Eine Stimme für A schwächt die B Partei. Die B Partei ist für unseren Wähler immer noch akzeptabel und besitzt eine größere Chance auf Erfolg. Er wählt strategisch. Mit dem neuen Wahlverfahren kann er seine Stimme sowohl A als auch B geben. So kann er die A und B Partei wählen und geht sicher, dass mindestens einer seiner Favoriten gewählt wird.
http://www.wissenschaft-online.de/statisch/praesident.php --PigoesBt 07:19, 11. Nov. 2009 (CET)
- Das ist eine interessante Idee. Aber das entspricht doch ungefähr der Akzeptanzwahl. --Datenritter 17:19, 15. Nov. 2009 (CET)
absolute Mehrheit -> qualifizierte Mehrheit
KRITIK: DER TEXT BESCHREIBT DIE QUALIFIZIERTE MEHRHEIT UND NICHT DIE ABSOLUTE MEHRHEIT. http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=VUMAB7
--PigoesBt 19:11, 5. Nov. 2009 (CET)
- Hmm, klingt logisch... --Datenritter 17:36, 5. Nov. 2009 (CET)
- Nein, die absolute Mehrheit bezieht sich auf eine vorher feststehende Grundmenge wie z.B. die Zahl der anwesenden Wahlberechtigten. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrheit#Einf.C3.BChrung . Es könnte sich allerdings um eine qualifizierte, absolute Mehrheit handeln. Ist etwas verwirrend, und auch der WP-Artikel sagt, dass es da unterschiedliche Erklärungen gibt. --Datenritter 18:12, 5. Nov. 2009 (CET)
- Nur bedingt richtig. Für Qualifizierte Mehrheit: Fordert die Geschäftsordnung eine 2/3 Mehrheit aufgrund der abgegebenen Stimmen, dann findet keine Berücksichtigung der möglichen Stimmen statt und auch die Enthaltungen und ungültigen Stimmen bleiben unberücksichtigt. Die Grundgesamtheit einer 2/3 Mehrheit bei Beachtung der Stimmenberechtigten hingegen enthält die ungültige Stimmen und Enthaltungen und ist somit eine direkte Erweiterung der absoluten Mehrheit.
Bei meiner Kritk geht es auch direkt um die 2/3 Mehrheit im Orginaltext der absoluten Mehrheit.
- --PigoesBt 19:11, 5. Nov. 2009 (CET)
- Die 2/3-Mehrheit ist undefiniert. Daher richten wir uns nach der juristisch sichereren(!) Interpretation und beziehen die Angabe "2/3" auf die Zahl der Akkreditierten, also (das Maximum) der anwesenden Wahlberechtigten. --Datenritter 23:29, 7. Nov. 2009 (CET)
- Was soll "aufgrund der abgegebenen Stimme" heißen?
- Zur 2/3-Mehrheit steht jetzt im Artikel, wie es auszulegen ist, habe ich gerade mit Hilfe von Benutzer:Falkdeh abgeklärt. --Datenritter 19:36, 5. Nov. 2009 (CET)
- Mögliche Stimmen, d.h. verteilte Stimmkarten auf dem Parteitag sind ohne Bedeutung. Es zaählen nur die abgegebene Stimmen, wobei ungültige/Enthaltungen unbedeutent nicht mit hineingerechent werden. Bei 100 abgegebenen Stimmen (nur Ja und Nein Stimmen) sind 33 Nein und 67 JA Stimmen, der Antrag angenommen. Diese Aussage steht im engen Zusammenhang zu deiner Kritik an der ungenauigkeit der Satzungsformulierung im Orginaltext. --PigoesBt 15:00, 6. Nov. 2009 (CET)
- Den Zusammenhang musst Du mir mal erklären: Da steht etwas Unklares, und das soll dann möglichst "weich" ausgelegt werden? --Datenritter 23:29, 7. Nov. 2009 (CET)
- Nein, der Tetxt vom 15:00 6.Nov erklärt die Frage nach den abgegebenen Stimmen (19:36, 5.Nov). Eurer harten Auslegung der Satzung stimme ich, aufgrund der ungenauen Definition, absolut zu. --PigoesBt 15:24, 10. Nov. 2009 (CET)
absolute Mehrheit
Jeder hat üblicherweise so viele Stimmen Posten zu vergeben sind.
Beispiel 2
Die vier Kandidaten für zwei Posten erhalten 40% (A), 30%(B), 20% (C) und 10% (D). Als qualifizierte Mehrheit wurden 35% festgelegt. A ist somit bereits gewählt, aber zwischen B und C kommt es zur Stichwahl.
Der Kanidat A ist bereits gewählt. Eine Stichwahl ist unnötig. Der Kanidat A erhält auch den zweiten Posten. Ausnahme: Der Kanidat darf nur einen Posten innehaben. In diesem Fall ist es fraglich, ob die Stimmen von A noch zu den zuberücksichtigenden Stimmen zählen. Ersten A hätte garnicht mehr antreten dürfen, da er bereits einen Posten inne hat. Zweitens fallen A´s Stimmen raus, dann besitzt B 50% (30% entspricht 50% wegen 30+20+10 entspricht 100% der Stimmen. ACHTUNG PERSÖNNLICHE MEINUNG! Drittens alle wahlen müßten unabhängig und hintereinander abgehalten werden. In der zweiten Wahl ohne A könnten sich alle Wähler für C (50%)entscheiden.
--PigoesBt 19:11, 5. Nov. 2009 (CET)
- Ja, das kann man so machen, ist aber untypisch. Ämterhäufung macht man sowieso nicht, und Stichwahlen nur zwischen Kandidaten, die nicht schon vorher ein schlechtes Ergebnis eingefahren haben.
- Man könnte sonst ja auch eine Stichwahl zwischen den n stärksten Kandidaten (inklusive A) abhalten oder sonstwas. Da sind alle möglichen Verfahren denkbar, aber sie sind untypisch und IMHO auch unpraktisch. Festgelegt ist das nirgends, der Parteitag muss es beschließen. --Datenritter 19:36, 5. Nov. 2009 (CET)
- Nachtrag: Bei Stichwahlen ändert man gerne das Verfahren (z.B. bei der Bundespräsidentenwahl). Z.B. mach man zwei Durchgänge mit absoluter und dann einen mit relativer Mehrheit. Das lässt sich auch anwenden, wenn mehr als ein Posten besetzt werden soll. --Datenritter 19:39, 5. Nov. 2009 (CET)
geheime Wahl bei Satzungsänderungen
Ist die möglich? Theoretisch kann das jedes Mitglied per GO-Antrag fordern, über den müsste dann ggf. vorher abgestimmt werden. Datenritter 19:36, 5. Nov. 2009 (CET)
einfache Mehrheit
Würde ich gerne wieder entfernen, da meiner Erfahrung nach unüblich. --Datenritter 20:16, 5. Nov. 2009 (CET) Jetzt mal hierher verschoben. Sehe den Sinn nicht so ganz. Vielleicht mal kurz im IRC besprechen? --Datenritter 20:27, 5. Nov. 2009 (CET)
- Muss mich über IRC noch informieren und melde mich sobald es klappt.
- Die einfache Mehrheit ist Teil der Landessatzung (§9a Abs.2 Landessatzung Schleswig-Holstein). --PigoesBt 14:49, 6. Nov. 2009 (CET)
- Die einfache Mehrheit kommt in Abs. 1 und Abs. 4 vor. In Abs. 1 geht es nur um die Entscheidung, "dass (sic!) der Vorstand um einen Genseralsekretär, einen politischen Geschäftsführer und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann", nicht darum, wie diese gewählt werden. Abs. 4 betrifft Entscheidungen des Vorstands. Es ist also kein Verfahren festgelegt. --Datenritter 23:55, 7. Nov. 2009 (CET)
- Nachtrag: Jetzt verstehe ich, warum Du sie erklären willst. Könnte man (stark verkürzt mit einem Beispiel) machen. Oder einfach auf Landesverband_Schleswig-Holstein/LPT2009.2/Wahlverfahren#einfache_Voraberkl.C3.A4rung verweisen. --Datenritter 23:57, 7. Nov. 2009 (CET)
- Man sollte das Verfahen lieber mit einem Beispiel erklären, da wir so sicher gehen, dass es von allen verstanden wird. --PigoesBt 15:29, 10. Nov. 2009 (CET)
- Achtung meine Kritik soll nicht als bösartiger Angriff verstanden werden! Die Entfernug einzelner Wahlverfahren wegen der genannten Argumentation würde mich persönlich veranlssen die Akzeptanzwahl herauszunehmen, denn dieses Verfahren kennen ich nicht und deshalb nehme ich an das es kaum Verwendung findet. Eine solches Argument ist natürlich nicht ernst gemeint. Zu jedem Kritkpunkt sollte eine Diskussion stattfinden an dessen Ende der Verfassser des Orginaltextes entscheidet, ob er das System entfernt. Ausnahmen sind anderslautende Regeln durch die Administratoren. --PigoesBt 15:42, 6. Nov. 2009 (CET)
- Die Akzeptanzwahl haben wir und die Hamburger schon angewendet. Sie ist relevant. Bitte den Text nicht einfach ohne Rücksprache mit mir erweitern, er ist ohnehin (durch die Beispiele) schon furchtbar lang. --Datenritter 23:55, 7. Nov. 2009 (CET)
Einfache Mehrheit
Erklärung
Bei der einfachen Mehrheit muss ein Thema mehr als die Hälfte der für die einzelnen Optionen abgegebenen Stimmen auf sich vereinen. Eine Enthaltung zählt dabei nicht als Stimmenabgabe.
Beispiel
Die Anzahl der abgegebenen Stimmen beträgt 26, wobei 5 Enthaltungen dabei sind. Der Kanidat A erhält 11, B erhält 5, ebenso wie der Kandidat C. Der Kanidat A ist der hat die Wahl gewonnen, da er über 50% (11>10) der gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann.
Vor- und Nachteil
Es gelten die gleichen Gegenargumente, wie bei der relativen Mehrheit. Zusammen mit Gegenstimmen und Enthaltungen kann es vorkommen, dass ein Kanidat gegen die Mehrheit gewählt wird.
Kritik an der Akzeptanzwahl
- Bitte Quelle angeben. Selbst Eigenleistungen sollten gekennzeichnet sein. Quellen helfen bei der Suche nach Gegenargumenten und der Fehlerkontrolle.
- Es gibt keine Quelle. Die Formel steht hier: [Orga:Schleswig-Holstein/MVSH09.1/Protokoll#Wahl_des_Abstimmungsverfahren]
- Du solltest Zitate von der Seite irgendwie kenntlich machen - oder aber Deine Kommentare. Das ist hier etwas schwer zu erkennen. --Datenritter 23:55, 7. Nov. 2009 (CET)
Es gibt Ja- und Nein-Stimmen. Gewählt sind die Kandidaten, die den höchsten Akzeptanzwert über einem vorher festgelegten Minimum erzielt haben. (Z.B. 25%.)
- Akzeptanz als Begriff ist etwas Missverständlich, denn bei 10 Ja- und 5 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen und ungültige Stimmen liegt die Akzeptanz bei den Wählern bei 66% (10/15) und nicht bei 33% (((10-5)/15)*100). Ich konnte mir bisher jedoch erklären, was diese Zahl aussagt.
- Nein, gemeint ist offensichtlich die Akzeptanz in der gesamten Wählerschaft. Enthaltungen "schaden" dem Akzeptanzwert. --Datenritter 23:55, 7. Nov. 2009 (CET)
Jeder hat eine Ja-/Nein-Stimme pro Kandidat. Vor- und Nachteile
* Die tatsächliche Zustimmung wird sichtbar und ist relevant.
- Die tatsächliche Zustimmung wird durch den Wert verschleiert.
- Falsch. ^^ --Datenritter 23:55, 7. Nov. 2009 (CET)
- Lol! Also, nochmal anders. Die tatsächliche Zustimmung oder Ablehnung sind Ja und Nein Stimmen. Es handelt sich bei dem Wert, um den Wert der über die Ablehung/Zustimmung hinaus geht. Ich werden meine Ablehnung gegen diesen Punkt jedoch aufgeben. Ist keine Verständnis, sondern eher eine Formulierungsfrage. --PigoesBt 16:26, 10. Nov. 2009 (CET)
- Falsch. ^^ --Datenritter 23:55, 7. Nov. 2009 (CET)
* Das Wahlergebnis berücksichtigt die Meinung der "Basis" besser.
- Diese Aussage ist eine Meinung und keine Tatsache. Außerdem muss geklärt werden wozu besser zur absoluten Mehrheit oder relativen oder ...
- kleiner Fehler bei Beispielen. (10-5)/100 sind 0,05%, eigentlich muss das Ergebnis richtig heißen ((10-5)/100)*100 = 5%
- Nein, denn 5% = 0,05. Schaust Du hier. --Datenritter 23:55, 7. Nov. 2009 (CET)
- Cool, wieder etwas gelernt. --PigoesBt 16:26, 10. Nov. 2009 (CET)
Gegenbeispiele
1. Es wird eine Akzeptanz von >10% als Minimum festgelegt. Es werden 100 Wahlzettel abgegeben.
* A: 55x Ja und 45x Nein o Akzeptanz: ((55-45)/100) *100 = 10% * B: 11x Ja und 0x Nein = 11 Stimmen o Akzeptanz: ((11)/100) *100 = 11%
Das Beispiel zeigt, obwohl über die Hälfte der Basis für den Kanidaten A kommt dieser noch nicht einmal über die Speerklausel. B hat es ohne eine Mehrheit hinter sich zuformieren geschafft.
- Du hast das Verfahren nicht verstanden. A hat zwar eine große Zahl von Anhängern, aber auch viele Gegner, B hingegen hat nur eine kleine Zahl von Anhängern, aber dafür keine Gegner. Er ist also der beliebtere Kandidat. Das ist natürlich auch ein bisschen eine philosophische Frage... --Datenritter 23:55, 7. Nov. 2009 (CET)
2. Dieses Beispiel zeigt, warum Enthaltungen verfälschen. Es wird eine Akzeptanz von 20% als Minimum festgelegt. Es werden 100 Wahlzettel abgegeben. Die zwei Kandidaten für einen Posten erhalten:
* A: 30x Ja und 10x Nein = 20 Stimmen o Akzeptanz: (30-10)/100 = 20%
Bei diesem Beispiel machen die Enthaltungen 60% der Stimmen aus. Ohne die Enthaltungen würden die Ja Stimmen 75% und die Nein-Stimmen 25% der abgegebenen gültigen Stimmen ausmachen. Die Lücke würde 50% ausmachen und da es bei diesem Verfahren um "Akzeptanz" geht, stellt dies den eigentlichen Wert dar.
- Wie schon im Text erklärt, relativieren die Enthaltungen das Ergebnis. Sie verfälschen es aber nicht. --Datenritter 23:55, 7. Nov. 2009 (CET)
- Die Enthaltung relativiert das Ergebnis, d.h. sie schwächen das Ergebnis ab. Eine Abschwächung ist eine Verminderung der Aussagekraft und damit eine Verfälschung des Ergebnisses. Bei der Akzeptanzwahl soll das Verhältnis der Stimmen und Gegenstimmen gemessen werden. Enthaltungen sind weder Stimmen für noch gegen den Kanidaten und sollten deshalb neutral wirken. Sie sind ebenso zu behandeln, wie ungültige Stimmen. Ein möglicher Verweis auf andere Wahlverfahren und ihre Behandlung der Enthaltungen machen meiner Meinung nach keine Sinn, da es sich dort um eine ganz andere Philosophie handelt. --PigoesBt 16:26, 10. Nov. 2009 (CET)
* B: 60x Ja und 40x Nein = 20 Stimmen o Akzeptanz: (60-40)/100 = 20%
Hier ist die Lücke 20% groß. B verliert.
3. Es wird eine Akzeptanz von 20% als Minimum festgelegt. Es werden nur 50 gültige Wahlzettel abgegeben. Die zwei Kandidaten für einen Posten erhalten: Die vier Kandidaten für zwei Posten erhalten:
* A: 20x Ja und 30x Nein = -10 Stimmen o Akzeptanz: (20-30)/50 = -20% * B: 25x Ja und 10x Nein = 15 Stimmen o Akzeptanz: (25-10)/50 = 30% * C: 20x Ja und 1x Nein = 19 Stimmen o Akzeptanz: (20-1)/50 = 38% * D: 25x Ja und 25x Nein = 0 Stimmen o Akzeptanz: (25-25)/50 = 0%
A wurde mit vielen Gegenstimmen "rausgewählt". B hat viele Gegner, erhält aber genügend Zuspruch, um die 20-Stimmen-Hürde zu überwinden. B ist damit gewählt. Zwischen C und D kommt es zur Stichwahl, da C nicht genügend Zustimmung erhalten hat, so dass eine einzelne Nein-Stimme ausreichte, um seinen Einzug zu verhindern, während D genau so viele Anhänger wie entschiedene Gegner hat.
- Warum kommt es zwischen D und C zur Stichwahl? Das Beispiel verstehe ich überhaupt nicht. B und C sind drinnen und D und A sind draußen. --PigoesBt 18:55, 7. Nov. 2009 (CET)
- Da waren Fehler im Text. Korrigiere ich sofort. --Datenritter 23:55, 7. Nov. 2009 (CET)
- Dieser Abschnitt der Diskussion kann gelöscht werden, da der Fehler beseitigt wurde. --PigoesBt 16:26, 10. Nov. 2009 (CET)