Benutzer:Xwolf/LaVo-Veranstaltungsordnung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Antrag zu einer Veranstaltungsordnung für den LV Bayern

Antrag auf Einführung einer Veranstaltungsordnung für Parteitage und anderer Veranstaltungen des Landesverbandes Bayern

Für Parteitage, sowie andere organisierte und ausgerichtete Veranstaltungen soll eine Veranstaltungsordnung gelten. Diese soll einen Rahmen vorgeben, der auch im Rahmen der Veranstaltungsorganisation und der Versammlungsleitung einzuhalten ist. Die Ordnung ist nicht beschränkt auf Parteitage, sondern soll auch für andere Veranstaltungen gelten, soweit dies im Rahmen der rechtlichen Zuständigkeiten möglich ist.

Die Veranstaltungsordnung definiert unabhängig von der konkreten Organisation die Rahmenbedingungen zur Beschmückung von Räumen und zur Veranstaltung gehörenden Flächen, sowie die Möglichkeit der Verteilung von Informationsmaterialien durch Dritte.

Veranstaltungsordnung

1. Bei Parteitagen gelten folgende Regelungen für die "Beschmückung" von Räumen und weiterer zur Veranstaltung gehörenden Flächen:

  • Für die Beschmückung von Räumen oder zur Veranstaltungen gehörende Flächen sind nur offizielle Symbole und Logos der Piratenpartei sowie der zugehörigen Gliederungen auf Flaggen, Plakaten, Postern und Flyern sowie anderen Aufstellern zugelassen.
  • Symbole, Flaggen und andere Darstellungen von politischen AGs und Servicegruppen können zugelassen werden, wenn sie in der Organisation und Durchführung der Veranstaltung eine Aufgabe übernehmen.
  • Die Verwendung von Beamern oder anderen Projektoren ist nur im Rahmen der Veranstaltungsorganisation zugelassen.
  • Ausgenommen von der Regelung sind
    • Persönliche Kleidung. (Kostümierung, sowie individuelle kreative Ausdrucksformen, die andere nicht einschränken, werden ausdrücklich als Zeichen des Pluralismus und der Vielfältigkeit begrüßt. Grundlegend gilt auch bei persönlicher Ausstattung und Kostümierung der Leitsatz: "Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginn".)
    • Persönliches IT-Equippment und Tischschmuck (beispielsweise Tischfahnen)
    • Elektronische Gimmicks sofern diese auf den persönlichem Umkreis beschränkt sind und keine anderen Besucher der Veranstaltung behindern oder stören.
    • Darstellungen innerhalb von Präsentationen in Zusammenhang mit Reden oder Vorträgen, die Teil des Programmes sind.
  • Die Verteilung von Flyern, Wurfblättern, Informationsmaterialien oder Fragebögen auf Tischen und Stühlen bedarf der vorherigen Zustimmung durch die mit der Organisation der Veranstaltung betrauten verantwortlichen Personen. Die Genehmigung wird protokolliert zusammen mit den Daten der beantragenden Person.
    • Eine Zustimmung zur Verteilung von Informationen, die einen kommerziellen Hintergrund haben, ist stets zu versagen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Informationen des lokalen Caterings.
  • Ausnahmen müssen durch einen Antrag bei dem Vorstand bereits im Vorfeld der Veranstaltung beantragt werden.
  • Alle beschriebenen Regeln und Freiheiten finden ihre Einschränkung durch Vorgaben des Miet- und Pachtvertrags und des Brand- und Katastrophenschutzes
  • Im Falle von Videoaufzeichnungen und Streaming (z.B. Fragesteller an fest installierten Mikrofonen) ist darauf zu achten, dass hinter den aufgezeichneten Personen keine Beschmückung zu sehen ist, welche die jeweiligen Personen in einen von dieser unerwünschten Kontext rückt.

2. Für andere Veranstaltungen, die allein vom Vorstand organisiert und finanziert werden, gelten alle unter 1. aufgeführten Regelungen. Zusätzlich erlaubt sind hier jedoch Symbole oder Embleme, die das Thema der Veranstaltung repräsentieren.

Begründung

Geschehnisse, Irritationen und Konflikte um verschiedenen Parteitagen und von der Piratenpartei organisierten Veranstaltungen sorgten immer wieder für Probleme. Nicht nur beim BPT141 und dem BPT132 (Fahnenstreit Antifa, sowie Irritationen bzgl. einer Umfrage durch einen Wissenschaftler), sondern auch davor, wie bspw. beim BPT121 (Anti-Atomkraft-Banner). Auch bei anderen Veranstaltungen auf Gliederungsebene kam es zu ähnlichen Problemen. Neben Konflikten um Flaggen oder Banner wurde auch das Thema des Sponsoring von Parteitagen durch kommerziell tätige Unternehmen öfters zur Sprache gebracht. Auch dieses Thema ist bislang nicht endgültig geklärt worden.

Dies alles begründet die Notwendigkeit, Regelungen festzuschreiben, die allgemein genug sind um überall Anwendung zu finden; aber dennoch einen so festen Rahmen geben, dass sie nicht ohne weiteres ausgehebelt werden können.

Die Regeln beschränken sich nicht nur auf die bekannten Vorfälle und Umstände, da Piraten bekanntermaßen kreativ darin sind (und stolz darauf sein können!), löchrige Regelungen und Lücken in Systemen zu erkennen und auszuhebeln.

Diese Regelungen lösen die zu Grunde liegenden Probleme im sozialen Miteinander nicht und erst recht nicht politische Fragen zur Positionierung der Partei; Sie sind nur als Patch und Bugfix zu sehen, der es Crackern erschweren soll, Schaden anzurichten. Die Regelungen nennen sich daher auch absichtlich keine spezielle Vorfälle oder Beispiele. Der politische Streit über die Ausrichtung der Partei ist unabhängig zu führen. Die Regeln sollen dazu beitragen, ein gemeinsames und faires Miteinander zu ermöglichen, welches ohne Provokationen auskommt.