Benutzer:Xwolf/BuVo-Veranstaltungsordnung

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Antrag an den Bundesvorstand

Antragstext

Der Bundesvorstand möge beschließen:

Für Parteitage, sowie andere organisierte und ausgerichtete Veranstaltungen gilt eine Veranstaltungsordnung. Durch Beschluss gilt die angehängte Veranstaltungsordnung in der aktuellen Version.

Die Veranstaltungsordnung definiert unabhängig von der konkreten Organisation die Rahmenbedingungen zur Beschmückung von Räumen und zur Veranstaltung gehörenden Flächen, sowie die Möglichkeit der Verteilung von Informationsmaterialien durch Dritte. Für Veranstaltungen, bei denen die Piratenpartei lediglich Kooperationspartner sein soll, regelt die Ordnung die Frage nach der Möglichkeit einer organisatorischen und finanziellen Unterstützung.

Die Regelungen aus der Veranstaltungsordnung treten mit Beschluss in Kraft. Sie gelten auch für Veranstaltungen, die bereits vor Beschlussfassung geplant oder beantragt wurden, jedoch noch nicht abgehalten wurden.


Veranstaltungsordnung

1. Bei Parteitagen gelten folgende Regelungen für die "Beschmückung" von Räumen und weiterer zur Veranstaltung gehörenden Flächen:

  • Für die Beschmückung von Räumen oder zur Veranstaltungen gehörende Flächen sind nur offizielle Symbole und Logos der Piratenpartei sowie der zugehörigen Gliederungen auf Flaggen, Plakaten, Postern und Flyern sowie anderen Aufstellern zugelassen.
  • Symbole, Flaggen und andere Darstellungen von politischen AGs und Servicegruppen können zugelassen werden, wenn sie in der Organisation und Durchführung der Veranstaltung eine Aufgabe übernehmen.
  • Die Verwendung von Beamern oder anderen Projektoren ist nur im Rahmen der Veranstaltungsorganisation zugelassen.
  • Ausgenommen von der Regelung sind
    • Persönliche Kleidung. (Kostümierung, sowie individuelle kreative Ausdrucksformen, die andere nicht einschränken, werden ausdrücklich als Zeichen des Pluralismus und der Vielfältigkeit begrüßt. Grundlegend gilt auch bei persönlicher Ausstattung und Kostümierung der Leitsatz: "Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginn".)
    • Persönliches IT-Equippment und Tischschmuck (beispielsweise Tischfahnen)
    • Elektronische Gimmicks sofern diese auf den persönlichem Umkreis beschränkt sind und keine anderen Besucher der Veranstaltung behindern oder stören.
    • Darstellungen innerhalb von Präsentationen in Zusammenhang mit Reden oder Vorträgen, die Teil des Programmes sind.
  • Die Verteilung von Flyern, Wurfblättern, Informationsmaterialien oder Fragebögen auf Tischen und Stühlen bedarf der vorherigen Zustimmung durch die mit der Organisation der Veranstaltung betrauten verantwortlichen Personen. Die Genehmigung wird protokolliert zusammen mit den Daten der beantragenden Person.
    • Eine Zustimmung zur Verteilung von Informationen, die einen kommerziellen Hintergrund haben, ist stets zu versagen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Informationen des lokalen Caterings.
  • Ausnahmen müssen durch einen Antrag bei dem Bundesvorstand bereits im Vorfeld der Veranstaltung beantragt werden.
  • Alle beschriebenen Regeln und Freiheiten finden ihre Einschränkung durch Vorgaben des Miet- und Pachtvertrags und des Brand- und Katastrophenschutzes

2. Für andere Veranstaltungen, die allein vom Bundesvorstand organisiert und finanziert werden, gelten alle unter 1. aufgeführten Regelungen. Zusätzlich erlaubt sind hier jedoch Symbole oder Embleme, die das Thema der Veranstaltung repräsentieren.

3. Veranstaltungen von Dritten oder von Kooperationspartnern können nur dann finanziell oder organisatorisch unterstützt werden, wenn


Begründung

Geschehnisse, Irritationen und Konflikte um verschiedenen Parteitagen und von der Piratenpartei organisierten Veranstaltungen sorgten immer wieder für Probleme. So zuletzt beim BPT141 und dem BPT132 (Fahnenstreit Antifa, sowie Irritationen bzgl. einer Umfrage durch einen Wissenschaftler) und davor, wie bspw. beim BPT121 (Anti-Atomkraft-Banner). Auch bei anderen Veranstaltungen auf Gliederungsebene kam es zu ähnlichen Problemen. Neben Konflikten um Flaggen oder Banner wurde auch das Thema des Sponsoring von Parteitagen durch kommerziell tätige Unternehmen öfters zur Sprache gebracht. Auch dieses Thema ist bislang nicht endgültig geklärt worden.

Dies alles begründet die Notwendigkeit, Regelungen festzuschreiben, die allgemein genug sind um überall Anwendung zu finden; aber dennoch einen so festen Rahmen geben, dass sie nicht ohne weiteres ausgehebelt werden können.

Die Regeln beschränken sich nicht nur auf die bekannten Vorfälle und Umstände, da Piraten bekanntermaßen kreativ darin sind (und stolz darauf sein können!), löchrige Regelungen und Lücken in Systemen zu erkennen und auszuhebeln.

Diese Regelungen lösen die zu Grunde liegenden Probleme im sozialen Miteinander nicht und erst recht nicht politische Fragen zur Positionierung der Partei; Sie sind nur als Patch und Bugfix zu sehen, der es Crackern erschweren soll, Schaden anzurichten. Die Regelungen nennen sich daher auch absichtlich keine spezielle Vorfälle oder Beispiele. Der politische Streit über die Ausrichtung der Partei ist unabhängig zu führen. Die Regeln sollen dazu beitragen, ein gemeinsames und faires Miteinander zu ermöglichen.

Umsetzungsverantwortlich

Umsetzungsverantwortliche für die Veranstaltungsordnung ist der für Veranstaltungen zuständige Bundesvorstand.

Die Veranstaltungsordnung wird im Wiki unterhalb der Seite der Geschäftsordnungen publiziert (http://wiki.piratenpartei.de/Gesch%C3%A4ftsordnungen ) und auch von der Seite der Geschäftsordnungen für Bundesparteitage (http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag/Gesch%C3%A4ftsordnung) referenziert.


Möglicherweise konkurrierender Antrag

AntragAntifa aus dem LV Saarland http://pad.piratenaachen.de/p/AntragAntifa


Beantragt am

12. Januar 2014, 23:59 Uhr

(Der Antrag wird zu diesem Zeitpunkt eingereicht um innerhalb der 72 Stunden-Frist vor der nächsten Bundesvorstandssitzung zu sein.)

Antragsteller

xwolf 20:31, 11. Jan. 2014 (CET)


Unterstützer

Dieser Antrag wird unterstützt von: