Benutzer:Xwolf/Antraege/BuVo-Antrag-Zugaenge-Fachliche-Qualifikation

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Antrag an den Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland


Hiermit beantrage ich folgendes:

Der Vorstand der Piratenpartei Deutschland beschließt:

  • Vor Erlangung von Zugängen zu offiziellen Logins und Accounts der Piratenpartei Deutschland auf eigenen Server oder Social Media Plattformen, ist jeweils individuell darzulegen, dass der neue Accountinhaber über die notwendigen Kenntnisse verfügt. 
  • Eine Beauftragung oder ein Mandat ist kein ausreichender Nachweis darüber, dass die notwendigen fachlichen Kenntnisse vorliegen, sofern diese nicht ausdrücklich bei der Beauftragung als erforderlich genannt waren.
  • Aus Transparenzgründen sind die Zugriffsberechtigten zu offiziellen Social Media Accounts  namentlich bekannt zu machen (z.B. in Form einer Wikiseite in der die Zugänge aufgeführt sind; Bekannte Pseudonyme sind ausreichend, wenn diese im Piratenwiki mit einem Userprofil verknüpft sind).


Dieser Beschluss ergänzt den bereits bestehenden Beschluss "Regelung Nutzung parteiinterner Infrastruktur & Accountverwaltung" (http://redmine.piratenpartei.de/issues/9278 ) um folgende Punkte:


  • Der Zugriff auf Accounts ist nur dann möglich, wenn ein Nachweis über die fachliche Qualifikation vorliegt, den Account in dem jeweiligen Einsatzgebiet zu nutzen. Dies ist pro Account einzelnt und pro Antragsteller darzulegen. Hierbei ist auch jeweils der konkrete Zweck zu nennen. 
  • Wenn es sich um öffentliche Zugange, wie die von Social Media Accounts handelt, entscheidet der Bundesvorstand über den Zugang in öffentlicher Sitzung. Die Nutzer der Accounts sind in diesen Fall öffentlich einsehbar zu dokumentieren (z.B. im Piratenwiki).  
  • Die Regelungen zum Zugang für Accounts sind unabhängig von Beauftragungen oder Mandat. Sie gelten auch für Mitglieder des Vorstands der Piratenpartei Deutschland und anderen Beauftragten.


Beispiele: Eine Sammelbestellung "Zugriff auf alle  Accounts ..." bzw "Um in Notfall eingreifen zu können.." ist  grundsätzlich nicht ausreichend um den Zweck zu begründen oder einen  Nachweis zu liefern, dass der Antragsteller auch fachlich in der Lage  ist, den Account dem Medium entsprechend zu führen.


Begründung: Die Nutzung offizieller Accounts im Social Media einerseits und die Admin- und Root-Accounts auf IT-Systemen andererseits ist mit großer Verantwortung verbunden. Hierbei haben  insbesondere auch fachliche Qualifikation, notwendige Kenntnisse der "Betriebsumgebung" und sorgfältiges, umsichtiges Arbeiten eine große Bedeutung. Auch bei besten Wissen und Gewissen und in der Absicht nur das Beste zu wollen, kann eine fehlerhafte Nutzung zu negativen Folgen führen.  Bei Root- und Adminzugängen von IT-Systemen reichen wenige unvorsichtig ausgeführte Kommandos aus, um das gesamte System lahm zu legen. Selbes gilt für Admin-Zugänge in Content-Management-Systemen. Ein Fehler durch unbeabsichtigte, fehlerhafte Bedienung mit Adminrechten in Verwaltungssystemen, wie bspw. SAGE, kann sogar existenzbedrohliche Schäden verursachen. Im Bereich des Social Media führen unüberlegt abgesetzte Tweets oder Messages sehr schnell zu einem Shitstorm, der das Ansehen der Partei negativ beeinflussen kann. In allen Fällen kann zusätzlich auch ein mangelndes Sicherheitsbewusstsein für Probleme sorgen. Gerade Mitglieder der Piratenpartei mit Systemzugängen würden für negativ gesinnte Gegner lohnende Angriffsziele sein, mit dem sie bei Erfolg die Piratenpartei als  IT-Laientruppe darstellen könnten.

Gleichwohl gibt es für die meisten Zugänge erfahrene SG-Mitglieder, die in der Regel über langjährige Erfahrung und Expertise verfügen und das Einsatzumfeld genau kennen.  Diese Erfahrung kann jedoch nicht einfach so "über Nacht" durch Erlangung eines Mandats oder durch die Übernahme einer Beauftragung erworben werden. Eine unabgesprochene Zuweisung von Social-Media- oder Admin-Accounts an Dritte, ohne das die bisherigen erfahrenen SG-Mitglieder oder IT-Zuständige involviert wurden, kann von diesen als Abwertung und Misstrauen gegenüber ihrer Arbeit ausgelegt werden; Ein solches Handeln verursacht ein fatales Signal gegenüber den ehrenamtlich tätigen Freiwilligen. Die Folgen hiervon haben wir leider in der Vergangenheit spürbar erleben müssen.  Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Piratenpartei sind eine wichtige Basis für all unsere Aktivitäten - sie sind "systemwichtig" und sollten daher unser Vertrauen und Loyalität genießen. Dies sollte Priorität haben gegenüber rein organisatorischen oder hierarchischen Erwägungen.



Schlusserklärung: Der Antragsteller erklärt hiermit, daß er diesen Antrag eigenständig und in freien Willen entworfen hat. Er wurde hierzu weder gezwungen noch genötigt. Eine Erzwingung zur Stellung des Antrags und zur Verteidigung dessen lag genau so wenig vor, wie ein finanzieller, sozialer, privater oder sonstiger Druck. Der Antragsteller ist Herr seiner eigenen subjektiven Meinung. Der Antragsteller ist Pirat.