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Dies ist die Geschäftsordnung des Landesvorstandes der Piratenpartei Sachsen. Sie ist in der Landesvorstandssitzung am 26. September 2012 beschlossen worden.

Allgemeines

Die Geschäftsordnung

  1. In dieser Geschäftsordnung (GO) regelt der Vorstand seine Tätigkeit im Sinne von §7 der Satzung des Landesverbandes Sachsen.
  2. Die GO enthält selbst auferlegte Regeln für die Tätigkeiten des Vorstands.
  3. Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.

Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder

Florian André Unterburger - Vorsitzender

  • Flauschbeauftragter

Daniel Riebe - Schatzmeister

  • Flauschbeauftragter
  • zuständig für Finanzangelegenheiten

Christian Peters - Generalsekretär

  • Flauschbeauftragter

Florian Bokor

  • Flauschbeauftragter

Carolin Mahn-Gauseweg

  • Flauschbeauftragte

Toni Rotter

  • Flauschbeauftragter

Christian Werner

  • Flauschbeauftragter

Schuld

  1. Alle Vorstandsmitglieder sind schuld.

Vorstandssitzungen

  1. Der Vorstand tagt jeden Mittwoch um 20 Uhr im Kanal Sachsen/Vorstand auf dem NRW-Mumbleserver.
  2. Die Vorstandssitzungen sind öffentlich.
  3. Der Vorstand fertigt zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut und veröffentlicht dieses unverzüglich.
  4. Der Vorstand fertigt Audioaufnahmen jeder Sitzung an und veröffentlicht diese unverzüglich.

Ausnahmsweise Nichtöffentlichkeit

  1. Der Vorstand tagt nur ausnahmsweise und begründet nichtöffentlich.
  2. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.
  3. nichtöffentlichen Sitzungsteile und Verschlusssachen werden durch den Generalsekretär in der Landesgeschäftsstelle sicher verwahrt.

Pflichten des Vorstands

Tätigkeitsberichte

  1. Die Vorstände berichten jeweils auf den regelmäßigen Vorstandssitzungen über ihre Aufgabenbereiche
  2. Jeder Vorstand fertigt einen abschließenden Tätigkeitsbericht in elektronischer Textform an, und reicht diesen spätestens 2 Tage vor der nächsten Vorstandswahl(/Mitgliederversammlung) beim Generalsekretär ein welcher diesen der Mitgliederversammlung vorlegt.

Delegation

  1. Die Delegation von Vorstandsaufgaben an andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte erfordert einen Vorstandsbeschluß
  2. Delegationen und Beauftragungen werden stets auf bestimmte Zeit erteilt.

Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

  1. Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben der Generalsekretär und der Schatzmeister.
  2. Die Weitergabe von Mitgliederdaten erfolgt ausschließlich
    1. zweckgebunden nach Vorstandsbeschluss
    2. auf notwendige Daten beschränkt und
    3. an Unterzeichner der Datenschutzverpflichtung
  3. Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.
    1. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.
    2. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.
    3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

Beschlussfassung

  1. Vorstandsbeschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.
  2. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend ist.

Beschlüsse außerhalb der Vorstandssitzungen (Umlaufverfahren)

  1. Umlaufbeschlüsse können (zukünftig) im Wiki unter http://wiki.piratenpartei.de/SN:Ämter/Vorstand/Umlaufbeschluss gestellt werden
  2. Beschlüsse per Umlaufverfahren werden im Wiki abgestimmt und erfordern zur Annahme die absolute Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder.
  3. Abstimmungen im Umlaufverfahren enden
    1. wenn die entscheidende Mehrheit im Wiki von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird.
    2. oder zur nächsten regulären Vorstandssitzung
  4. Umlaufbeschlüsse werden in das Protokoll der nächsten regulären Vorstandssitzung aufgenommen

Anträge an den Vorstand

  1. Jeder ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt.
  2. Anträge an den Landesvorstand können per E-Mail an vorstand@piraten-sachsen.de, auf der Vorstandssitzung, oder (zukünftig) im Wiki unter http://wiki.piratenpartei.de/SN:Ämter/Vorstand/Umlaufbeschluss gestellt werden.
  3. Alle eingegangenen Anträge werden (ggf. auf Wunsch anonymisiert) veröffentlicht.

Ordentliche Anträge

  1. Ordentliche Anträge beinhalten
    1. einen Antragsteller
    2. einen Umsetzungsverantwortlichen
    3. sowie einen vollständigen Antragstext ohne Verlinkungen.
    4. die maximale Höhe der Kosten, sofern es sich um einen Finanzantrag handelt.
  2. Nicht ordentlich eingereichte Anträge können vom Vorstand (mit Begründung) an den Antragsteller zurückverwiesen/vertagt/öffentlich angeprangert/ausgelacht werden.

Sonderrolle des Schatzmeisters

  1. Der Schatzmeister kann Rechtsgeschäfte im Wert bis einschließlich € 200,00 selbstständig vornehmen.
    1. Bis zu einem Wert von einschließlich € 500,00 benötigt er die Zustimmung des Vorsitzenden.
    2. Über Rechtsgeschäfte, welche über den Betrag von € 500,00 hinausgehen, ist ein Beschluss des Landesvorstandes erforderlich.
  2. Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten.
    1. Im Falle seiner Abwesenheit kann er die Ausübung des Veto-Rechts schriftlich anzeigen.
    2. Dies muss im Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung aktenkundig gemacht werden.