Benutzer:Universalist/MyLVGO
Dies ist die Geschäftsordnung des Landesvorstandes der Piratenpartei Sachsen. Sie ist in der Landesvorstandssitzung am 26. September 2012 beschlossen worden.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Die Geschäftsordnung
- In dieser Geschäftsordnung (GO) regelt der Vorstand seine Tätigkeit im Sinne von §7 der Satzung des Landesverbandes Sachsen.
- Die GO enthält selbst auferlegte Regeln für die Tätigkeiten des Vorstands.
- Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.
Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
Florian André Unterburger - Vorsitzender
- Flauschbeauftragter
Daniel Riebe - Schatzmeister
- Flauschbeauftragter
- zuständig für Finanzangelegenheiten
Christian Peters - Generalsekretär
- Flauschbeauftragter
Florian Bokor
- Flauschbeauftragter
Carolin Mahn-Gauseweg
- Flauschbeauftragte
Toni Rotter
- Flauschbeauftragter
Christian Werner
- Flauschbeauftragter
Schuld
- Alle Vorstandsmitglieder sind schuld.
Vorstandssitzungen
- Der Vorstand tagt jeden Mittwoch um 20 Uhr im Kanal Sachsen/Vorstand auf dem NRW-Mumbleserver.
- Die Vorstandssitzungen sind öffentlich.
- Der Vorstand fertigt zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut und veröffentlicht dieses unverzüglich.
- Der Vorstand fertigt Audioaufnahmen jeder Sitzung an und veröffentlicht diese unverzüglich.
Ausnahmsweise Nichtöffentlichkeit
- Der Vorstand tagt nur ausnahmsweise und begründet nichtöffentlich.
- Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.
- nichtöffentlichen Sitzungsteile und Verschlusssachen werden durch den Generalsekretär in der Landesgeschäftsstelle sicher verwahrt.
Pflichten des Vorstands
Tätigkeitsberichte
- Die Vorstände berichten jeweils auf den regelmäßigen Vorstandssitzungen über ihre Aufgabenbereiche
- Jeder Vorstand fertigt einen abschließenden Tätigkeitsbericht in elektronischer Textform an, und reicht diesen spätestens 2 Tage vor der nächsten Vorstandswahl(/Mitgliederversammlung) beim Generalsekretär ein welcher diesen der Mitgliederversammlung vorlegt.
Delegation
- Die Delegation von Vorstandsaufgaben an andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte erfordert einen Vorstandsbeschluß
- Delegationen und Beauftragungen werden stets auf bestimmte Zeit erteilt.
Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
- Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben der Generalsekretär und der Schatzmeister.
- Die Weitergabe von Mitgliederdaten erfolgt ausschließlich
- zweckgebunden nach Vorstandsbeschluss
- auf notwendige Daten beschränkt und
- an Unterzeichner der Datenschutzverpflichtung
- Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.
- Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.
- Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.
- Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
Beschlussfassung
- Vorstandsbeschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.
- Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend ist.
Beschlüsse außerhalb der Vorstandssitzungen (Umlaufverfahren)
- Umlaufbeschlüsse können (zukünftig) im Wiki unter http://wiki.piratenpartei.de/SN:Ämter/Vorstand/Umlaufbeschluss gestellt werden
- Beschlüsse per Umlaufverfahren werden im Wiki abgestimmt und erfordern zur Annahme die absolute Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder.
- Abstimmungen im Umlaufverfahren enden
- wenn die entscheidende Mehrheit im Wiki von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird.
- oder zur nächsten regulären Vorstandssitzung
- Umlaufbeschlüsse werden in das Protokoll der nächsten regulären Vorstandssitzung aufgenommen
Anträge an den Vorstand
- Jeder ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt.
- Anträge an den Landesvorstand können per E-Mail an vorstand@piraten-sachsen.de, auf der Vorstandssitzung, oder (zukünftig) im Wiki unter http://wiki.piratenpartei.de/SN:Ämter/Vorstand/Umlaufbeschluss gestellt werden.
- Alle eingegangenen Anträge werden (ggf. auf Wunsch anonymisiert) veröffentlicht.
Ordentliche Anträge
- Ordentliche Anträge beinhalten
- einen Antragsteller
- einen Umsetzungsverantwortlichen
- sowie einen vollständigen Antragstext ohne Verlinkungen.
- die maximale Höhe der Kosten, sofern es sich um einen Finanzantrag handelt.
- Nicht ordentlich eingereichte Anträge können vom Vorstand (mit Begründung) an den Antragsteller zurückverwiesen/vertagt/öffentlich angeprangert/ausgelacht werden.
Sonderrolle des Schatzmeisters
- Der Schatzmeister kann Rechtsgeschäfte im Wert bis einschließlich € 200,00 selbstständig vornehmen.
- Bis zu einem Wert von einschließlich € 500,00 benötigt er die Zustimmung des Vorsitzenden.
- Über Rechtsgeschäfte, welche über den Betrag von € 500,00 hinausgehen, ist ein Beschluss des Landesvorstandes erforderlich.
- Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten.
- Im Falle seiner Abwesenheit kann er die Ausübung des Veto-Rechts schriftlich anzeigen.
- Dies muss im Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung aktenkundig gemacht werden.