Benutzer:Trias/Stakeholderversammlung

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Stakeholderversammlung (SV) ist die Idee für eine Modifikation des Unternehmensrechts (AGs, GmbH udgl.) um eine bessere Repräsentation der Wikipedia-logo.pngStakeholder im Gegensatz zu den Wikipedia-logo.pngShareholdern zu ermöglichen. Zu den Stakeholdern gehören uA Banken, Kunden, Mitarbeiter, Staat, Gesellschaft und Eigenkapitalgeber. Zur Praktikabilität und aus ordnungspolitischen Gesichtspunkten (dh der Staat oder die Banken sollen nicht einfach die Kontrolle über ein Unternehmen übernehmen können) werden hier nur interne Stakeholder berücksichtigt, also Mitarbeiter (inkl Manager) und Eigenkapitalgeber.

Konzept?

Die Stakeholderversammlung sollte entweder von einer Minderheit (5-10% der Stakeholder nach Stimmrechten) einberufen werden können oder jährlich stattfinden. Wahlweise ersetzt sie die Hauptversammlung oder ist ihr nebengeordnet. Es ist auch eine Zweiteilung aus Mitarbeiterversammlung und Aktionärsversammmlung denkbar. Über die Dividendenausschüttung soll die SV nur mit einer Übermehrheit (zB 75%, vgl Wikipedia-logo.pngGewinnabführungsvertrag) entscheiden können (Enteignungsschutz für die Aktionäre). Die SV bestimmt den Aufsichtsrat.

Die Stimmanteile auf dieser Stakeholderversammlung soll sich nach dem letztjährigen Anteil am Firmenumstatz berechnen: Für jeden Euro, den man von der Firma über Lohn oder Dividende bekommmen hat, gibt es eine Stimme. Gezählt werden sollen hierbei auch Beiträge zu Sozialversicherungen.

Wie bei einer Aktionärs-Hauptversammlung können natürlich auch Stimmrechte zusammengelegt werden und Vertreter bestimmt werden. Es wäre sinnvoll diese Versammlungen rein virtuell ablaufen zu lassen, dies mag aber den einzelnen Unternehmen überlassen sein.

Da diese Erweiterung für das Gesellschaftsrecht vorerst einmalig sein wird, würde es auf Deutschland beschränkt sein, ist aber auch problemlos erweiterbar auf Europa. Bei Erfolg könnte diese Erweiterung auch als eigenständige Unternehmensform etabliert werden. Diese Gesellschaftsform wäre zwischen der Genossenschaft (one man one vote) und der Kapitalgesellschaft angesiedelt (one Euro one vote).

Variante für den Aufsichtsrat

Die Stakeholder-Verteilung kann auch als Verteilung für den Aufsichtsrat hergenommen werden. Anstatt wie heute starre 50(+1)-50 oder 67-33-Verteilung einzuhalten (die im Endeffekt eh kaum Effekt hat wegen des Übergewichts der Arbeitgeber), könnte durch reale Gewichtung eine echte Repräsentation der Stakeholder sichergestellt werden. Gleichzeitig sind die Rechte des Aufsichtsrates auszuweiten, sodass dieser quasi eine Art "Parlament" wird, mit jährlicher Wahl durch die Stakeholder (="Volk").

Das Wahlverfahren für den AR ist entscheidend. Es ist eine Mehrpersonenwahl, bei der auch Minderheiten zum Zug kommen sollen. Hierfür bietet sich das Schulze-System an, grundsätzlich kann dies aber auch der Gesellschaft bzw SV überlassen werden. Bestimmte Wahlverfahren, die keinen Minderheitenschutz bieten könnten aber vom Gesetzgeber/Gerichten ausgeschlossen werden. Das Klassenwahlrecht von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist abzuschaffen.

Konsequenterweise wäre der Aufsichtsrat nicht mehr von der Anzahl Mitarbeiter abhängig, sondern vom Umsatz oder den entsprechenden SV-Anteilen.

Vorteile?

Die Vorteile ergeben sich daraus, dass den Mitarbeitern ein echtes Mitbestimmungsrecht über "ihr" Unternehmen gegeben wird. Somit sind sie weniger den Fehlentscheidungen des Managements ausgeliefert und vermutlich eher bereit, in Krisenzeiten zB auf Lohn zu verzichten, wenn ihnen dafür auch was geboten wird. Außerdem ist von einer höheren Motivation und höheren Loyalität zum Unternehmen auszugehen. Streiks würden vermutlich meist überflüssig, da sich die Konflikte über Abstimmungen lösen können würden bzw. dem Management ein zusätzlicher Anreiz zur Konfliktbeilegung gegeben wird. Und letzlich sollte jeder Mensch, auch auf der Arbeit sein Grundrecht auf Mitbestimmung und Selbstbestimmung nicht verlieren.

Im Zuge der Anwendung von Stakeholderversammlungen können ineffiziente Einrichtungen wie Betriebsrat, Arbeitnehmeraufsichtsrat, Mitbestimmungsgesetze, etc sukzessive abgeschafft werden und die Etablierung solcher Institutionen der Stakeholderversammlung überlassen werden. Vom Gesetzgeber kann aber auch ein Übergang gestaltet werden (siehe oben).

Die einkommenssproportionale Stimmgewichtung stellt sicher, dass Eigenkapitalgeber und Mitarbeiter in einem angemessenen Verhältnis zueinander gewichtet werden, was auch von Unternehmen zu Unternehmen anders sein kann. Es sind somit sowohl kapital- wie auch arbeitsdominierte Unternehmensführungen denkbar, je nach Branche und je nach Beitrag. Ebenso werden zB Halbtagsjobs eben nur entsprechend nach Einkommen bewertet. Weiterhin ist natürlich der Investitionsanreiz für Eigenkapitalgeber gegeben, da diese über ihr Dividendenrecht verfügen.

Investitionsproblematik

Aktionäre sind mit einer Stakeholderversammlung schlechter gestellt, was die Möglichkeit zur Investition behindern wird. Daher sollte die Umwandlung einer AG die Zustimmung der Aktionäre benötigen. Diese können mit Anleihen oder Sonderstimmrechten ausgezahlt werden oder mit anderen Maßnahmen abgefunden werden. Langfristig kann ein Grundeinkommen als Grundfinanzierung für Unternehmen dienen.

neue Gesellschafterform?

Die Stakeholder-Versammlung stellt keine Genossenschaft und kein Verein dar, sondern ist eine neuartige Erweiterung des Gesellschaftsrechts. In ihrem Wesen ist sie meiner Meinung nach eine logische Fortsetzung der aktuellen Entwicklungen bzgl Arbeitnehmermitbestimmung, Streikschlichtungen etc.

Die Stakeholderversammlung stellt keinen Eingriff in das Eigentumsrecht der Aktionäre dar, da es dem Staat seit jeher obliegt die Rechte und Pflichten der Eigenkapitalgeber zu definieren. Es gibt auch seit jeher de-facto-"Eigentumsrechte" von Arbeitnehmern (Betriebsrat, Kündigungsschutz), über Staat (Steuern), Gesellschaft (Umweltauflagen, Sozialabgaben) und Verbrauchern (Verbraucherschutz, Regulierung) an Unternehmern. Diese sind jedoch im Wesentlichen willkürlich von Staat festgelegt und könnten zum einem großen Teil besser von den wirklich Beteiligten ausgehandelt werden - wenn man ihnen die Möglichkeit dazu gibt bzw. diese nicht durch ein unfaires Unternehmensrecht nimmt.

Consentives

Eine logische Folgertung aus diesem Vorschlag wäre eine neue Gesellschaftsform, die von vorherein so strukturiert ist. Ich schlage hierfür den Namen Consentives vor. Das soll nicht etwa bedeuten, dass jede Entscheidung im Konsens geschieht, dennoch aber das Unternehmen dennoch dauerhaft auf die Zustimmung aller ihrer Stakeholder angewiesen ist. Damit dies sichergestellt ist, müsste dieser Vorschlag allerdings mit einem annehmbaren Grundeinkommen kombiniert werden, sonst werden die Mitarbeiter stets den Kürzeren ziehen.