Benutzer:Schwan/Gebührenordnung
Auf Bundesebene fällt sehr viel Arbeit an, um alle Gliederungen zu erfassen, zu erreichen und arbeitsfähig zu halten. Derzeit wird diese Arbeit von vielen Freiwilligen in ihrer Freizeit geleistet. Das ist auf Dauer nicht weiter tragbar. Um diesen Zustand zu beenden und eine weitere Professionalisierung der Piratenpartei hinzubekommen wird mit Wirkung ab dem 01.01.2014 folgende Gebührenordnung beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
Gebühren für Gliederungen
500,-- Euro für jede Gliederung unterhalb eines Landesverbandes, die einen Tag im laufenden Kalenderjahr besteht
Dieee Gebühr kann auf Antrag bis zum 31.10. des Vorjahres ganz oder teilweise erlassen werden. Über den Antrag entscheidet der zuständige Landesverband. Von dieser Gebühr erhält der Bundesverband 40% und der Landesverband 60%
Begründung: Jede bestehende Gliederung verbraucht Ressourchen der Bundes-IT und muss organisatorisch in der Bundesgeschäftsstelle und an vielen anderen Stellen erfasst werden. Bei der grßen Anzahl von Gliederungen ist das von rein ehrenamtlichen Kräften auf Bundesebene nicht mehr leistbar. Hier müssen wir entweder Aufwandsentschädigungen zahlen oder feste Mitarbeiter einstellen, die das dokumentieren und alle Wechsel zeitnah festhalten.
Landesverbände sind notwendig, um die Bundesebene zu entlasten. Die Landesverbände können entscheiden, ob sie durch Untergliederungen belastet oder entlastet werden, weshalb sie berechtigt sind, die Gebühr für eine Gliederung zu ermäßigen. Ein Ermäßigungsbeschluss kann immer nur für ein Kalenderjahr beschlossen werden.
Gebührn für Sage-Zugänge
0,-- Euro für zwei Sage-Zugänge auf LV-Ebene
100,-- Euro für jeden weiteren Sage-Zugang, sofern er einen Tag im laufenden Kalenderjahr besteht
100,-- Euro für jede Änderung eines Sage-Zuganges
Gebühren für CRM-Zugänge
0,-- Euro für zwei CRM-Zugang auf LV-Ebene
40,-- Euro für jeden CRM-Zugang
100,-- Euro für die Änderung von jedem weiteren CRM-Zugang
Akkreditierungsgebühr
1,-- Euro Akkreditierungsgebühr pro Mitglied auf einem Bundesparteitag. Stichtag ist die Anzahl der anzuschreibenden Mitglieder am 1. des Monats, an dem der Bundesparteitag stattfindet
Sofern die Beitragsbuchungen im laufenden Jahr nicht erfolgt sind, wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 5,-- Euro pro einzuladendem Mitglied fällig.
mal gucken, was mir noch so einfällt.