Benutzer:Sailer/AUS-Arbeitslosenversicherung

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Arbeitslosenversicherung - 28.12.2009 - Gesetzesänderung

Gesetzentwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz

I. Vorbemerkung

Uns erscheint es als sehr wichtig, dass das Sozialgesetzbuch (SGB) § 341 überarbeitet wird, um dem Recht auf Arbeit gemäß den UN-Menschenrechtskonventionen von 1965 endlich gerecht zu werden und entsprechendes Verhalten zu fördern und die Arbeitslosigkeit tatsächlich zu senken.

Wir sehen hier die Möglichkeit einer vorerst freiwilligen Anerkennung des Rechtes auf Arbeit und möchten diese mit einer Beitragsermäßigung belohnen.

Das Problem

Arbeitnehmer müssen für immer weniger Geld immer mehr arbeiten. Gleichzeitig gibt es viele Arbeitslose, die überhaupt keine Arbeit haben. Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, die Arbeit innerhalb einer Branche gleichmäßig auf alle Arbeitnehmer zu verteilen. Es ist nicht einzusehen, warum ein Mensch Arbeit hat und Überstunden machen muss, ein anderer mit gleicher Qualifikation aber keine Arbeit hat und von Sozialhilfe leben muss.

Die Menschenrechte werden heute grob missachtet.

Lösungsvorschlag

Arbeitnehmer und Arbeitgeber (bzw. deren Vertreter) müssen in gemeinschaftlicher Verantwortung die Verteilung der vorhandenen Arbeit auf alle Arbeitsfähigen Ihrer Branche sicherstellen. Dies kann zum Beispiel durch die Festlegung einer geringeren Wochenarbeitszeit im Tarifvertrag geschehen. Auch andere Modelle zur Erreichung der Vollbeschäftigung sind möglich.

Wichtig ist, dass nachvollziehbar alle Arbeitsfähigen in dieser Branche und in dem Tarifgebiet berücksichtigt werden und dass das Ziel des Ausgleichs zwischen angebotenen, offenen Stellen und Arbeitssuchenden erreicht wird.

Dazu ist es erforderlich, dass sich jeder Arbeitslose nur in genau einer Branche und Berufsgruppe arbeitslos meldet und vom Arbeitslosenamt nur in dieser gezählt wird.

Wenn die Tarifpartner dieser Verantwortung gerecht werden, so sollen sie mit einem geringerem Beitrag zur Arbeitslosigkeit belohnt werden. Somit werden die Lohnnebenkosten reduziert.

Wenn die Tarifpartner sich an die Vorgaben halten, reduziert sich für die betreffende Branche in diesem Tarifgebiet der finanzielle Aufwand des Arbeitsamtes. Somit ist diese Regelung kostenneutral.

Fragen der Zuständigkeit

Ist der Staat für die Arbeitslosen zuständig?

Müssen wir (die Steuerzahler) diejenigen auffangen, die die Industrie, das Handwerk und die staatlichen Arbeitgeber nicht mehr haben will oder gerade mal eben nicht benötigen? Müssen wir diejenigen, die gerade nicht benötigt werden, selbst qualifizieren und über Wasser halten, bis sie irgendwie und irgendwann doch wieder, mit staatlichen Zuschüssen usw., eine zu schlecht bezahlte Arbeitsstelle finden?

Oder ist es nicht auch Aufgabe derer, die an der Arbeit anderer verdienen, sich auch um die anderen Arbeitsfähigen zu kümmern (Eigentum verpflichtet, GG)?

Ist es nicht auch Aufgabe und eigentlich solidarischer Selbstschutz, wenn die Arbeitnehmer, die gut verdienen, anderen die Möglichkeit einzuräumen, das gleiche zu tun?

Ist es nicht Aufgabe des Staates, Gesetze zu schaffen, die dafür sorgen, dass ein gerechter Interessenausgleich zwischen den Akteuren in der Gesellschaft stattfindet?

Wäre es nicht Aufgabe des Staates, die Gesetze dahin gehend zu ändern, dass diejenigen, die von der Arbeit anderer profitieren, auch die Verantwortung für die übernehmen müssen, die von ihnen "freigesetzt", also entlassen, werden?

Wäre es nicht gleichermaßen Aufgabe des Staates, den Arbeitnehmern solchen Egoismus zu untersagen, die eigene Arbeitszeit mit Überstunden usw. immer weiter auszudehnen, obwohl andere auch gern selbst für ihren Unterhalt sorgen würden, die, gleichermaßen qualifiziert, keine Anstellung finden können, weil nicht genügend Arbeit angeboten wird, da sie ja auch mit Mehrarbeit und Überstunden der bereits angestellten Bürger erledigt wird?

Hat sich nicht in all den Jahren gezeigt, dass ein Ausgleich mit Geld (Arbeitslosengeld I und II) nicht zu einem gerechten Ergebnis führt?

Ist es nicht an der Zeit, ein geldlosen Ausgleich zu schaffen? Ist es nach 45 Jahren ratifiziertem UN-Menschenrecht nicht an der Zeit, dem Recht auf Arbeit gerecht zu werden?

Ist es nicht Zeit, eine vom Geld unabhängige Regelung zu schaffen, die in der Lage ist, zukünftige Konjunkturflauten und Hochkonjunkturen zu überstehen?

Wäre es nicht sinnvoll, dass sich der Staat Regelungen schafft, dass er selbst sich nicht mehr mit der drohenden Arbeitslosigkeit erpressen lassen muss?

Sozialgesetzbuch (SGB) § 341

§ 341 Beitragssatz und Beitragsbemessung


alt

(1) Die Beiträge werden nach einem Prozentsatz (Beitragssatz) von der Beitragsbemessungsgrundlage erhoben.


(2) Der Beitragssatz beträgt 2,8 Prozent.


(3) 1Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden. 2Für die Berechnung der Beiträge ist die Woche zu sieben, der Monat zu dreißig und das Jahr zu dreihundertsechzig Tagen anzusetzen, soweit dieses Buch nichts anderes bestimmt. 3Beitragspflichtige Einnahmen sind bis zu einem Betrag von einem Dreihundertsechzigstel der Beitragsbemessungsgrenze für den Kalendertag zu berücksichtigen. 4Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, bleiben außer Ansatz, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt.


(4) Beitragsbemessungsgrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.


neu

(1) bleibt

(2) Der Beitragssatz beträgt 2,8 Prozent. Wird jedoch der erforderliche Ausgleich zwischen angebotenen, offenen Stellen und der Zahl der Arbeitssuchenden im jeweiligen Tarifgebiet und in der Betreffenden Branche erreicht, so beträgt der Beitragssatz 0,8 Prozent. (Maßgeblich ist die Bestätigung durch das Arbeitsamt)

(3) bleibt