Benutzer:Pacman/Zeugnisverweigerungsrecht2013
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | Zeugnisverweigerungsrecht2013 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Internet und Netzpolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Einrichtung eines Zeugnisverweigerungsrecht für Dienstleister an EDV-Technischen Systemen. |
Schlagworte | Zeugnisverweigerungsrecht ZPO STPO |
Datum der letzten Änderung | 02.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelZeugnisverweigerungsrecht für Administratoren AntragstextDer Bundesparteitag möge als Ergänzung zum Parteiprogramm in den Bereich: „Internet und Netzpolitik“ nachfolgendes einfügen: Zeugnisverweigerungsrecht für Betreuer EDV-technischer Einrichtungen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Computernutzer und Administrator kann in manchen Fällen mit dem Verhältnis zwischen Geistlichen und Gläubigen bzw. Journalist und Quelle verglichen werden. Diese Verantwortung berührt nicht selten den Kernberich der persönlichen Lebensgestaltung und ist in den Prozessordnungen zu berücksichtigen. AntragsbegründungIn unserem Rechtssystem geniessen bestimmte Personen vor deutschen Gerichten das Privileg gegen anderen Personen nicht aussagen zu müssen. Dazu gehören z.B. Ärzte, Geistliche und Journalisten. Dienstleister, die EDV-technischen Systeme betreuen, erlangen während ihrer Tätigkeit ungewollt oft Einblick in den private Lebensgestaltung der Besitzer. Diese Informationen unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz und sind nicht zu offenbaren. Vor Gericht können diese Informationen allerdings durchaus interessant sein und Richter könnten Administratoren in Straf- oder Zivilprozessen als Zeugen vorladen und zu Aussagen gegen ihre Auftraggeber auffordern.
Stichpunkte
Diskussion
Konkurrenzanträge |