Benutzer:Michael Ebner/om13gate

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Bei dem vielen, was über das om13gate schon geschrieben wurde, wundert mich die Eindeutigkeit, mit der man Position für die eine odere andere Seite beziehen konnte. Erklären kann ich mir das allenfalls über Eigengruppen/Fremdgruppen-Effekte.

Aber der Reihe nach:

Unpassende Wortwahl während der #aufschrei-Debatte

Während der sog. #aufschrei-Debatte musste die Protagonisten derselben viele Anfreindungen ertragen. Das ist so unschön, wie es auch erwartbar gewesen ist - im akzeptieren abweichender Meinungen haben die meisten Menschen noch viel Nachholbedarf (will mich da selbst gar nicht ausnehmen).

In dieser Debatte scheint eine junge Frau (bei Telepolis lese ich etwas von 19 Jahren) nicht nur die Debatte oder deren Protagonistinnen per Tweet kritisiert zu haben (so genau wird mir das nicht klar), sondern sich dabei auch noch in der Wortwahl vergriffen zu haben. So weit, so schlecht (und auch kritikwürdig).

Vortrag auf der OpenMind 13

Jasna hat auf der om13 einen Vortrag mit dem Titel "Ihr gehört nur mal ordentlich durchgevögelt - Hatespeech und Victim Blaming nach dem #Aufschrei" gehalten. Dieser Vortrag zitiert u.a. Tweets und Blog-Kommentarversuche (die von den Blogbetreibern aus guten Gründen nicht freigeschaltet wurden). Unter zahlreichen anderen Zitaten finden sich zwei Tweets der eben erwähnten jungen Frau, dies als ScreenShot, somit sind Twitter-Nick und Twitter-Avatar sichtbar.

Die Vorträge wurden, wie auf der OpenMind üblich, live gestreamt und anschließend als Video über Youtube verbreitet.

Anschließende Eskalation

Nach der Veröffentlichung des Videos eskaliert die Diskussion über den Vortrag und das richtige Vorgehen. Das Video wurde vom technischen Dienstleister inzwischen von Youtube entfernt, kursiert aber als Kopien "im Netz".

Versuch einer Bewertung

Ich möchte zu diesen Vorgängen anmerken:

  • Wer sich im Netz äußert, möge auf seine Wortwahl achten. Das Recht auf Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, findet aber seine Schranken u.a. in den Persönlichkeitsrechten Dritter und dem Schutz der Jugend (wobei man darüber streiten kann, in wiefern die heutige, dem Internet "ausgesetzte" Jugend durch die betreffende Wortwahl überhaupt noch sittlich oder moralisch gefährdet werden kann).
  • Der Pranger ist aus guten Gründen als Mittel der Bestrafung zumindest hierzulande abgeschafft worden. Zwar gibt es auch immer mal wieder Veröffentlichungen, die auch eine Prangerwirkung haben (wenn z.B. vor bestimmten Lebensmittelherstellern gewarnt wird), hier steht aber der Schutz der Verbraucher im Vordergrund, außerdem sind meiner Meinung nach an gewerblich Tätige andere Maßstäbe anzulegen als an Privatpersonen.
  • Für den Vortrag war maßgeblich, welche Äußerungen gemacht wurden, nicht, von wem sie gekommen sind. Für die Nennung von Namen oder Twitter-Nicks bestand daher kein Erfordernis. (Zumal sind Pseudonyme oft deutlich schneller auf Realnamen zurückzuführen, als die Verwender meinen...)
  • Die entsprechenden Tweets waren zumindest zum Zeitpunkt des Vortrags öffentlich zugänglich. Es wurde also lediglich das verbreitet, was "ohnehin im Netz steht" - was allerdings sich quasi keiner mehr angeschaut hätte, wäre es nicht durch den Vortrag massiv in den Fokus gerückt worden.
  • Dass die Verfasserin der Tweets durch den Vortrag als Zielobjekt präsentiert wird (Äußerungen, die ich als schlimmer empfinde, waren ja nicht einer bestimmten Person zuzuordnen), hätte der Referentin klar sein können. Einen persönlichen Vorwurf mag ich bei jemand, der zumindest ähnlich viel hat "einstecken" müssen, nicht machen.
  • Es mag ja Tradition bei der Piratenpartei sein, auf alles, was auch nur von weitem als Gate aussehen könnte, mit dem "Prinzip der maximalen Empörung" (Zitat BuBernd) zu reagieren. Deeskalierend ist das in solchen Situationen nicht. Ich halte es für wahrscheinlich, dass - hätte die OpenMind-Orga ohne größere Einmischung von außen zwischen der Tweeterin und der Referentin vermitteln können - längst eine Lösung gefunden worden wäre, mit der beide Seiten hätten leben können.
  • "Wir" (die Gesellschaft) billigen jedem Straftäter zu, dass er nach Verbüßung seiner Strafe ein Recht auf Resozialisierung hat, er hat dann auch ein Recht darauf, dass sein Name nicht mehr in Zusammenhang mit der Tat genannt wird. Wir sollten uns mal Gedanken machen, wie wir mit dieser Problematik im digitalen Zeitalter umgehen wollen. Und wie das bei deutlich harmloseren "Delikten" wie "Vergreifen im Ton im Rahmen einer hitzigen Diskussion" aussehen soll, also wie lange und in welchem Rahmen solche Dinge in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden dürfen.