Benutzer:Michael Ebner/hybrid 1

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

SMV mit hybrider Online-Offline-Abstimmung

Diskussion zu folgenden LF-Ini: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/6400.html

Verständnisfragen

Fragen Jay Kay

Hallo Michael, im Antrag heißt es: "Jedes Mitglied kann sich frei entscheiden, ob es sich für die Online- oder die Offline-Variante akkreditiert." Und weiter: "Für die Online-Variante akkreditieren sich Piraten mit ihrem Realnamen oder mit einem bekannten oder auflösbarem Pseudonym. Da mit der Offline-Variante eine Ausweichmöglichkeit für diejenigen besteht, die - aus welchen Gründen auch immer - bei offenen Abstimmungen nicht frei entscheiden können, ist der sog. "Klarnamenszwang" hier zumutbar und wird zugunsten einer besseren Nachvollziehbarkeit und geringeren Manipulationsanfälligkeit hingenommen."

Wenn jedes Mitglied sich dem Zwang, sich für alle erkennbar mit bürgerlichem Namen an Online-Abstimmungen zu beteiligen, entziehen kann, welchen Grund gibt es dann noch, unbedingt "Klarnamen" zu verlangen? Die "bessere Nachvollziehbarkeit" des Ergebnisses wird doch aus dem Blickwinkel der Echtnamen-Befürworter mit jeder Stimme, die offline und geheim abgegeben wird, geschmälert, da diese Stimmen keinen konkreten Personen mehr zuzuordnen sind. Du setzt voraus, dass das nur wenige Piraten beträfe. Das bezweifle ich, und selbst wenn, könnten bei knappen Ergebnissen auch sehr wenige Stimmen an der Urne relevant werden. Und dass diese offline abgegebenen Stimmen auch von stimmberechtigten Mitgliedern stammen und korrekt gezählt wurden, setzt - wie beim Basisentscheid oder auf einem Parteitag - Vertrauen in die wenigen Menschen in der Abstimmungsleitung voraus.

Die Abstimmungsleitung kann außerdem die pseudonymisierte Online-Stimmabgabe beim BEO konkreten Personen zuordnen, auch das Schiedsgericht kann die Echtheit der Stimmabgabe nachprüfen. Das jeweilige Ergebnis erreicht dadurch m.E. einen Grad an Nachvollziehbarkeit, der dem von Urnengängen auf einem Parteitag in nichts nachsteht, sondern im Gegenteil darüber hinaus geht, weil zumindest ein dafür gewählter Personenkreis die einzelnen Stimmen den jeweiligen Mitgliedern zuordnen kann. Worin liegt also noch der Nutzen, die bürgerlichen Namen aller Abstimmenden obligatorisch zu veröffentlichen?

Darüber hinaus unterstellt der Begriff "geringere Manipulationsanfälligkeit" implizit, dass das auf dem BPT beschlossene Verfahren zum Basisentscheid einen höheren Grad an Manipulationsanfälligkeit in sich birgt. Hier möchte ich Dich bitten, konkret zu beschreiben, welchen Verfahrensschritt im BEO du im Vergleich zu deinem Vorschlag als "manipulationsanfälliger" betrachtest und wieso.

Im Übrigen lässt der Basisentscheid ja bei allen Online- (und sogar Offline-)Abstimmungen für jedes einzelne Mitglied bereits die Ausweichmöglichkeit zu, auf Antrag per Brief abzustimmen. Wie der Organisationsaufwand für die Partei gering gehalten werden kann, ist noch zu erörtern. Aber die selbstbestimmte Wahlmöglichkeit, geheim oder nicht geheim abzustimmen, existiert zumindest schon. --Jay Kay 15:11, 1. Jul. 2013 (CEST)

Antworten auf die Fragen von Jay Kay

  • Die Forderung nach Klarnamen oder auflösbaren Pseudonymen kann aus zwei Gründen erhoben werden: a) bessere Nachprüfbarkeit, ob die Ergebnisse korrekt zustandgekommen sind, und b) Nachprüfbarkeit des Stimmverhaltens der Abstimmenden. Der Wunsch nach b) läuft tatsächlich in's Leere, wenn in eine Urnenabstimmung ausgewichen werden kann. (Wobei in Berlin jemand, der für etwas gewählt werden möchte, traditionell seinen LF-Namen offenbaren muss (sofern nicht ohnehin bekannt) - wer dort offline abstimmt, würde vermutlich allenfalls für einen Kassenprüfer gewählt). Für die bessere Nachprüfbarkeit ist der parallele Offline-Weg kein Problem, da die Korrektheit dieser Ergebnisse auch ohne Klarnamen überprüft werden kann.
  • Zur Prüfung durch das Schiedsgericht: Wenn wir mal von 1500 Abstimmenden ausgehen, und irgendjemand stellt den Antrag auf Überprüfung, ob denn da keine Sockenpuppen drunter sind, dann ist das Schiedsgericht für ein Quartal beschäftigt (selbst wenn man zulässt, dass der Einzelfall nur von einem "Berichterstatter" und nicht vom gesamten Kollegium geprüft wird). Die konkrete Benennung eines Verdachtsfalles ist ja bei einer pseudonymen Abstimmung kaum möglich und kann daher auch nicht gefordert werden.
  • Es ist nicht korrekt, dass dieses Verfahren dem auf einem Parteitag nicht nachsteht: Auf einem Parteitag braucht man die entsprechende Anzahl von Personen, für die muss Mitgliedsbeitrag bezahlt sein, wir haben kein Verbot der Doppelmitgliedschaft - jemand, der bereit wäre, da bei einer Manipulation mitzuhelfen, könnte auch gleich beitreten. Und da eine Manipulation da keinen Vorteil bringt, kann man auch geringere Anforderungen an die Überprüfbarkeit stellen.
  • Der Begriff "geringere Manipulationsanfälligkeit" ist gemeint im Vergleich zu einem Verfahren ohne Klarnamen. Ob auch im Vergleich zum Basisentscheid, kann dahingestellt bleiben (obwohl ich das so sehen würde).
  • Zum Thema Basisentscheid werden ich demnächst noch etwas veröffentlichen. Die individuelle Wahlmöglichkeit zwischen Online und Offline steht so nicht in der Entscheidungsordnung, die Regelungen zur Briefwahl sind zumindest inkonsistent - und Briefwahl ist bezüglich der Manipulationssicherheit ohnehin ziemlich schlecht (selbst die Entscheidungsordnung formuliert "wenn seine Teilnahme andernfalls kaum oder nicht möglich ist. Die Verantwortlichen sind dazu angehalten, diese Notwendigkeit zu minimieren.")

Fragen Monika Belz

siehe Anregungen in der Initiative und Blog http://loreenasworte.wordpress.com/2013/07/07/hybride-smv-eine-halbe-sache-die-auch-keine-entscheidung-will/

Antworten

Argumente pro

Argumente contra

Ermittlung Gesamtergebnis

  • Ein Gesamtergebnis kann zwar ermittelt werden, deren Relevanz ist wegen der fehlenden Nachvollziehbarkeit des Gesamtergebnisses dennoch schwer, da hier Ergebnisse aus Online- und geheimen Abstimmungen zusammengezählt werden sollen, die wiederum verschiedene Bedienungen an die Nachvollziehbarkeit / Überprüfbarkeit voraussetzen.
  • Es ist fraglich wie die Präferenzen bei Abstimmung über ein Thema aus mehreren Anträgen aus Online- und geheimer Abstimmung zusammengezählt werden können.

Auflösung von Pseudonymen

  • Es ist kein Verfahren beschrieben oder in Kurzbezeichnung erwähnt, wie Pseudonyme aufgelöst werden können und durch wenn dies erfolgt. Solange das nicht geschieht, wird eine Überprüfbarkeit von offenen elektronischen Systemen lediglich suggeriert.
  • Der Anspruch, dass bekannte Pseudonyme mit bürgerlichen Namen im Online-System gleichzusetzen sind, ist nicht zutreffend.

Delegationen bei geheimen Abstimmungen

  • Delegationen bei geheimen Abstimmungen können nicht nach dem Prinzip von Liquid Democracy durchgeführt werden, da dies voraussetzt, dass die Möglichkeit zur Stimmübertragung und der Änderung der Stimmübertragung bis zuletzt innerhalb der Abstimmungsphase erfolgen kann. Da bei der geheimen Wahl eine Handlung des Stimmempfängers vorausgesetzt wird, sich mit jeder übertragenen Stimme gesondert zu beschäftigen, setzt dies voraus, dass jeder Teilnehmer bis zur letzten Minute der Abstimmungsphase dies umsetzen kann.

Entweder / Oder

Es wird sich zu wenig in der Initiative damit auseinandergesetzt, wie weit es wünschenswert und praktikabel ist, über eine Frage = Antrag sowohl Online als auch geheim abzustimmen. Die hybride SMV schließt den Weg, einzelne Anträge insgesamt geheim abstimmen zu können, was u.a. ein weiterverbreiteter Kritikpunkt an den bisherigen SMV ist, aus. Voraussetzung hierfür wäre, dass die Organe der Partei die hierzu erforderlichen Strukturen aufbauen und dies nicht unbestimmten Gruppen größer 15 Teilnehmer überlassen ist.