Benutzer:Michael Ebner/Fragenkommission

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Vorbemerkung

Nach dem Parteitag ist vor dem Parteitag, und beim nächsten Parteitag stehen wieder Vorstandswahlen an. In diesem Thema soll ausgelotet werden, welche Möglichkeiten von den Piraten akzeptiert werden, die Vorstandswahlen zu beschleunigen.

Allen Initiativen gemeinsam ist, dass sie ohne Satzungsänderung auskommen (müssen) - die Satzung können wir erst auf dem nächsten Parteitag ändern, und die sofortige Anwendung der neuen Regeln würde verhindern, dass sich die Kandidaten ausreichend darauf vorbereiten können.

Vorschlag

Die Fragen für die Kandidatenbefragung sind schriftlich einzureichen. Eine zu wählende oder zu bestimmende Kommission (aus z.B. drei Piraten) wählt aus dem Fragen eine angemessene Anzahl von Fragen aus und stellt sie den Kandidaten. Dabei soll die Kommission in freiem Ermessen die Fragen auswählen, die für die Entscheidung der Piraten am gewichtigsten sind.

Erläuterung

Eine solche Begrenzung der Kandidatenbefragung ist nur dann sachgemäß, wenn die Piraten vorab alle Fragen auf der Kandidatenseite im Wiki stellen konnten. Die Kandidatenbefragung auf dem BPT hat dann nur noch die Aufgabe, dass die Versammlung die rhetorischen Fähigkeiten und insbesondere die verbale Schlagfertigkeit der Kandidaten beurteilen kann.

Wird eine solche Organisation der Kandidatenbefragung mit einer Vorabstimmung kombiniert, dann würde die Befragungskommission die meisten Fragen an die chancenreichen Kandidaten stellen und die anderen Kandidaten deutlich untergewichten. Ansonsten sollte eine Gleichbehandlung der Kandidaten erfolgen.

Voraussetzung für dieses Verfahren ist die Neutralität der Befragungskommission. Denkbar wäre, dass z.B. die drei Landesvorsitzenden aus den drei mitgliederstärksten Landesverbänden dieser Kommission angehören, aus deren Landesverbänden im jeweiligen Wahlgang keine Piraten kandidieren. Ein solches Verfahren vermeidet langen Streit um die Besetzung der Befragungskommission, zudem sollten die Landesvorsitzenden ein gewisses Vertrauen genießen. Im Falle der Verhinderung könnten die Vorsitzenden durch den Stellvertreter, danach durch den Schatzmeister, danach durch den GenSek vertreten werden.

Die angemessene Anzahl der Fragen bestimmt die Befragungskommission in pflichtgemäßem Ermessen aus der Zahl der Kandidaten und der Bedeutung des Amtes.

Meinungen und Anregungen anderer Piraten