Benutzer:Marks/LPT2009.1-Satzungsaenderung Bewerberaufstellung Zeit und Form

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Die Satzung findet ihr hier: Satzung.

Änderungsantrag Nr.
 ?? / Landesparteitag 2009.1
Beantragt von
Marks
Betrifft
Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg / §10
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, den Satz (2) des §10 der Satzung des LV Baden-Württemberg umzuformulieren, so dass eine eindeutige Form und Frist für die Einberufung einer Mitgliederversammlung zur Bewerberaufstellung genannt wird.

Bisherige Fassung:
§10
(2) Die Aufstellung kann sowohl als Mitgliederversammlung des zuständigen Stimm- bzw. Wahlkreises als auch im Rahmen einer anderen Mitgliederversammlung stattfinden, sofern gewährleistet wird, dass alle Stimmberechtigten in angemessener Zeit und Form eingeladen wurden und nur die Stimmberechtigten an der Wahl teilnehmen. Die Einladung muss dabei explizit auf die Bewerberaufstellung hinweisen.

Die beantragte Neufassung:
§10
(2) Die Aufstellung kann sowohl als Mitgliederversammlung des zuständigen Stimm- bzw. Wahlkreises als auch im Rahmen einer anderen Mitgliederversammlung stattfinden, sofern gewährleistet wird, dass alle Stimmberechtigten per Email oder Brief mindestens 4 Wochen vor der Versammlung eingeladen werden und nur die Stimmberechtigten an der Wahl teilnehmen. Die Einladung muss dabei explizit auf die Bewerberaufstellung hinweisen.

Begründung

Eine "angemessener Zeit und Form" ist sehr subjektiv und daher für eine Satzung nicht wirklich geeignet. Es soll nicht passieren, dass jemand die Wahl der Bewerber anfechtet, da seines Erachtens nach die Zeit oder Form nicht angemessen war.

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