Benutzer:Loralitilli/Sandbox/Korruption

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Korruptionsbekämpfung

Die Piratenpartei Deutschland fordert:

  • Die Einführung von Informationsfreiheitsgesetzen im Bund und in den Ländern zur Verbesserung der Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns
  • Bemühung um Korruptionsprävention auf Seiten der deutschen Verwaltungsbehörden (auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Erwägung der Anwendung eines Integritätspaktes
  • Transparenz bei kommunalen Entscheidungen durch Informationsfreiheit auf kommunaler Ebene
  • Transparenz zu persönlichen Interessenlagen von Mandatsträgern durch Einführung eines Ehrenkodex und eines Ehrenrates
  • Korruptionsprävention bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, z.B. durch die Anwendung von Antikorruptionsklauseln und des Integritätspaktes
  • Transparenz und Wahrung der kommunalen Interessen bei der Privatisierung von kommunalen Aufgaben z.B. durch die Sicherung von Kontrollrechten für Mandatsträger und Bürger in Satzungen und Geschäftsordnungen
  • Bereitstellung transparenter Information über Qualitäts- und Leistungsunterschiede, z.B. durch eine Positivliste für Medikamente und durch das unabhängige Institut für Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG)
  • Pflicht zur Offenbarung von Behandlungsfehlern und Einführung einer Medizinschadensforschung
  • Stärkung der Patientenrechte, z.B. Einsichtsrecht der Patienten in ihn betreffende Arzt-Unterlagen
  • Unabhängige Arzneimittelforschung und Fortbildung von Ärzten, d.h. Zurückdrängen der Manipulationsmöglichkeiten durch die pharmazeutische Industrie

Korruption wird allgemein als eines der wichtigsten Entwicklungshemmnisse angesehen. Korruptionsprävention in der Entwicklungszusammenarbeit stellt die beteiligten Akteure vor besondere Herausforderungen, da hier Institutionen und Personen sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in Entwicklungsländern betroffen sind.

Nach Auffassung der Piratenpartei Deutschland tragen die deutschen staatlichen und nicht-staatlichen Entwicklungsinstitutionen eine Mitverantwortung dafür, dass Mittel der Entwicklungszusammenarbeit in den Empfängerländern verantwortungsvoll und unter hohen ethischen Gesichtspunkten eingesetzt werden.

Gültige Standards und Instrumente für Korruptionsprävention in Entwicklungsländern zu entwickeln und umzusetzen ist oft nicht leicht, da dort in der Regel andere sozio-kulturelle Strukturen gelten. Auch eine „Bevormundung“ der Partnerinstitutionen durch die Vorgabe von Werten und Verfahren muss vermieden werden.

Die Piratenpartei Deutschland fordert:

  • Priorisierung der Themen Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung als Querschnittsaufgaben bei allen Institutionen und Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit
  • Formulierung und Umsetzung von „Codes of Conduct“ für Mitarbeiter von Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit
  • Veröffentlichung von Projektvereinbarungen und Transparenz der Mittelverwendung bei der Planung und Durchführung von Entwicklungsprojekten (publish what you fund)
  • Klare Regelungen für die Sanktionierung von Fehlverhalten und Schutz von Hinweisgebern

Effiziente Korruptionsprävention in Unternehmen und Behörden erfordert den Schutz des „ethischen Dissidenten“ oder uneigennützigen Hinweisgebers. Daher fordert die Piratenpartei Deutschland:

  • Verbesserung des rechtlichen Schutz des Hinweisgebers und die Integration entsprechender Vorschriften in das Arbeitsrecht
  • Ein bedingungsloses Wahlrecht für Hinweisgeber
  • wirksame Initiativen für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht aus dem Nonprofit-Sektor selbst
  • verpflichtende Veröffentlichung von Satzung, Zielen, Vorgehensweise, Finanz- und Tätigkeitsbericht sowie Identität der Leitung (Vorstand, Geschäftsführung, Beirat, Ausschüsse)
  • bundesweite, elektronische und kostenlos einsehbare Vereinsregister
  • Auskunft der Finanzämter über die bestehende Gemeinnützigkeit einer Organisation
  • einheitliche Sammlungsgesetze in den Bundesländern
  • Schwerpunktstaatsanwaltschaften mit Sachkompetenz im Nonprofit-Sektor
  • unabhängige Schiedsstelle für Fälle, bei denen der Gemeinnützigkeitsstatus strittig ist
  • eine weitestgehende Weisungsunabhängigkeit der Staatsanwaltschaften bei ihren Ermittlungen
  • die flächendeckende Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruptionskriminalität
  • eine Erhöhung der Versetzungsfristen für Korruptionsspezialisten der Kriminalpolizei auf 5 Jahre oder mehr

Die für Deutschland wichtigsten internationalen rechtlichen Vorgaben und zusätzlichen Empfehlungen ("soft laws") für den Kampf gegen die Korruption kommen aus den UN, der OECD und dem Europarat. Im Rahmen der G8-Verhandlungen hat sich Deutschland zur Umsetzung und Anwendung der internationalen Vorgaben bekannt.

Es mangelt jedoch noch immer an der Umsetzung der in der Vergangenheit ausgesprochenen Bekenntnisse.

Die Piratenpartei Deutschland fordert daher::

  • Die Ratifizierung der UN-Konvention, wofür zunächst insbesondere die Regelung der Abgeordnetenbestechung im StGB angepasst werden muss;
  • Die konsequente Anwendung der in Umsetzung der OECD-Konvention in das deutsche Gesetz übernommenen Strafbarkeit der Bestechung ausländischer Amtsträger durch Verwaltung, Justiz und Wirtschaft;
  • Die konsequente Anwendung des 2002 auf Auslandstatbestände ausgedehnten Verbots der „Bestechung im geschäftlichen Verkehr“;
  • Die Einführung von Transparenzvorschriften im Rahmen der Exportkreditversicherung;
  • Die konsequente Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen durch die Nationale Kontaktstelle;
  • Die Ratifizierung der Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarats.

Die Piratenpartei Deutschland fordert:

  • Dass deutsche Verwaltungsbehörden (auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene) sich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ausdrücklich und systematisch um Korruptionsprävention bemühen und dabei neben anderen bewährten Präventionsinstrumenten auch die Anwendung eines Integritätspaktes in Erwägung ziehen.
  • Der Integritätspakt ist ein von Transparency International entwickeltes und global angewandtes Instrument, dem sich vor allem bei größeren Bauvorhaben der Auftraggeber und alle Anbieter unterwerfen, mit klaren Verhaltensvorgaben und ebenso klaren Sanktionsandrohungen.

Der Integritätspakt hat sich international bewährt und existiert in Deutschland beim Bau des Internationalen Flughafens Berlin-Schönefeld.

Transparenz und Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung

Die Mitarbeit von Angestellten von Unternehmen, Verbänden, Vereinen und Gewerkschaften in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien hat in der letzten Zeit die öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Laut Presseberichten arbeiten etwa. 120 Angestellte von Firmen und Verbänden in Ministerien und der öffentlichen Verwaltung mit und haben so Zugang zu internen Informationen und Akten; teilweise arbeiten sie sogar an Gesetzgebungsvorhaben und Verwaltungsentscheidungen mit, die die Interessen ihres Arbeitsgebers betreffen.

Der ständige Informationsaustausch zwischen Verbänden, Unternehmen und Interessengruppen auf der einen Seite und der Verwaltung auf der anderen Seite ist Bestandteil des politischen Systems und daher im Prinzip nützlich und vertretbar. Auch die Piratenpartei Deutschland hält grundsätzlich einen Austausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung vor dem Hintergrund der neuen und komplexen Fragestellungen der Gesellschaft für notwendig.

Dieser Austausch kann in Einzelfällen auch die Mitarbeit von Unternehmens- und Verbands- sowie Gewerkschaftsangehörigen in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien umfassen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Mitarbeit von Angestellten von Unternehmen und Verbänden in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien offen und transparent gestaltet ist und sofern keine unzulässige Einflussnahme auf den Kernbereich der Verwaltungstätigkeit erfolgt.

Interessenkonflikte müssen also vermieden werden. Nur unter solchen Bedingungen kann das Vertrauen der Bürger in die Integrität und die Neutralität der Verwaltung aufrechterhalten werden.

Daher fordert die Piratenpartei Deutschland als Mindeststandard,

  • dass die Verwaltungen und die Ministerien jährlich in einem Bericht, der im Internet zu veröffentlichen ist, darlegen, welche Mitarbeiter von Unternehmen, Verbänden und Vereinen sowie Gewerkschaften wie lange in den Organisationen mitgearbeitet haben und mit welchen Aufgaben sie befasst waren. Die Veröffentlichungspflicht bezieht sich auch auf Personen, die nicht in einem Angestelltenverhältnis zu den Unternehmen, Verbänden beziehungsweise Vereinen stehen, sondern als freie Mitarbeiter/innen oder Berater/innen für diese tätig sind.
  • Die Mitwirkung der "abgeordneten" Person an der Erstellung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die die Tätigkeit des Unternehmens oder eines mit diesem verbundenen Unternehmens oder Branchen-, Verbands- beziehungsweise Vereinsinteressen berühren, bei denen die Person beschäftigt ist, muss ausgeschlossen sein.
  • Im Übrigen darf die „abgeordnete“ Person nicht direkt oder indirekt an der Vorbereitung oder Durchführung von Grundsatzentscheidungen und Verwaltungsentscheidungen mitwirken, die die Tätigkeit des Unternehmens oder eines mit diesem verbundenen Unternehmens berühren, beziehungsweise die Branchen-, Verbands- beziehungsweise Vereinsinteressen betreffen. Seitens der öffentlichen Verwaltung werden ferner zur Bewältigung neuer komplexer Fragestellungen immer mehr externe Beratungsleistungen eingekauft. Nur wenn die öffentliche Verwaltung und die Ministerien festgestellt haben, dass diese Aufgaben allein durch eigene Kräfte nicht zu erledigen sind, kommt nach Auffassung der Piratenpartei Deutschland der Einkauf von externen Beraterleistungen in Betracht (Grundsatz der Subsidiarität des Einsatzes von externen Beratern). Kommt es ausnahmsweise zum Einsatz von externen Beratern, müssen sich die Kosten für den Einsatz in einem marktüblichen Rahmen halten, und ein unzulässiger Einfluss Externer auf die Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Ministerien muss verhindert werden. Nur so kann das Vertrauen der Bürger in die Integrität und die Neutralität der Verwaltung aufrecht erhalten werden.

Daher fordert die Piratenpartei Deutschland, beim Einsatz externer Berater in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien folgende Gründsätze zu beachten:

  • Die Entscheidung über den Einsatz externer Berater muss nachvollziehbar und transparent erfolgen. Dies setzt voraus, dass die zu lösende Aufgabe nachvollziehbar beschrieben und abgegrenzt wird, dass die Notwendigkeit geprüft und die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von externen Beratern ermittelt wird.
  • Die Beraterleistung muss öffentlich, gegebenenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Sofern Eilbedürftigkeit geltend gemacht wird, ist diese zu begründen. Auch bei ausnahmsweise freihändiger Vergabe, muss die Vergabeentscheidung transparent sein und gleichwohl der Wettbewerb sichergestellt werden.
  • Die Verträge müssen so abgefasst sein, dass die Leistung, die durch Externe erbracht werden soll, sowohl inhaltlich als auch zeitlich eindeutig beschrieben und kontrollierbar ist.
  • Damit eventuell auch Ansprüche aus vertragswidrigem Verhalten oder Schlechtleistungen geltend gemacht werden können, müssen die Ergebnisse der Beraterleistungen auch zeitnah abgenommen werden.
  • Die nach dem Haushaltsrecht erforderliche Erfolgskontrolle ist durchzuführen (Nr. 2.2 der VV zu § 7 BHO).
  • Das gesamte Verfahren einschließlich der Entscheidung über das ob des Einkauf von externen Beratungsleistungen sowie die Umsetzung von Beraterleistungsergebnisse ist zu dokumentieren.
  • Alle direkt vom Staat oder indirekt in über vom Staat mehrheitlich kontrollierte Unternehmen oder Organisatinen für eine Volltagstätigkeit bezahlten Beamte und Angestellte müssen alle Nebeneinkünfte , die nicht aus Kapitalvermögen oder Vermietung/Verpachtung stammen, öffentlich machen.

Die Umsetzung dieser Grundsätze würde auch die Beachtung der Forderungen des Bundesrechnungshofes – Eckpunkte für den Einsatz externer Berater durch die Bundesverwaltung im Papier vom 29. Januar 2007 – sicherstellen.

Korruptionsprävention im Vergabewesen

Die öffentlichen Ausgaben für den Einkauf von Investitions- und Gebrauchsgütern sowie für Bau- und Dienstleistungen belaufen sich in Deutschland auf mehr als 250 Milliarden Euro pro Jahr. Die Regeln für die Vergabe der entsprechenden Aufträge sehen Wettbewerb und begrenzte Transparenz vor; in der Realität werden die Wettbewerbsgrundsätze häufig unterlaufen und die Transparenz weiter eingeschränkt. Dadurch werden Manipulationen der Vergabeentscheidungen und Korruption erleichtert und ungerechtfertigte Profite in private Taschen gelenkt – wie Korruptionsvorwürfe vor allem in vielen deutschen Kommunen immer wieder zeigen. Die volkswirtschaftlichen und finanziellen Schäden durch Korruption werden auf viele Milliarden Euro jährlich geschätzt, Fast noch schlimmer als diese materiellen Schäden wiegt der hierdurch verursachte Vertrauensverlust des Bürgers in Politik und Verwaltung.

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein die Einhaltung klarer Wettbewerbsregeln durchzusetzen und mehr Transparenz zu schaffen, und so die Einfallstore für Korruption zu schließen. Maßnahmen zur Korruptionsprävention bei der öffentlichen Beschaffung dürfen sich aber nicht auf das Vergabeverfahren im engeren Sinn, d.h. die Auswahl des Lieferanten oder Dienstleisters, beschränken, sondern müssen sehr viel weiter greifen: Korruptionspotenzial bei Investitionsprojekten oder beim Einkauf gibt es bereits bei der politischen Entscheidung über die Durchführung oder die Dimensionen eines Projekts, und auch bei der Durchführung und Abwicklung von Projekten bestehen erhebliche Korruptionsrisiken (durch nachträgliche Änderungen des Leistungsverzeichnisses oder der Preise).

Besonders wichtig für die Vermeidung von Korruption sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Beschaffung durch die öffentliche Hand, d.h. die Regeln, die beim Einkauf zu beachten sind sowie die entsprechenden gesetzlich vorgesehenen Kontrollmechanismen. Hier ist noch viel zu tun:

Korruptionsdelikte finden fast ausschließlich im Rahmen intransparenter Vergabeverfahren wie der so genannten „freihändigen Vergabe“ und bei „beschränkten Verfahren“ ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb statt (die häufig vom Auftraggeber genutzt werden, obwohl öffentlicher Wettbewerb vorgeschrieben ist). Aus diesem Grund fordert die Piratenpartei Deutschland die hier immer weiter ausufernden Missbrauchsmöglichkeiten zu beseitigen.

Bereits heute sind eigentlich schon nach geltendem europäischem Recht Vergabeverfahren ohne angemessene Publizität grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. In Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe in Deutschland wird dies aber noch nicht ausreichend berücksichtigt. Die Europäische Kommission hat zu dieser Frage im Juni 2006 eine Mitteilung veröffentlicht ("Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen"), in der konkrete Hinweise zur Umsetzung der Transparenzpflichten aus dem EG-Vertrag in das nationale Recht gegeben werden. Diese werden bei der Reform des deutschen Vergaberechts zu berücksichtigen sein.

Als eine der Grundvoraussetzungen für die Transparenz und damit Korruptionsschutz sieht die Piratenpartei Deutschland deshalb den möglichst unbeschränkten Zugang der Zivilgesellschaft zu den Informationen über Entscheidungsprozesse der Verwaltung im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen an.

Dies wird strategisch durch die in Teilbereichen bereits umgesetzte Forderung nach umfassenden Regeln zur Informationsfreiheit flankiert. Für ebenso wichtig hält die Piratenpartei Deutschland die Einführung eines Zentralregisters, in dem Unternehmen aufgeführt sind, die wegen Korruptionsdelikten von einzelnen öffentlichen Auftraggebern von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen wurden. Auch die Einführung eines besseren Informanten- (Whistleblower-) Schutzes in Deutschland könnte einen wichtigen Beitrag leisten.

Ein wirksames und global angewandtes Instrument ist der von Transparency International entwickelte Integritätspakt, dem sich vor allem bei größeren Bauvorhaben der Auftraggeber und alle Anbieter unterwerfen, mit klaren Verhaltensvorgaben und ebenso klaren Sanktionsandrohungen.