Benutzer:Köhli/Notizen/U

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Programmantrag zur Parteienfinanzierung

Wir setzen uns dafür ein, die Parteienfinanzierung auf den Anteil der Wählerstimmen zu beschränken und den Zuwendungsanteil zu streichen. Dazu wird das Gesamtvolumen der Parteienfinanzierung durch die Summe der Stimmenkonten geteilt und das Stimmenkonto jeder Partei mit diesem ermittelten Faktor multipliziert. Die Zusatzförderung der ersten 4 Millionen Stimmen pro Partei sowie die Begrenzung auf die erwirtschafteten Einnahmen bleiben erhalten.

Begründung

Die Parteienfinanzierung ist, wenn auch bei einzelnen umstritten, ein wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie. Wie die Abgeordneten in den unterschiedlichsten Parlamenten brauchen wir auch die dazugehörenden Parteien und diese sollten, im Rahmen der durch die Parteien selbst erwirtschafteten Einnahmen, gefördert werden.

Allerdings sollte die Parteienfinanzierung unserem Parteiverständnis nach demokratischen Grundsätzen entsprechen und sich damit auf den erreichten Erfolg beim Wähler, die Wählerstimmen, beschränken. Der Zuwendungsanteil auf die erwirtschafteten Einnahmen ist nicht erforderlich. Derzeit erhalten einzelne Parteien aus dem Zuwendungsanteil einen höheren Teil ihrer Parteienfinanzierung als aus dem Stimmenanteil.

Bei diesem Antrag geht es mir nicht darum, die Parteienfinanzierung für die PIRATEN zu erhöhen. Da wir bei den 'selbst erwirtschafteten Einnahmen' ohnehin noch unter dem uns zustehenden Betrag liegen ändert sich für uns erst einmal nichts.

Und Ja, ich weiß: Der Anspruch der NPD würde sich bei dieser Art der Berechnung erhöhen. Allerdings ist das für mich ein Symptom und nicht die Ursache. Ziel muss hier die Reduzierung der Wählerstimmen sein. Auch könnte diese Partei den Anspruch nicht wie bisher durch zusätzliche Einnahmen erhöhen und bei anderen, ähnlich gerichteten Parteien, reduziert sich der Anspruch erheblich.


(Beispielwerte aus Parteienfinanzierung 2010)

Das gesetzlich festgelegte Gesamtvolumen der Parteienfinanzierung (133 Mio) sollte durch die Summe der Stimmenkonten (101.682.388) geteilt und pro Partei mit deren Stimmenkonto multipliziert werden. Bei der Berechnung entfällt damit der Zunwendungsanteil (0,38 EUR pro EUR) sowie die dadurch überflüssige "Absolute Obergrenze", der Endbetrag wird nur noch durch die "Relative Obergrenze" entsprechend den selbst erwirtschafteten Einnahmen gekappt.

Auch die bisher praktizierte Zusatzförderung der ersten 4 Millionen Stimmen pro Partei in Höhe von 0,15 EUR kann beibehalten werden. Diese ist vorab zu berechnen, vom Gesamtvolumen der Parteienfinanzierung abzuziehen und erst der Restbetrag wird durch die Summe der Stimmenkonten geteilt:

  • Summe der Stimmenkonten: 101.682.388
  • Stimmen bis 4 Mio. Stimmen pro Partei: 28.969.072
  • 0,15 EUR pro 4-Mio-Stimme: 4.345.360,80 EUR
  • Gesamtvolumen Parteienfinanzierung: 133.000.000 EUR
  • nach Abzug der '4-Mio-Förderung': 128.654.639,20 EUR
  • ergibt Stimmenfaktor (ger. auf 10 Nachkommastellen): 1,2652598127


Berechnungstabellen: Datei:Berechnung zum Programmantrag Parteienfinanzierung.ods

Für Excel als Zip-Datei: Datei:Berechnung zum Programmantrag Parteienfinanzierung.zip