Benutzer:Jessica2
Inhaltsverzeichnis
Zeitungslinks
- Vandalismus und Diebstahl auf dem Rheindahlener Friedhof
- Quelle abgeordnetenwatch
- Neue Rottweiler Zeitung (NRWZ)Rottweil ist die älteste Stadt Baden-Württembergs
Petition change org. Küken müssen nach einfangen der Elterntiere qualvoll verhungern
Livestream Storchencam
- Mi-12-06-2024- Storchenhorst Meißen-Minden-beringte Störchin mit Familie und Klammer am vorderen Zeh
Lorbeerblätteröl zum einreiben
Zwei hitzebeständige Gläser
In das eine Glas 100ml Distelöl
15 (getrocknete) Lorbeerblätter schreddern und zum Distelöl geben
auf Herdflamme (auf)kochen und abkühlen lassen
In das andere Glas in einem kleinen Teesieb ein Stück Mullbinde geben und das Lorbeerblätteröl darin abseihen
an das Lorbeerblätteröl aus der Apotheke zu bestellen von SinoPlaSan einen Eßlöffel weiße Jodtropfen( Nahrungsergänzungsmittel zum einnehmen) geben.
Im Schraubdeckelglas im Kühlschrank haltbar
Fallbeispiele
- Prozeßgeschehen im Fall Wunsiedel Lena Z. Fachkräfte stellen sich erneuter Belastungssituation gelesen am 25.01.2024 in der KJF
- In erster Linie sind Beschwerden über die Einrichtung Kinder-und Jugendhilfezentrum St. Josef Wunsiedel zu richten
- an den Träger der katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.( KJF)
- Jessica2 (Diskussion) 11:34, 3. Feb. 2024 (CET)
- Diplom-Psychologin Andrea Christidis spricht im Livestream u.a.auch über Details aus dem Fall Lena ermordet im Heim in Wunsiedel-Klar denken vom 15.02.2024
- Quelle:
- Alexa fragt nach
Das Ende der Betreuertätigkeit (Seite 171)
StA MitteilungHausverbot-Eingang 12-05-2022 (Dateibeschreibung)
Einrichtungsleiterin St. Josefshaus Diplom-Sozialpädagogin Frau Sabine Nießen Nikolausstraße 21
- 41169 Mönchengladbach-Hardt schweigt weiter zu Hausverbot vom 26-01-2022 (Dateibeschreibung)
- Vinzentinerinnen Gewaltpräventionin Zusammenarbeit mit dem Präventionsprogramm der AOK Rheinland/Hamburg für die Pflege
- § 1863 BGB Berichte über die persönichen Verhältnisse der Betreuten
- § 1864 BGB Auskunfts- und Mitteilungspflichten des Betreuers
- Bild Jessica Umgang
- Lipo-Lymphödem
- Kria=Zerreißen
- Hygiene ist oberstes Gebot – sowohl in Zeiten mit als auch in Zeiten ohne Corona
Hu-J-Covid_19_-1-2-3-Impfung-Moderna-4-5-12-2021 (PDF) (Dateibeschreibung) Unsere behinderte Tochter hat am 08.04.2021 ihre erste Impfung, am 17.05.2021 die zweite Impfung, 02.12.2021, den dritten Impfstoff Moderna (modeRNA) erhalten
- Rote Hand Brief-kombinierte hormonale Kontrazeptiva vom 23.02.2024
- Monostep Gebrauchsinformation
- Im Rahmen der Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung beantragen wir für unsere behinderte Tochter
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation § 42 SGB IX Absatz 2 und 3.
- Instandsetzung von Hilfsmitteln § 47 SGB IX, Absatz (2) Punkt 1 und 2.
- Die Unterweisung im Gebrauch des Hilfsmittels zur besseren Kommunikation muß aber sichergestellt werden.
- Bei einer mündlichen Anhörung unserer behinderten Tochter in der Einrichtung kam der mobile Talker nicht zum Einsatz obwohl dieser verlangt wurde.
- Gerichtsurteile sind dann unzuverlässig, wenn die Anforderungen an ein Hilfsmittel nicht erfüllt werden. Die zu betreuende Jessica Huber soll ihr ihr ganzes Leben unter Sprachlosigkeit leiden, weil ein versicherungspflichtiges Hilfsmittel mangels Unterweisung/Anleitung nicht zum Einsatz kommt?
- Bundesministerium für Gesundheit in Bonn und Berlin
Unlauterer Wettbewerb? (Dateibeschreibung)
- Betreibt der Discounter penny Propaganda?
- frohe Ostern
- An dem Tag
- Als Kommunal- und Landespolitiker
- You tube
- Der Bielefelder Richter Jens Gnisa
- Phrasendrescherei
- einfach nur Grotte
- Frohe Ostern von Simon und Andrea
- Mietminderung wegen defektem Aufzug
- Für uns eine fadenscheinige Begründung.
- keine Diktatur
- Morgen, Montag, am 3. Oktober 2022 begehen wir den Tag der Deutschen Einheit
- Dieses Mal ist das Gastland wieder Thüringen.
- Betreuerwechsel-Entlassung aus wichtigem Grund
- Die Entlassung des Betreuers ist gesetzlich geregelt
- Am 01.01.2023 in Kraft getretenes Vormundschafts und Betreuungsgesetz
- Titel 3 Rechtliche Betreuung Untertitel 1 Betreuerbestellung
- § 1814 BGB Voraussetzungen
- § 1868 BGB
- § 1868 BGB wenn die Betreuerin tatsächlich ungeeignet ist:
- Mit der Besorgung eines oder mehrerer Aufgabenkreise überfordert ist,
- weil ihr die Kenntnisse fehlen, zum Beispiel
- Widerspruch mobiler Talker,
- Stellungnahme /Persönliche Anhörung am 23.03.2022 der Betreuten Frau Jessica Huber im Haus Marienheim in Viersen/Dülken, eingegangen am 04.04.2022.
- Tobias Bach,Betreuungsbüro Herr Tobias Bach, Dülkener Straße 24, 41747 Viersen, Betreuung.Bach@t-online.de.zur Wegschauens- und Nichtaufklärungstaktik.
- Herr Bach ist Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB).
- Wir wandten uns am 13.04.2022 an den Bundesverband zur Schlichtung und füllten Einverständniserklärungen aus.
Frau Anne Klüser (Dateibeschreibung), Berufsbetreuerin und Mediatorin aus Köln veranlaßte im Homeoffice eine KurzMediation.Sie sieht einen Beschwerdepunkt verletzt, nämlich die Nichtbenutzung des mobilen Talkers Herrn Bachs.
- Wir bleiben bei unserer Auffassung, daß der wahre Wille Jessicas zum Betreuerwechsel/Unterbringung/Freiheitsentzug ermittelt werden muß und daß das ohne einsatzfähiges Sprachhilfegerät (mobiler Talker) und ohne fachkundigen Sachverständigen unmöglich und daher sinnlos ist.
- Ehrenamtliche Betreuung (Seite 84)
- Erstattung der Auslagen (Staatskasse) mit Einzelnachweis
- ein Jahr nach Bestellung innerhalb von 3 Monaten beantragen.
- §1908 i
- § 1835a BGB
- Besprechungspflicht (Seite 0)
- Berichterstattung über persönlichen Kontakt ans Gericht
- § 1840 Abs. 1 BGB
- § 1901 Abs. 3 BGB Toleranzgrenze gegenüber der Betreuten§ 1901 Abs. 3 BGB Freie Lebensgestaltung zum :Wohl der Betreuten § 1901 Abs. 2 BGB
- Quelle: Rechtliche Betreuung für dummies, 2022 WILEY-VCH GmbH-Weinheim
- Während der laufenden Betreuung muß die Berufs-Betreuerin dem Gericht turnusmäßig einmal jährlich, Berichte einreichen, wann das Betreuungsjahr zu Ende ist und sie dem Gericht folgende Berichte zur Verfügung stellen muß:
- Jahresbericht (§ 1840 BGB): Dies ist ein Bericht über die persönlichen Verhältnisse der Betreuten. Diese Berichtspflicht betrifft Ehrenamtler und Berufsbetreuer gleichermaßen.
- Rechnungslegung (§ 1840 BGB Absatz 3: Damit ist ein Bericht gemeint, der die Vermögensverwaltung für die Betreute dokumentiert. Behörden- und Vereinsbetreuer sowie sogenannte befreite Betreuer (= Familienangehörige) müssen keine Rechnungslegung machen
Besonderheit: Der befreite Betreuer
Schlichtung/Behindertengleichstellung (BGG) (Dateibeschreibung)
- Befreite Betreuer gemäß § 1859 BGB in Verbindung mit §§ 1852 bis 1854 BGB sind wir, weil wir Eltern der Betreuten sind. Für befreite Betreuer bedeutet das:
- Wir sind von der Rechnungslegung befreit, stattdessen reichen wir jeweils nach Ablauf von zwei Jahren eine Vermögensübersicht bei Gericht ein § 1854 Abs. 2 BGB.
- Wir müssen keinen Sperrvermerk bei der Bank einrichten lassen
- Wir können Geldanlagen § 1807 BGB ohne Genehmigung des Gerichts tätigen
- Wir dürfen unseren Aufwendungsersatz oder die Aufwandspauschale für unsere Tätigkeit auch aus anderen Konten nehmen, soweit die Betreute nicht mittellos ist.
- Der Status des befreiten Betreuers kann nicht verliehen oder im Rahmen eines Antrages an das Betreuungsgericht erworben werden, sondern ist auf Verwandte in gerader Linie, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine beschränkt. Geschwister (Verwandte in der Seitenlinie), Verschwägerte, Stiefkinder können ebenso wenig befreite Betreuer sein wie Ehrenamtler oder Berufsbetreuer
Einholung eines Sachverständigengutachtens
- Vor der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts wird ein psychiatrisches Gutachten eingeholt.
- Ein Sachverständigengutachten bildet die Grundlage einer rechtlichen Entscheidung und erfordert ärztlichen Sachverstand.
- § 280 Absatz 1 Satz 2 FamFG
- Auf welche Bereiche sich das Gutachten beziehen muß ergibt sich aus § 280 Absatz 3 FamFG
- Begründung:
- Es erfolgt keine logopädische Reha aufgrund von Bewilligung einer versicherungspflichtigen Kassenleistung (mobiler Talker),
- Pflegemängel (schmutzige, stinkende Unterwäsche), Hygienefehler, aufgrund fehlender Aufsichts- und Heilbehandlung,
- Wegschauens- und Vertuschungstaktik 323c StGB
- Umgangsrechtlich: Aufgrund des angezeigten Diebstahls der mobilen Talker- Laptoptasche unserer behinderten Tochter, Arzneimittelmißbrauch- Schmuggel eines rezeptpflichtigen schmerz- und entzündungshemmenden Medikament (abgelaufen seit 07.2021)
- Ibuflam 600mg Lichtenstein, Wirkstoff Ibuprofen
- Beipackzettel
- ibuprofen-erhaelt-warnhinweis-zu-schwerer-hautreaktion akuten generalisierten exanthemischen Pustulose (AGEB)
- Schuldfähig ist derjenige, der weiß was er tut und das Unrecht seiner Tat erkennt
- Im § 20 Strafgesetzbuch (StGB) ist nur der Fall der Schuldunfähigkeit geregelt
- der Betroffene hat die Tat in krankhaft seelischer Störung begangen
- der Betroffene leidet unter Intelligenzminderung
- dem Betroffenen fehlt die Einsichtsfähigkeit, er ist nicht in der Lage, das Unrecht der Tat einzusehen
- dem Betroffenen fehlt die Steuerungsfähigkeit, sein Verhalten zu steuern
- Mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge hat die Betreuerin M. Krohn die Befugnis, sämtliche Informationen zur Erkrankung und Behandlung der Betreuten zu erhalten.
- Sollte für die in einer Einrichtung lebenden Betreuten ein externer Arztbesuch nötig sein, trifft die Betreuerin Vorkehrungen, indem sie den Besuch für die Betreute plant (Termin machen). Vorwiegend wird die Ansicht verteten, daß notwendige Begleitungen zum Arzt von den allgemeinen Pflegeleistungen umfaßt werden.
- Unsere behinderte Tochter und wir als Eltern haben dienstags und donnerstags Telefonkontakt. Unsere Tochter hat telefonisch geäußert, daß sie aua hat, auch auf ihrer Arbeitsstelle in der Werkstatt.
- Hygienemängel unserer Tochter machen sich zum Umgang bei uns wiederholt bemerkbar, stinkige Füße, dreckige Unterhosen, als wenn sie sich zwei Wochen nicht wäscht.
- Wir hatten bei Gericht diese Mängel beschrieben. Das Landgericht schrieb darauf, die Hygienemängel im Urogenitalbereich wären erst nach dem Amtsgerichtsbeschluß aufgetreten. Das ist nicht richtig. Wir haben den Amtsgerichtsbeschluß am 06.05.2022 erhalten, die Mängel bestehen aber schon vorher seit dem 09.04.2022.
- Die Betreuerin benötigt ärztliche Informationen, um entscheiden zu können, ob die Behandlung im Sinne und zum Wohl der Betreuten ist. Ihre Aufgabe ist es, sich einzuschalten, wenn der Betreuten das Verständnis bezüglich anstehender Behandlungen fehlt. Begleitend unterstützt sie die Betreute in medizinischen :Fragen. Darüber hinaus sollte sie über verabreichte Medikamente und die Dosierung aufgeklärt werden sowie einen Medikationsplan erhalten.Die Betreuerin nimmt Kontakt auf, wenn der Arzt nicht auf sie zukommt, sie darf nicht davon ausgehen, daß der Arzt sich bei ihr meldet, nur weil sie Betreuerin ist. Insgesamt sollte die Betreuerin die Betreute bei der Wahrnehmung ihrer Patientenrechte unterstützen.
- Quelle:
- Rechtliche Betreuung für dummies, Organisation und Pflichten des Betreuers, S. 115, der Allltag eines Betreuers, betreuungsrechtliche Praxis, Seite 207/208
- Im Landgerichtsbeschluß wird auf die Erkrankung im Urogenitalbereich unserer behinderten Tochter nach Eingang des Amtsgerichtsbeschluß hingewiesen, das ist falsch. Nach der Stellungnahme des Verfahrenspflegers vom 23.03.2022 bis zum Amtsgerichtsbeschluß, eingegangen am 06.05.2022 die Umgänge fanden am 26.03.22,09.04.22, 23.04.22 (unsere behinderte Tochter trug eine kontraminierte Unterhose am 09.04.2022),23.04.22,statt, war der Verfahrenspfleger involviert.
Beschluß 6 (Dateibeschreibung)
Beschluß 5 (Dateibeschreibung)
Beschluß 4 (Dateibeschreibung)
Beschluß 3 (Dateibeschreibung)
Hu-S-Beschluß-Landgericht Mgl-eingegangen-04-07-22-1 (Dateibeschreibung)
Beschluß 2 (Dateibeschreibung) und
Hu-A-Beschluß-Landgericht Mgl-eingegangen-04-07-22-1 (Dateibeschreibung)
Beschluß 2 (Dateibeschreibung)
HuberS22-5-26StellgnLG (PDF) (Dateibeschreibung)
Hu-J-Sachstandsbericht-05-05-22 (Dateibeschreibung)
Protokoll zur Sitzung Amtsgericht Viersen-31-03-22 (Dateibeschreibung)
HuberS22-1-29HausVerbot (PDF) (Dateibeschreibung)
- Am 12.03.2022 fand nach einem Monat coronabedingt, unsere behinderte Tochter ist wohl auf Corona positiv gestestet worden (die Bescheinigung wurde uns nicht ausgehändigt) unser Umgang zuhause statt. Jessica übergab uns eine Tasche mit Wäsche zum waschen. Die Wäsche war so stark verschmutzt, eine Unterhose blutig verkrustet und stank bestialisch nach Urin, daß wir diese entsorgt haben. Frage ist, wie lange muß unsere Tochter noch in dieser Einrichtuung mit schmutzig/stinkenden Wäsche überleben.
- Ihre Schuhe hatten Löcher in den Sohlen. Wir gehen nicht meilenweit für eine Camel Filters, deshalb haben wir die Schuhe zum Beweis am 17.03.2022 zur Anhörung mitgebracht.
- Betreuungswechsel/Sorgfaltspflichten des Heims
- Das Sturzprotokoll dient zur Ursachenerkennung und Einleitung entsprechender Konsequenzen
- Als plötzlich auftretendes unfreiwilliges, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis stellt der Sturz der Bewohnerin mit einer Verletzung einen Unfall dar. Sobald ein Unfall vorliegt, versendet die Krankenkasse einen sogenannten Unfallfragebogen. Dieser dient unter anderem dazu festzustellen, ob Ersatzansprüche gegenüber Unfallbeteiligten geltend gemacht werden können. Der gesetzliche Betreuer füllt den Unfallfragebogen aus (und ruft nicht Tage später die Eltern zuhause an, deren Tochter wäre verschwunden, sondern informiert noch am Unfalltag 17/18.06.2021 die Polizei oder fährt mit dem verletzten Kind ins Krankenhaus).
- Als Angehörige (und der gesetzlicher Betreuer) sollten klären, ob Pflegemängel die Verursachung des Sturzes sind. Das setzt voraus, gesetzliche Betreuer sind über alltägliche und Routineabläufe, die bei der Bewohnerin im Rahmen der Gesundheitssorge anfallen, informiert
- Bei Pflegemängel und Pflegefehlern hat die gesetzliche Betreuerin die Möglichkeit die Einrichtung zur Verantwortung zu ziehen und einen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld für die Bewohnerin geltend zu machen.
- Die Pflegedokumentation ist mindestens mit Absicht falsch erstellt, Der leibliche Vater(Familie) der Bewohnerin Frau Jessica Huber, geboren am 09.10.1989 wird mit Anzeige von Betreuerin Krohn, Mitarbeiterin A.S. und Jessica Huber am 18.09.2020 rückdatiert auf den 12.09.2020 belastet,obwohl am 12.09.2020 nachweislich am Umgangstag, Samstag von 11:00 bis 18:00 Uhr gar keine Hämatome vorhanden sind
- Mitarbeiter der Einrichtung überlegen, wie man an dem leiblichen Vater Umgangsboykott begehen kann, das setzt schon eine Absicht voraus. Es wird die ganze Familie belastet, als der Umgang zwei Wochen später, dann krankheitsbedingt unserer behinderten Tochter, ausfällt.
- Am 15.09.2020 soll ein Arzt behandelnder Allgemeinmediziner/Hausarzt) festgestellte Hämatome diagnostizieren, die nachweislich am 12.09.2020 am Umgangssamstag bei uns zuhause nicht festzustellen sind.
- Die Betreuerin prüft die aktuelle Lebenssituation der Bewohnerin anhand der Patientenverfügung. Die Betreute, unter gesetzlicher Betreuung stehend, hat 2012 selbst eine Patientenverfügung erstellt. Die Betreuerin darf selbst keine Patienverfügung für die Betreute erstellen und in Vertretung für sie unterschreiben.
- § 1901 a BGB Bestehen Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit und zu den Inhalten der Patientenverfügung, sollte diese durch einen Arzt oder Gutachter festgestellt und auf der Patientenverfügung dokumentiert werden.
Hu-J-Liste Heimschäden-18-02-1994 bis Dezember 2021 (Dateibeschreibung)
HuberS21-4-22BetrWechselAG (PDF) (Dateibeschreibung)
- Durch das Oberlandesgericht erstritten und heute noch boykottiert durch Jugendamts/Pflegschafts - Betreuungs - und Familiengerichtspersonal, erhielt der Ursprungsvater Simon Huber im März 2006 nach 12 Jahren erstmalig und wir als Ursprungseltern zusammen, bis heute 2024 gemeinsames Umgangsrecht zuhause vierzehntägig , Samstags von 11.00-18.00 Uhr mit unserer behinderten Tochter.
- Sieben bestellte Gerichtsgutachter haben es versäumt, auf die seit Jahren anstehende und bis heute nicht erfüllte Notwendigkeit hinzuweisen, uns als leibliche Eltern mit den Pflegeeltern zusammenzubringen Im Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) § 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie heißt es, durch Beratung und Unterstützung sollen die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie so weit verbessert werden, dass sie das Kind wieder selbst erziehen können. Während dieser Zeit soll durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familie darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes zur Herkunftsfamilie gefördert wird..
- Unsere Petitionen zum unterzeichnen Selbstgewählte Assistenz
- Richtiges RechtIIRichtiges Recht
- Sittlich nicht gerechtfertigte AdoptionWer sein Mäntelchen...
- Es soll dahinstehen, ob ein zu Betreuender in allen Angelegenheiten unter BerufsBetreuung steht oder familiär betreut wird, es ist ein von Zufälligkeiten abhängiger Umstand und stellt keinen Grund dar, wahlrechtliche Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.
- Punkt 3. zum Beschluß weil der Gesetzgeber sich nicht die Mühe gemacht hat, die bestimmten Personengruppen zu ermitteln (zulässiger Differenzierungsgrund
- Im Zusammenhang mit
- Freiheit von Benachteiligung Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)