Benutzer:Infosocke/Politik
Inhaltsverzeichnis
Politische Themen
Dies ist eine Arbeitsseite. Auch Einzelthemen sind noch nicht fertig ausformuliert, sofern nicht als solche kenntlich gemacht.
Verkehr
Fahrerlaubnisrecht
- Klasse B: Erlaubnis zum fahren von Motorrädern bis 125 ccm, mit ein paar Zusatzstunden bis 250 ccm. Früher galt bereits: Wenn der Führerschein Klasse 3 oder 4 vor dem 1. Dezember 1954 gemacht wurde, dürfen Motorräder bis 250 cm³ gefahren werden.
- Klasse M: Nach Vorbild von Frankreich, Fahrerlaubnis automatisch mit erreichen den 14. Lebensjahres. (Bundespolitik)
Zulassungsrecht
- Kleinkraftrad:
- Beschränkung:
- Hubraum: Um die Sicherheit und umweltschonende Viertakter zu fördern, sollte der zulässige Hubraum für Viertakter auf 125 ccm erhöht werden. Die 50 ccm sind im letzten Jahrhundert für Zweitaktmotoren gedacht gewesen, die aufgrund der wesentlich höheren Literleistung bereits damals mehr Leistung brachten als moderne Viertaktmotoren, die zudem heute zusätzlich unter anderem von Katalysatoren, Abgasrückführung und Frischlufteinblasung eingeschnürt werden. Mit der Vergrößerung auf 125 ccm kann auf gängige Großserienfahrzeuge zurück gegriffen werden, die gut konstruiert sind.
- Licht: Durch die Vergrößerung des Hubraums kann auch die Lichtmaschine auf einen aktuellen technischen Stand gebracht werden und dunkle Funzeln als "Scheinwerfer" mit z. B. immer noch verbreiteten 15-20 Watt Bilux-Glühbirnen abgeschafft und durch Halogen-, Xenon und LED-Technik ersetzt werden. Die verpflichtete Lichtleistung für Scheinwerfer soll auf Pkw-Niveau angehoben werden, also beispielsweise durch einen 55 Watt H4-Scheinwerfer mit Fernlicht.
- Höchstgeschwindigkeit:
- In der BRD gab es bis vor wenigen Jahrzehnten keine Geschwindigkeitsbeschränkung für Fahrzeuge bis 50 ccm. Nachdem durch die Auflösung der DDR die dortige Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 50-BRD-km/h verringert wurde, gab es später noch mal eine faktisch unbegründete Verschärfung, da nach der BRD über das DDR-Gebiet nun die EU über das BRD-Gebiet bestimmen und verbieten konnte. 2002 wurde durch die EU-Gleichmacherei die erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h auf 45 km/h verringert. Dadurch kommt es nun gerade im engen Stadtverkehr zu gefährlichen Situationen. Diese Gefährdung kann durch eine Anhebung beseitigt werden, wodurch man im Stadtverkehr sicher mitschwimmen kann, ohne von Pkw, Lkw und Bussen überholt, geschnitten und abgedrängt zu werden. Das Verbot einer stadttauglichen Geschwindigkeit entbehrt nicht nur einer wissenschaftlichen Grundlage, sondern ist auch technisch nachteilig. Die bereits jetzt real am Markt existierenden Fahrzeuge sind für höhere Geschwindigkeiten fähig und konstruiert, die erzwungene Drosselung führt zum einschnüren des Motors, einem wesentlich höheren Verbrauch, einer geringeren Motorlebensdauer und schadet somit der Umwelt. Wer sich als Fahrer nicht der Gefährdungssituation durch ständig überholende Fahrzeuge aussetzen will, wird kriminalisiert, vor Gericht gestellt, zu Sozialstunden, hohen Geld- und Haftstrafen verurteilt. Dadurch wird bereits unsere Jugend durch unsinnige Gesetze gegängelt und aufgrund der Unsinnigkeit eine Missachtung vor dem Gesetz erlernt wird.
- 60 km/h:
- 75 km/h: Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 75 km/h würde auch Überlandstrecken sicherer machen und auch eine Leistungsreserver für bergigere Stadtstrecken bieten. Da ab 61 km/h laut _aktueller_ Gesetzgebung die Autobahnnutzung in Deutschland erlaubt wäre, sollten Zwei- und Dreiräder von der Autobahnnutzung ausgenommen werden. Die 61 km/h-Regelung wird z. B. für Autokräne und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen benötigt, die üblich eine Höchstgeschwindigkeit von 62 km/h eingetragen haben.
- Lkw:
- Lange Lkw: Zulassung von langen Lkw auf genehmigten Strecken. Durch längere Lkw können umweltschonendere Transporte ermöglicht werden.
- Die Fahrzeugfronten können aerodynamischer gestaltet werden, wodurch laut wissenschaftlichen Studien das größte Einsparpotenzial bestehen und mind. 15-20% Kraftstoffersparnis die Umwelt schonen würden. Eine exklusive Erhöhung der erlaubten Länge für aerodynamische Fahrzeugfronten und Fahrerhäuser würde dies ermöglichen.
- Durch mehr Achsen je Gewichtstonne würden die Straßen geschont. Eine höhere momentane Belastung der Fahrbahn durch Lkw ist von Gesetzgeber künstlich erzeugt, da ein normaler Lkw nur maximal 5 Achsen bei 40 Tonnen Gesamtgewicht haben darf. Zusätzlich wird die Höhe der Lkw-Autobahnmaut anhand der Achszahl berechnet. Eine höhere Achszahl verursacht unsinnigerweise eine höhere Autobahnmaut, obwohl die Belastung der Straße bei einer höheren Achszahl abnehmen würde.