Benutzer:Datenritter/Landesprogramm Kapitel 17

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Planen und Bauen für die Zukunft

Großprojekte wie Stuttgart 21 zeigen, dass es selbstverständlich werden muss, die Bevölkerung frühzeitig und nicht nur umfassend an Planungsprozessen nicht nur zu beteiligen, sondern auch frühzeitig mitentscheiden zu lassen. In Schleswig-Holstein können daher wollen wir Projekte wie beispielsweise die Fehmarnbelt-Querung, den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals, den Ausbau des Hochspannungsnetzes oder den Weiterbau der A 20 nur durchführen, wenn sie von einer breiten demokratischen Basis getragen werden.

Bei der Umsetzung von Planung in konkrete Vorhaben wollen wir ressourcenschonend bauen, Natur und Landschaft selbstverständlich schonen – ob bei der Anlage neuer Gewerbegebiete, städtischer Wohnverdichtung, Umnutzung von Konversionsflächen oder bei Altbausanierungen. Energetische Ertüchtigung ist dort sinnvoll und zu fördern, wo sie nicht zerstörend wirkt, etwa bei Baudenkmälern.

Neue Techniken – wie beispielsweise die umfassende Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten – sollen dabei ebenso eingesetzt werden, wie neue Medien, um eine möglichst umfassende Beteiligung zu ermöglichen.

"können daher... nur von einer breiten demokratischen Basis getragen werden" -> non sequitur. Umformuliert in Absichtserklärung.
"Baudenkmale" klingt nach Behördenplural. "Baudenkmäler" hat etwa den Faktor 10 mehr Google-Treffer. (Beide sind korrekt.)

Freier Zugang zu Geobasisdaten

Geobasisdaten sind die Grundlage für jede Planung in den Bereichen Verkehr, Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt. Die derzeitige Lizenzform behindert sowohl die Verwaltung selbst als auch Bürgerinitiativen und die Wirtschaft bei der Bewertung von Planungsprozessen und der Ausarbeitung eigener Vorschläge. Auch in Wissenschaft und Forschung ist man immer mehr auf Geoinformationssysteme angewiesen, um genaue Analysen und Studien zu Themen wie Umwelt, Soziales oder Wirtschaft zu erstellen.

Die Piratenpartei fordert, dass die INSPIRE-Richtlinie der EU auch in Schleswig-Holstein konsequent umgesetzt wird und entsprechend in den betroffenen Behörden Finanz- und Personalmittel bereitgestellt werden.

Langfristige Landschaftsplanung

Bei der Landschaftsplanung dürfen Nachhaltigkeit und Zukunftsgestaltung keine Lippenbekenntnisse bleiben, die den kurzfristigen Zielen einzelner Kommunen oder Regionen geopfert werden. Landschaftsplanung muss vielmehr langfristig angelegt sein und durch Transparenz und frühzeitige Beteiligung die Interessen der Kommunen schon im Voraus effektiver als bisher berücksichtigen. Der nach wie vor weitgehend ungezügelte Flächenverbrauch muss durch eine Belohnung der Flächenschonung gestoppt werden. Wir halten eine strengere Anwendung des Regionalplanungsgesetzes geboten.

Bisschen glatter formuliert.
Interessen "koordiniert" man doch nicht? "Berücksichtigen" beinhaltet das für mich.
Stringenz ist etwas anderes als Strenge, aber Strenge erscheint mir hier doch eher geboten, als Stringenz [1]. 

Wohnverdichtung in Städten und Gemeinden

Eine Zersiedelung der Landschaft und damit eine Versiegelung von Flächen durch immer mehr Neubaugebiete ist zu vermeiden. Gemeinden müssen sich hier stärker aufeinander abstimmen. Wir fordern, dass vorrangig Innenstädte und Dorfkerne mit Wohnbebauung verdichtet und damit wieder belebt werden. Ein höherer Anteil an Wohnen Dies fördert die Lebensqualität in den Städten und Dörfern.

"Ein höherer Anteil an Wohnen" - was ist das? Wohnungen? Wohneinheiten? Außerdem geht es hier doch um die Verdichtung, also direkten Bezug genutzt.

Förderung von Altbausanierung

Öffentliche Fördermittel sollen vorrangig in die Sanierung und eine sinnvolle energetische Ertüchtigungen von dafür geeigneten Altbauten fließen. Wir wollen, dass bei Altbausanierungen der kind- und altersgerechte Ausbau stärker als bisher berücksichtigt wird.

Neubauten

Bei Neubauten für Wohngebäude soll es selbstverständlich sein, dass sie kind- und altersgerecht und mit Rücksicht auf mobilitätseingeschränkte Mitbürger errichtet werden. Energiesparende Maßnahmen und Energiegewinnung aus natürlichen Ressourcen sind bei allen Neubauten einzuplanen. Neubauten für öffentliche Verwaltungen sollen die Ausnahme bilden. Hier sind ressourcensparend vorrangig geeignete und entsprechend sanierte Altbauten zu nutzen.

Konzentration von Gewerbegebieten

Die beinahe unkontrollierte Ausweisung und der hemmungslose Ausbau von immer neuen Gewerbegebieten in Konkurrenz zu benachbarten Gemeinden müssen vermieden werden. Die Ausweisung von Gewerbeflächen muss sich wieder an den Größen der Gemeinden orientieren. Wir wollen, dass im Rahmen einer neuorientierten Landesplanung eine stärkere Koordinierung und Kontrolle der ausgewiesenen Flächen stattfindet.

Umgang mit Konversionsflächen der Bundeswehr

Mit der Umstrukturierung der Bundeswehr werden durch Konversion wieder große Flächen zur Verfügung stehen. Bei ortsnahen Flächen sind gerade Kommunen für Ihre Stadtplanung auf diese Flächen angewiesen. Bei den vorhandenen Gebäuden ist im Sinne der Nachhaltigkeit eine Nachnutzung anzustreben. Ortsferne Flächen, zum Beispiel Truppenübungsplätze, sollen der Natur erhalten bleiben oder renaturiert werden.

Wir wollen, dass die Konversionsflächen durch die Bundesrepublik (bzw. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) nicht höchstbietend am Markt verkauft, sondern vorrangig den Kommunen zu einem gerechten Preis angeboten werden. Öffentlicher Grund und Boden muss vorrangig der gesamten Bevölkerung zugutekommen. Das Land Schleswig-Holstein muss sich nachhaltig dafür beim Bund einsetzen.

Eine Partei fordert nicht.
Zweiter Absatz: Unnötige Details. Wer zuständig ist, ist für die Forderung schnuppe.

Kulturdenkmäler als Geschichtszeugnisse erhalten

Kulturdenkmäler sind Zeugnisse vergangener Zeit. Die Erhaltung historischer Bauten, Gärten, technischer Einrichtungen, aber auch archäologischer Denkmäler liegt im öffentlichen Interesse. Sie zu erfassen, zu bewerten und zu schützen ist eine staatliche Aufgabe. Da Kulturdenkmäler aber auch größtenteils Wirtschaftsgüter sind, lässt sich eine denkmalgerechte Erhaltung kaum ohne einen Ausgleich zwischen privaten, wirtschaftlichen und kulturellen Belangen erreichen.

Denkmalpflege ist zudem ein unverzichtbarer Wirtschaftsfaktor. Örtliches Handwerk, kleine und mittelständische Betriebe und der Tourismus profitieren.

Wir wollen einen ebenso wirkungsvollen wie gerechten Denkmalschutz. Kulturdenkmäler im öffentlichen Besitz sollen vorbildhaft erhalten werden. Der Denkmalpflege wollen wir genügend Mittel zur Verfügung stellen, um unser Kulturgut dauerhaft erhalten zu können, den zuständigen Landesämtern ausreichend Personal.

Informationsangebote im Web sollen der Öffentlichkeit über alle baulichen und archäologischen Kulturdenkmäler in Schleswig-Holstein umfassende Informationen bieten.

Denkmale -> Denkmäler (ist gebräuchlicher)
Internetportalfoo ist viel zu detailliert.
Insgesamt flüssiger formuliert.
Es gibt keine "webgestützen" Datenbanken.

Öffentlicher Raum für alle

Siehe Öffentlicher Raum für alle.

Optional könnte man den letzten Unterpunkt einfach streichen, ist eh nur ein Verweis.