Benutzer:Datenritter/Elena

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Diskussionsergebnisse Kieler Stammtisch / SH-Diskurs-Liste

  • Mit ELENA werden verschiedene Arten von Fehlzeiten genauer als bisher erfasst, ohne dass dafür ein Grund ersichtlich wäre.
  • ELENA ist (wieder einmal) ein IT-Großprojekt der Bundesregierung. Mit solchen Großprojekten haben wir schlechte Erfahrungen gemacht. Bisher wurden solche immer deutlich teurer oder scheiterten. Durch solche Staatsaufträge werden Unternehmen subventioniert, ohne dass das Subventionsverbot der EU greift.
  • Gefahr der Ausweitung: Einfaches Bundesgesetz würde weiteren Zugriff ermöglichen.
  • Ausweitung zu befürchten laut http://www.das-elena-verfahren.de/fragen-und-antworten/datenabrufverfahren/datenabrufverfahren-allgemein/bescheinigung-1
  • Gesetzt ist bezüglich Zugriffsberechtigungen nicht hinreichend konkretisiert (darf nicht auf Verordnungsebene festgelegt werden).
  • Freitextfelder für Kündigungsgrund? Werden AG verleitet, Daten preiszugeben, die sonst das Arbeitsamt umständlich erfragen müsste, oder (wegen des entstehenden Verwaltungsaufwands) eher nicht erfragt hätte?
  • Gesetz sollte festhalten, ob und ggf. wie lange abrufberechtigte Stellen Daten lokal speichern dürfen, bzw. ob überhaupt.
    • Bislang unklar, ob Fachbehörden zur lokalen Speicherung berechtigt sind.
    • Es ist unklar, wie geregelt wird, welche Behörde wann wie zugreifen darf. (Bundesgesetz nötig? Oder per Weisung durch ein Ministerium änderbar?)
  • ELENA erleichtert viele Vorgänge. (Nicht nur die schlechten.) Erleichterung von Verwaltungsakten wäre aber auch mit anderen Verfahren erreichbar
    • Z.B. mit einer Karte, die die Daten digital signiert und verschlüsselt speichert, und die nur vom Besitzer freigegeben werden kann. Bei Verlust der Karte muss man sich mit der neuen Karte die Belege bei den entsprechenden Behörden neu abholen.
  • Es werden nur wenige Daten zusätzlich gespeichert. (Aber diese sind kritisch zu beleuchten.)
  • Widersprüchlich:
    • Daten, die für Anspruchsfeststellung nicht mehr benötigt werden, müssen umgehend gelöscht werden.
    • Vorratsdatenspeicherung, da die Daten gesammelt und gespeichert werden, auch wenn gerade nicht benötigt. (Unterschied "Daten fallen an"

und "Daten werden gespeichert" beachten.)

  • Die Information, dass Streiktage gespeichert würden, ist falsch. (Evtl. sind aber Rückschlüsse möglich.)
  • Es werden Daten gebündelt, die vorher auf verschiedene Behörden verteilt waren, es entsteht ein Single Point of Failure. (Man muss nur noch einen bestechen/hacken, um an Daten zu kommen, nicht mehr x verschiedene.)
  • Es werden Begehrlichkeiten geweckt. Arbeitgeber z.B. könnten Arbeitnehmer unter Druck setzen ihre Daten (letzte Gehälter, Fehlzeiten, Ausfälle wegen Krankheit) rauszurücken. - Das erspart schwierige Anrufe bei ehemaligen Arbeitgebern usw.
  • Das Missbrauchspotential ist unklar. Eine Abfrage der Daten zu anderen Zwecken (als den vorgesehenen) ist verboten, aber es ist natürlich trotzdem möglich.
    • Vergleich: Ein gewisses deutsches Traditionsunternehmen - oder eine Tochtergesellschaft - steht im Verdacht, Bewerber systematisch zum Betriebsarzt geschickt zu haben.
  • Das Einsparpotential ist zu gering. (85 Mio sind gleich 0, es können durch kleinere Störungen genauso gut x Mio Kosten entstehen.)
  • In den nächsten Jahren sind Investitionen notwendig, Einsparungen gibt es - wenn überhaupt - nur auf lange Sicht.
  • Das Verfahren erscheint unausgereift. Der Bürger kann von seinem Auskunftsanspruch zwei Jahre nicht Gebrauch machen.
  • Für einige liegt Problem bereits in der Erfassung der Daten.
    • Vorratsdatenspeicherung, da die Daten gesammelt und gespeichert werden, auch wenn gerade nicht benötigt.
    • Unterschied "Daten fallen an" und "Daten werden gespeichert" beachten!
  • Ob Arbeitsplätze ein Argument sind, ist unklar.
    • (Volkswirtschaftlicher Exkurs: Geld vermehrt sich nicht dadurch, dass überflüssige Arbeit gemacht wird...)

Weitere Quellen

"Fest steht bereits jetzt, dass die meisten bei der ZSS hinterlegten Daten niemals abgerufen werden. Die unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung erfolgt allein auf den vagen Verdacht hin, dass der Arbeitnehmer eines Tages eine Sozialleistung beantragen könnte."

"Doch damit nicht genug: Mit dem neu eingeführten Verfahren versucht die Bundesregierung zudem, an weitere sensible Daten der Arbeitnehmer zu gelangen. So müssen Unternehmen ab sofort beispielsweise auch die Gründe für Abmahnungen, Fehlzeiten und Kündigungen nennen."