Benutzer:BuMa/Bürgerschaftswahlen 2015
Diese Seite erklärt ein wenig die Grundlagen des Systems der Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft 2015, und wie wir uns als Piraten aufstellen sollten.
Im Wesentlichen ist es eine Anpassung von Benutzer:BuMa/Bezirkswahlen 2014. Eine Präsentation zum damaligen Workshop findet sich hier: Datei:Bezirkswahlfoo.pdf
Inhaltsverzeichnis
Zeitmanagement
Die Wahlen finden am 15. Februar 2015 statt. Die Unterlagen für die Kandidaturen müssen spätestens 66 Tage vorher vollständig eingereicht werden, also bis zum 11. Dezember um 16 Uhr.
Um im Zweifelsfall weitere Aufstellungsversammlungen für einzelne Wahlkreislisten durchführen zu können, falls es beim ersten Versuch zu Fehlern kommt, sollten die Versammlungen spätestens Mitte Oktober stattfinden.
Am 20. September wird auf dem Landesparteitag die Landesliste aufgestellt. Am selben Tag und Ort stellt der vom Landesverband geführte Bezirk Wandsbek ebenfalls seine Wahlkreislisten auf. Die Bezirke mit eigenen Verbänden sollten sich jeweils einen eigenen Termin suchen. Die Anzahl der Wahlkreise in den einzelnen Bezirken beträgt zwischen 1 (Bergedorf) und 4 (Wandsbek). Das sollte problemlos an einem Tag hintereinander zu machen sein, in den meisten Bezirken sogar an einem Abend in der Woche, an dem bspw. sowieso Stammtisch ist. (Natürlich trotzdem formell einladen.)
Unterstützerunterschriften müssen von uns nicht gesammelt werden.
Wahlsystem
Es gibt eine Landesliste, die vom Landesverband aufgestellt wird. Desweiteren gibt es 17 Wahlkreise, deren Aufstellung in der Verantwortung der Bezirke liegt. Wir sollten sehen, möglichst viele dieser Wahlkreise zu besetzen, obwohl es in den Randgebieten sicherlich den einen oder anderen geben wird, bei dem wir das nicht schaffen. Selbstverständlich darf jeder in einem Wahlkreis und auf der Landesliste kandidieren, aber nicht auf mehreren Wahlkreislisten.
Wahlberechtigt (passiv und aktiv) sind deutsche Staatsbürger mit Erstwohnsitz in Hamburg. Wählen dürfen neuerdings schon 16-jährige, um zu kandidieren muss man 18 sein.
Informationen über die einzelnen Wahlkreise:
- Beschreibung der Wahlkreise und die jeweilige Sitzzahl
- Straßenverzeichnis als XLS-Datei
- Hamburgkarte mit allen Bürgerschaftswahlkreisen
In der Regel orientieren sich die Grenzen der Wahlkreise an den Bezirks- und Stadtteilgrenzen. Ausnahmen sind:
- der Stadtteil Eimsbüttel, der entlang der Straße Heußweg auf die Wahlkreise 5 und 6 aufgeteilt ist und
- der Bezirk Harburg, wo die Grenze zwischen den Wahlkreisen 16 und 17 quer durch die Stadtteile Heimfeld, Eißendorf und Marmstorf verläuft – wer auch immer sich den Blödsinn ausgedacht hat.
Stimmzettelreihenfolge
Die Reihenfolge der Parteien im Stimmzettelheft ergibt sich aus der Anzahl der Wahlkreiskandidaten. Jedes Wahlkreisstimmzettelheft führt also die Parteien in einer eigenen Reihenfolge auf, je nachdem, wieviele Kandidaten die Partei dort aufgestellt hat. Die Reihenfolge bei den Landeslisten richtet sich allerdings nicht nach der Anzahl der Listenkandidaten, sondern nach der Summe aller Wahlkreiskandidaten der entsprechenden Partei!
Daher ist es wichtig, hamburgweit möglichst viele Wahlkreiskandidaten aufzustellen, um nicht noch hinter irgendwelchen Splitterparteien zu landen. Unsere Chancen auf Direktmandate sind eh gering, also können und sollten dort im Zweifelsfall alle kandidieren, die die Gelegenheit nicht nutzen um uns irgendwo zu blamieren. Auch parteilose Sympatisanten können auf die Listen gewählt werden.
Wahlkreislisten
Die Wahlkreise entsenden jeweils 3–5 Direktkandidaten in die Bürgerschaft (Mehrmandatewahlkreise). Jede Partei kann in jedem Wahlkreis maximal doppelt so viele Kandidaten aufstellen, wie der Wahlkreis Mandatsträger entsendet (also 6–10). Der Wähler kann bis zu 5 Kreuze auf Kandidaten verteilen oder aufsummieren. Um ein Direktmandat zu bekommen, bräuchten wir in einem 5er-Wahlkreis ca. 10% der Stimmen, in kleineren Wahlkreisen entsprechend mehr. Sollten wir das irgendwo schaffen, bekommt derjenige mit den meisten Kreuzen das Mandat. (Aller Wahrscheinlichkeit nach wäre das wohl der, der ganz oben auf der Liste steht.)
Die Auswertung erfolgt zweistufig – erst nach gesamten Parteistimmen, dann nach Personenstimmen. Die Kandidaten kämpfen also gemeinsam um eine möglichst hohe Gesamtstimmenzahl. Erst danach werden die von einer Partei errungenen Mandate an den oder die Person(en) mit den meisten Einzelstimmen verteilt. Es gibt also keinen negativen Effekt für eine Partei, deren Stimmen sich auf viele Kandidaten verteilen. Ebensowenig nützt es einer Partei, wenn sich die Stimmen alle auf eine Person konzentrieren.
- Wahlberechtigt sind jeweils nur die wahlberechtigten Parteimitglieder, die direkt im Wahlkreis wohnen. Es werden mindestens 3 benötigt, um eine geheime Wahl abzuhalten. Erscheinen weniger als 3 wahlberechtigte Piraten, ist die Versammlung gescheitert und muss wiederholt werden. (Oder auf den Wahlkreis wird verzichtet.) Am besten also im Vorhinein bei der Terminwahl koordinieren.
- Kandidieren können alle wahlberechtigten Einwohner der Freien und Hansestadt Hamburg in einem beliebigen Wahlkreis.
Was die Verteilung möglicher Kandidaten auf die Wahlkreise angeht, sollte man folgende, einander widersprechende Prinzipien gegeneinander abwägen:
- Jeder kandidiert dort, wo er zu Hause ist. – Dort ist er schließlich auch selber wahlberechtigt und vermutlich am besten bekannt.
- Möglichst alle Wahlkreise besetzen. – Wenn wir in einem Stimmzettelheft nicht auftauchen, führt das u.U. zu Irritationen beim Wähler oder wird uns als Desinteresse an seinem Stadtteil ausgelegt.
- Möglichst mehrere Kandidaten pro Wahlkreis. – Das Wahlrecht zielt darauf ab, dass der Wähler auch innerhalb einer Partei zwischen einzelnen Kandidaten wählen kann. Das sollten wir ihm ermöglichen. Außerdem stehen wir mit mehr Kandidaten weiter vorn im Stimmzettelheft.
Letztendlich kann jeder selber entscheiden, in welchem Wahlkreis er gerne kandidieren möchte, vorausgesetzt er wird von den dortigen Mitgliedern gewählt. Vielleicht möchte der eine oder andere Bezirk aber im Vorweg über solche taktischen Überlegungen sprechen. Was auch immer dabei heraus kommt, es ist wichtig, in der Summe möglichst viele Kandidaten in den Wahlkreisen aufzustellen. Wer in seinem eigenen Wahlkreis nicht kandidieren kann, weil z.B. keine 3 Leute zusammen kommen, oder weil in einem 3er-Wahlkreis mehr als 6 Kandidaten zur Verfügung stehen, sollte auf jeden Fall in einem anderen Wahlkreis kandidieren!
Landesliste
Die Landesliste entscheidet über die Sitzverteilung in der Bürgerschaft, und ist damit die "wichtigere" Stimme. Außerdem werden wir vermutlich eher keine Direktmandate erhalten, so dass alle unsere Sitze über die Landesliste besetzt werden, sofern wir die 5%-Hürde schaffen. Die Wähler haben jeder 5 Stimmen, die sie beliebig verteilen können. Im Gegensatz zu den Wahlkreisstimmen, können sie auch die Liste als ganzes wählen, und damit die von der Partei vorgegebene Reihenfolge unterstützen.
Bei der Aufstellung sollten daher folgende Prinzipien beachtet werden:
- Auf die Reihenfolge der Parteien im Stimmzettelheft hat die Länge der Liste keinen Einfluss. Dort zählen nur die Wahlkreiskandidaten. "Füllkandidaten" sind hier also nicht notwendig.
- Auch wenn es bei den am Anfang der Liste platzierten Kandidaten wahrscheinlicher ist, kann jeder auf der Liste mit Hilfe der Personenstimmen die vorhergehenden Kandidaten überholen und in die Bürgerschaft einziehen. Daher sollten
- nur Leute kandidieren, die wirklich in der Bürgerschaft arbeiten wollen.
- die Teilnehmer der Versammlung nur solche Leute wählen, die man bedenkenlos in die Bürgerschaft schicken möchte.
- Allzu kurze Listen wirken allerdings u.U. auch etwas merkwürdig auf den Wähler. Außerdem hat man in Berlin gesehen, wie schnell eine Liste erschöpft sein kann, wenn ein unerwarteter Boost in der Wählergunst kommt.
Es gilt die 5%-Hürde. Je nachdem, wieviele Stimmen auf "sonstige" Parteien unter 5% entfallen, erhält man daher bei knappem Überspringen der Hürde sechs bis acht der 121 Sitze. Dies müssen aber nicht allesamt die ersten auf der Liste sein. Bei einer üblichen Verteilung zwischen Listen- und Personenstimmen könnte man eher damit rechnen, dass die ersten vier bis fünf Kandidaten der Liste "sichere" Plätze haben und der Rest dann über die Personenstimmen vergeben wird. Bei den Personenstimmen zählt die Position auf der Liste dann gar nicht mehr. Selbst der Letzte auf der Liste kann ein Mandat bekommen, wenn er ausreichend Personenstimmen bekommt.
Wahlverfahren
Grundsätzlich regeln die Bezirksverbände ihre Aufstellungsversammlungen und damit auch das Wahlverfahren selbst. Die Wahlordnung aus Abschnitt B der Landessatzung (Instant-Runoff-Verfahren) ist für die Bezirke nicht verpflichtend. Z.Zt. sieht es aber in unseren Bezirken so aus:
- In Bezirken ohne Bezirksverband beruft der LV zur Aufstellung Gebietsversammlungen ein. Deshalb gilt dort die Landeswahlordnung.
- Einige Bezirke beziehen sich in ihrer Bezirkssatzung explizit auf die Wahlordnung der Landessatzung. Das ist legitim und eindeutig.
- Andere Bezirke haben etwas in der Satzung stehen wie "die Kandidatenaufstellung für Wahlen erfolgt nach den Vorgaben der Landessatzung." Auch das bezieht die Landeswahlordnung mit ein und kann sie nicht auf GO-Ebene durch etwas anderes ersetzen! Bezirksverbände, denen das Instant-Runoff-System aus irgendwelchen Gründen nicht gefällt, und deren Satzung einen entsprechenden Passus enthält, sollten also ihre Satzung rechtzeitig ändern.
Vorbereitungen
Die Sommerpause neigt sich dem Ende zu, und wir müssen langsam zu Potte kommen. Es wäre aber wünschenswert, wenn sich pro Bezirk eine Person – vorzugsweise von Amts wegen mit Zugriff auf die Mitgliederdaten ausgestattet – den Hut aufsetzen würde, und folgende Überlegungen anstellt:
- In welchen Wahlkreisen bekommen wir alleine aus dem Kreis der Aktiven in jedem Fall 3 Wahlberechtigte auf die Versammlung?
- In welchen Wahlkreisen sieht es eher dünn aus, und muss darauf gehofft werden, dass irgendwelche passiven Mitglieder auftauchen?
- Gibt es Wahlkreise, in denen wir so dünn an Mitgliedern sind, dass ein Zusammenkommen von dreien sowieso unwahrscheinlich ist?
Insbesondere in Wahlkreisen, wo die Zahl der erwarteten Teilnehmer gering ist, und die Gefahr besteht keine drei wahlberechtigten Piraten zur Versammlung zu bekommen, sollte die Terminfindung in Absprache mit diesen Teilnehmern erfolgen, damit auf jeden Fall aufgestellt werden kann und keine Nachwahlen erforderlich sind. Wer nicht zur AV kommen kann, sollte vorher seine Einverständniserklärung zur Kandidatur erklären, damit die Versammlungsteilnehmer ihn trotzdem wählen können.
Vertrauenspersonen
Die Vertrauenspersonen sind für die Kommunikation mit dem Wahlleiter zuständig. Ihre Aufgabe ist es, dass alle Formulare vollständig und mit allen notwendigen Unterschriften versehen rechtzeitig beim Bezirksamt landen. Die heißen übrigens so, weil man ihnen vertrauen können sollte. Irgendwelche Gelegenheitsmitglieder, die man noch nie vorher gesehen hat, sind daher genauso ungeeignet wie Leute, die zwar "total nett" sind, aber leicht verwirrt/schusselig/verplant/whatever. U.U. kann es sinnvoll sein, wenn der Vorstand einfach zwei vertrauenswürdige Leute festlegt, statt die Personen von der Versammlung wählen zu lassen.
Da die Unterlagen aus den Wahlkreisen jeweils zum zuständigen Bezirkswahlamt müssen, ist es absolut sinnvoll, pro Bezirk nur zwei Vertrauenspersonen zu bestimmen, die sich um ihre Wahlkreislisten kümmern. Für die Landesliste ist das Landeswahlamt zuständig.
Das Amt der Vertrauensperson sollte allerdings nicht mit den Zeugen für die eidesstattliche Versicherung über die Aufstellungsversammlung verwechselt werden. Diese müssen zwingend (stimmberechtigte) Teilnehmer der Versammlung sein, also in jedem Wahlkreis unterschiedlich.
Es ist dringend anzuraten, auf den Versammlungen einen Rechner mit Drucker vor Ort zu haben, damit man die Formulare sofort ausdrucken und unterschreiben lassen kann. Ansonsten lauft ihr ewig den Unterschriften hinterher, insbesondere in dünn besetzten Wahlkreisen, wo unbekannte Leute kandidieren und eidesstattlich versichern.