Benutzer:AndiPopp/Stellungnahmen BuVoSi 2010-11-18 - Antrag 1

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Zur Begründung von Mircos Antrag

  1. Parteitagsämter sind keine Parteiämter im eigentlichen Sinn, ihre Ausübung kann der BuVo nicht per Ordnungsmaßnahme nach §6 Bundessatzung unterbinden.
    Falsch, siehe Addendum inkorrupt 16:05, 18. Nov. 2010 (CET)


  1. Die Aufforderung bestimmte Handlung in LQFB auszuführen ist kein Grund für eine Ordnungsmaßnahme

Zum Antrag selbst

Da sich bewusst über Beschlüsse hinweggesetzt wurde und auch kein Lerneffekt bei Bodo eingestellt zu haben scheint, empfehle ich dem Antrag zuzustimmen. Ich würde die schriftliche Zustellung übernehmen (s. nächster Absatz)

Zum den Ordnungsmaßnahmen gegen Bodo Thiesen

Nach Studium der Satzung, ist mir immer noch nicht 100%ig klar, worauf genau sich das Zustellegbot in §6 bezieht und in wie weit es aufhebende Wirkung bei Nichtbeachtung hat. Aus diesem Grund, werde ich ab jetzt alle Ordnungsmaßnahmen zustellen.

Zum PAV gegen Bodo

Der BuVo hatte beschlossen das eigentliche PAV aus Kapazitätsgründen erst nach der BT-Wahl einzuleiten. Durch die langwierige Vorbereitungsarbeit (immerhin unser erstes PAV, die Begründung wurde intensiv ausgefeilt) wurde der Antrag vor dem LSG RLP erst Ende März gestellt. Kurz darauf erfolgte die Zuteilung eines Aktenzeichens. Zuletzt bat Ben am 19.07. um Stand des Verfahrens, am 5.9. kam die Aufforderungen Mitschnitte von Sitzung einzusenden, die ich nach längerem Recherchieren nicht auftreiben konnte, was ich am 29.09. dem LSG RLP mitteilte. Nachdem erneut keine Reaktion statt fand, setzte ich dem LSG RLP am 19.10.2010 eine großzüge Frist zur Ansetzung eines Behandlunsgtermins. Als keine Reaktion kam, bentragte ich am 10.11.2010 die Übernahme des Verfahrens durch das BSG (bisher keine Antwort).