Bamberg/KPT2012.1/Inklussion

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Positionspapier Inklusion

Die Piratenpartei in Bamberg unterstützt ausdrücklich das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die rechte vom Menschen mit Behinderung“ von 2008. Diese schafft keine Sonderrechte, sondern präzisiert und konkretisiert vielmehr den allgemeinen Menschenrechtsschutz für die besonderen Gefährdungen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Es geht dabei vor Allem um die Achtung, den Schutz und die Verwirklichung ihrer Rechte.

Der Freistaat Bayern beabsichtigt künftig ein inklusives Bildungssystem auf den Weg zu bringen, das auf zwei Säulen ruht: der Einzelintegration und der Inklusionsklasse. Dieser Ansatz wird von uns grundsätzlich begrüßt. Wir bemängeln aber, dass es bisher dazu noch wenige Handlungsschritte gab und der Ansatz nur halbherzig verfolgt wird. Im Bezirk Oberfranken gibt es derzeit über 30 Schulen für Schüler/innen mit Behinderung. Ein großer Teil der Kosten für die Beschulung in diesen Förderschulen wird vom Bezirk getragen.

Wir werden im Bezirk konsequent darauf drängen, bei der Inklusion von Schüler/innen in den Regelschulen aktiv zu werden und auf Veröffentlichung von Informationen über den Stand der Inklusion drängen. Vor allem werden wir die Vorlage eines schlüssigen und sozialpädagogisch fundiertem Konzept fordern. Wir halten es für dringend erforderlich, dass es bei den geplanten Inklusionsklassen neben einer zusätzlichen pädagogischen Fachkraft auch wissenschaftliche Begleitung und Evaluationen gibt. Hierzu ist eine enge Kooperation mit den Hochschulen im Bezirk aufzubauen.

Wir stellen fest, dass nach wie vor für die Kinder mit einer Sinnesschädigung (Schüler/innen mit Hör- Sprach oder Sehschädigung) in den Regelschulen am Heimatort kaum Angebote existieren und sie statt dessen weiterhin in einer Zentralschule unterrichtet werden müssen. Das ist für ca. 50 Kinder aus dem Bezirk mit einer Internatsunterbringung in Bamberg verbunden. Wir stellen dieses Konzept zur Disposition. Aus unserer Sicht ist es nicht akzeptabel, dass der Bezirk Kosten von über 2 Millionen Euro jährlich für Internatsunterbringung von Schüler/innen mit Sinnesbehinderung zahlt und gleichzeitig dezentrale Lösungen fachlich fundierter Beschulungsmöglichkeiten am Heimatort außer Acht lässt.

Nach unserer Auffassung können Schulen mit Förderschulen durchaus Sinn haben. Wir plädieren nicht für deren Abschaffung, wohl aber für einen Umbau in Richtung von Förder- und Beratungszentren. Wir werden uns im Bezirk dafür einsetzen, dass die Förderschulen und Regelschulen in ihrer Neu-Ausrichtung unterstützt werden. Uns ist klar, dass dazu teilweise erhebliche Investitionen erforderlich sind. Dazu werden wir Finanzierungskonzepte im Bezirk entwickeln und für eine entsprechende Umsetzung eintreten.

Für uns ist es auch vorstellbar, dass Schüler ohne Behinderung Förderschulen besuchen können, wenn Eltern das wünschen. Inklusion ist für uns in beide Richtungen denkbar.

Grundsätzlich sollen Schüler/innen eine bestmögliche Förderung im Rahmen ihrer ausbaufähigen Möglichkeiten erfahren. Dabei ist der Wunsch der Eltern ganz entscheidend. Der Elternwunsch ist für uns auch der politische Auftrag. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Eltern immer Wahlmöglichkeiten bei der Beschulung ihrer Kinder haben.

Unsere Forderungen:

  • Jedes Kind hat ein Anrecht auf eine Beschulung in einer Schule vor Ort.
  • Der Elternwunsch hat Vorrang.
  • Die Beratung der Eltern soll ergebnisoffen sein (keine Vorgabe für eine bestimmte Beschulungsform)
  • Die Zahl der Schüler mit einem Förderbedarf muss an Regelschulen erhöht werden.
  • Der Umbau- und die Neuausrichtung der vorhandenen Förderschulen muss zugig erfolgen. Dazu muss der Bezirk die Rahmenbedingungen schaffen.
  • Internatsunterbringungen von Schülern mit Behinderung sind zurückzufahren.
  • Die Regelschulen sind mit pädagogischem Fachpersonal zusätzlich auszustatten (Erzieher, Sozialpäd. Förderschullehrer)
  • Alle Schulen im Bezirk müssen entsprechend des Bedarfs der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen entsprechend Bau technisch ausgerüstet werden.
  • Frühförderung von Kindern mit Behinderung muss finanziell sichergestellt und langfristig abgesichert sein.


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