BY Diskussion:München/Satzungsentwurf

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Änderungen

Die Satzung entspricht nicht ganz dem Modulkonzept von der Strukturellen Planung kann aber als Vorlage dienen. Meine letzten Änderungen sind vom 9.April, die Diskussionsbeiträge sind nun alle von davor. Bei §16 bin ich mir nicht ganz sicher, was da zu ändern wäre. §1 müsste im Modul natürlich mal auf Stadt, mal auf Land und mal auf gemeinsam lauten. --ArnoldSchiller 19:22, 29. Mai 2010 (CEST)

Zu § 16

(1) Satz 2 kann eventuell Aufstellungsversmmlungen anfechtbar machen. Der KV RV-FN hat gerade dieses Problem. Dabei geht es um Piraten die zwar im Kreis ihren Erstwohnsiztz haben, aber in einem anderen KV aktiv sind. Je nach Wahlkreisaufteilung kann es auch um Piraten gehen, die nicht im Kreis München aber dennoch in einem Münchner Wahlkreis wohnen. -- Jonas M. 18:47, 7. Mär. 2010 (CET)


Zu § 11

ad Satz 1

Ich habe den Vorstand bewusst etwas größer angesetzt für den KV München Stadt&Land, da im Zuständigkeitsbereich mehr Piraten verteten werden als in 50% der Landesverbände. --Thomas-BY ->talk2me 23:11, 13. Feb. 2010 (CET)

ad Satz 11

In diesem Zusammenhang halte ich es auch für geeignet, den Vorstand noch als handlungsfähig anzuerkennen, wenn mehr als zwei Mitglieder des Vorstands zurücktreten. Da der Vorstand nach Satz 1a sogar noch erweitert werden könnte, halte ich die Formulierung "wenn mehr als zwei Fünftel der gewählten Vorstandsmitglieder" für geeignet. --Thomas-BY ->talk2me 23:11, 13. Feb. 2010 (CET)

Verweis auf höhere Ebenen

Persönlich halte ich es für besser die Satzung vollständig zu halten und nicht auf Satzungen höherer Ebenen zu verweisen. Denn wenn wir einen (weitgehend) autarken Kreisverband München wollen, dann nur mit vollem Umfang. Marco (mmd42)

Nun die Bundessatzung verlangt sowieso Einklang der Gliederungssatzung mit dem "Geist der Bundessatzung" (steht nicht so in der Satzung, Formulierung von mir), insofern machen wir uns nur mehr Arbeit als wir müssten. Wenn es nun in der Bundes/Landes/Bezirkssatzung aus welchen politischen Gründen auch immer geändert wird und dies aufgrund des §14 der Bundessatzung letztlich auch auf Kreisebene geändert werden muss, warum die Mühe? --ArnoldSchiller 09:20, 3. Mär. 2010 (CET)

Rückmeldung

Ich find die Satzung als Münchner Pirat gut und möchte Euch an der Stelle mal Danke für den Haufen Arbeit sagen! UBM 20:49, 4. Mär. 2010 (CET)

Verankerung der Arbeitsgruppen gewünscht?

Hier erstmal als Merker: Bin soeben drauf aufmerksam geworden, dass einige daran arbeiten, dass Arbeitsgruppen auf Bundesebene zukünftig in der Bundessatzung verankert werden sollen. Wir sollten analog bereits bei Gründung eines KV darüber nachdenken, ob wir so etwas auch für die Arbeitsgruppen in München und Umgebung anvisieren oder dort den Status der AGs wie bisher belassen. Bitte jetzt nicht reininterpretieren, dass ich eine Verankerung befürworte. Ich stelle dies lediglich zur Diskussion.--Thomas-BY ->talk2me 19:27, 23. Mär. 2010 (CET)