BY:Schwaben/Bezirksparteitag Schwaben 2012.2/Protokoll
1. Grußworte Der Bezirksvorsitzende Fritz Effenberger begrüßt die Versammlung.
2. Wahl des Versammlungsleiter Claudius Roggenkamp wird als Versammlungsleiter von der Versammlung angenommen.
3. Beschluss der Tagesordnung Die vorgeschlagene Tagesordnung wird von der Versammlung angenommen.
4. Wahl des Protokollanten Delf Friedrich Salgado wird von der Versammlung als Protokollant angenommen.
5. Wahl des Wahlleiters Tobias Grömcke wird von der Versammlung als Wahlleiter angenommen.
6. Abstimmung über die Zulassung von Gästen und Audio- Foto- und Viedoaufnahmen. Die Versammlung beschließt Gäste und Audio-, Foto-, und Videoaufnahmen. Der Versammlungsleiter bittet darum bei Foto-, und Viedeoaufnahmen von Desktops, die vorherige Erlaubnis des Betroffenen einzuholen.
7. Beschluss der GO Christian Haas macht Anmerkung zur Fehlerhaftigkeit der Go im Wiki und schlägt die Go des letzten Landesparteitages vor. Fritz Effenberger schlägt vor ohne GO zu verfahren.
Die Versammlung beschließt ohne GO zu verfahren.
Der Versammlungsleiter teilt mit, dass im Moment 32 schwäbische Piraten akkreditiert sind.
8. Besprechung und Abstimmung der Satzungsänderungsanträge
Abstimmung über den SÄA1(redaktionelle Veränderung vorgeschlagen durch Bernd Wenzel bereits eingearbeitet) Der Antrag wird stellvertretend für den Antragsteller vom Versammlungsleiter verlesen.
Es wird folgende Änderung an entsprechender Stelle durchgeführt: § 1 - Name, Sitz
(1) Der Bezirksverband Schwaben ist eine regionale Gliederung der Piratenpartei Deutschland im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben gemäß § 7 der Bundessatzung. Durch seine Zugehörigkeit zum Landesverband Bayern ist er organisatorischer Teil der Bundespartei.
(2) Der Bezirksverband der Piratenpartei Deutschland im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben führt den Namen: Piratenpartei Deutschland, Bezirksverband Schwaben. Als Kurzbezeichnung wird PIRATEN Schwaben verwendet.
(3) Der Bezirksverband umfasst das Gebiet des Regierungsbezirkes Schwaben.
(4) Der Sitz des Bezirksverbandes ist in Augsburg. Der Sitz kann durch den gewählten Vorstand beschlossen werden, sofern dieser für alle Mitglieder im Bezirksverband auf eine zumutbare Weise erreichbar ist. Eine Änderung des Sitzes ist unter Angabe des Grundes, der neuen Adresse und der zuständigen Ansprechpartners unverzüglich den Mitgliedern und den Über- und Untergeordneten Gliederungen per E-Mail mitzuteilen.
Der Antrag mit der redaktionellen Änderung wird mit der nötigen 2/3-Mehrheit beschlossen.
Abstimmung über den SÄA2 Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den SÄA2.
Da es in der folgenden Diskussion zu Unklarheiten kam, beschließt die Versammlung den Antrag erstmal zurückzustellen.
Werner Stepphuhn beantragt alle Satzungsänderungsanträge zurückzustellen und nur den SÄA11 zu behandeln. Wilhelm Gasser beantragt erstmal den SÄA11 vorzuziehen.
Die Versammlung beschließt den SÄA11 vorzuziehen.
Abstimmung über den SÄA11 Claudius Roggenkamp stellt den SÄA11 vor.
Es wird folgender Absatz an entsprechender Stelle eingefügt: § 11 - Aufwendungen von Kandidaten für öffentliche Ämter
(1) Aufwendungen werden Kandidaten für öffentliche Ämter auf Antrag und eines Beschluss des Bezirksvorstands ersetzt. Eines solchen Beschlusses bedarf es nicht, soweit Spenden, die nur für den Wahlkampf des Kandidaten verwendet werden können, vorliegen.
(2) In dringlichen Situationen kann der Beschluss des Vorstands durch Entscheidung des Vorsitzenden ersetzt werden. Ein solcher Beschluss muss dem Vorstand schnellstmöglich mitgeteilt werden.
Fritz Effenberger schlägt redaktionelle Veränderungen vor
Die Versammlung beschließt den SÄA11 nach redaktionneller Verädnerung mit nötiger 2/3-Mehrheit.
Fortsetzung der Abstimmung über den SÄA2(redaktionelle veränderungen vorgeschlagen durch Claudius Roggenkamp bereits eingearbeitet)
Es wird folgende Änderung an entsprechender Stelle durchgeführt: § 2 - Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Bezirksverbandes ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Schwaben, sofern keine Zugehörigkeit nach §2 Abs.2 erklärt wurde.
(2) Mitglied des Bezirksverbandes ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland, das zwar seinen Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Schwaben hat, aber erklärt, sich dem Bezirksverband Schwaben zugehörig zu fühlen und in diesem Mitglied sein möchte.
(3) Der Erwerb der Mitgliedschaft der Piratenpartei Deutschland wird durch die Satzungen der übergeordneten Gliederungen geregelt.
(4) Das aktive und passive Wahlrecht genießt das Mitglied ab der Aufnahme, sofern es mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge nicht länger als drei Monate im Rückstand ist.
(5) Die Mitglieder des Bezirksverbandes teilen eine Änderung der Mitgliedsdaten selbstständig dem Bezirksverband oder der nächst höheren Gliederung mit.
(6) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert das Mitglied das aktive und passive Wahlrecht in der bisherigen Gliederung. Eventuell bekleidete Posten müssen freigegeben werden. Doppelmitgliedschaften sind unzulässig.
Der Antrag ist mit der nötigen 2/3-Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Abstimmung über den SÄA3 Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den SÄA3.
Es wird folgende Änderung an entsprechender Stelle durchgeführt: § 3 - Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Es gelten die Regelungen der Bundessatzung. Der Antrag ist mit der nötigen 2/3-Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Abstimmung über den SÄA4 Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den SÄA4.
Es wird folgende Änderung an entsprechender Stelle durchgeführt: § 4 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt.
(2) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist der niedrigsten oder der nächst höheren Gliederung anzuzeigen.
(3) Die Beendigung der Mitgliedschaft im Bezirksverband erfolgt a) durch Wechsel des Hauptwohnsitzes in eine andere Gebietskörperschaft außerhalb des Bezirksverbandes b) durch Erklärung der Zugehörigkeit zu einer anderen Gliederung c) durch Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland
Der Antrag ist mit der nötigen 2/3-Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Abstimmung über den SÄA5 Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den SÄA5.
Es wird folgende Änderung an entsprechender Stelle durchgeführt: § 5 - Ordnungsmaßnahmen
(1) Regelungen die Ordnungsmaßnahmen betreffen werden vom Bezirksvorstand selbst getroffen. Es kann das Schiedsgericht der niedrigst zuständigen Gliederung angerufen werden. Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Landessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Bezirksebene.
Der Antrag ist mit der nötigen 2/3-Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Abstimmung über den SÄA6 (redaktionelle Veränderungen von Christian Haas und Sylvia Bschorr bereits eingearbeitet.) Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den SÄA5.
Es wird folgende Änderung an entsprechender Stelle durchgeführt: § 6 - Organe des Bezirksverbandes
(1) Organe des Bezirksverbandes sind der Vorstand und der Bezirksparteitag.
§ 6a - Bezirksparteitag
(1) Die Mitgliederversammlung (Parteitag) ist das oberste Organ des Bezirksverbandes. Sie wird in dieser Satzung Bezirksparteitag genannt.
(2) Der ordentliche Bezirksparteitag findet mindestens ein Mal jährlich statt.
(3) Außerordentliche Bezirksparteitage müssen vom Bezirksvorsitzenden einberufen werden, wenn dies durch Mehrheitsbeschluss des Bezirksvorstandes beschlossen oder schriftlich unter Angabe der Gründe von einem Zehntel der Mitglieder des Bezirksverbandes beantragt wird. Bei Einberufung eines außerordentlichen Bezirksparteitages ist der Grund hierfür in der Ladung zu nennen. Der außerordentliche Bezirksparteitag hat sich nur mit dem benannten Grund der Einberufung zu befassen.
(4) Die Tagesordnung des ordentlichen Bezirksparteitages hat in jedem Jahr mindestens vorzusehen: 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Rechenschaftsberichte 3. Rechnungsprüfungsbericht 4. Entlastung des Bezirksvorstandes 5. Wahl des Bezirksvorstandes 6. Wahl der Rechnungsprüfer.
(5) Der Bezirksparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.
(6) Über den Bezirksparteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.
(7) Die Einberufung des Bezirksparteitages erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. Der Vorstand lädt jedes Mitglied persönlich mindestens vier Wochen vor dem Bezirksparteitag in Textform ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Anträge, die mit dem Anlass der Versammlung in Beziehung stehen und dem Vorstand schon vorliegen, sind der Ladung in geeigneter Form beizufügen.
(8) Der Bezirksparteitag ist beschlussfähig, wenn er ordnungsgemäß geladen wurde und mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
(9) Der Bezirksparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bezirksparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wurden. Sie haben das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, und auf Wunsch Kopien persönlich ausgehändigt zu bekommen. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bezirksparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Ihre Amtszeit endet durch Beendigung der Mitgliedschaft, Rücktritt, Entlassung durch den Bezirksparteitag oder mit Wahl ihrer Nachfolger.
§ 6b - Der Vorstand
(1) Dem Vorstand gehören mindestens 5 Mitglieder an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister, ein Generalsekretär und ein politischer Geschäftsführer. Durch einfachen Beschluss des Bezirksparteitags können bei der jeweiligen Vorstandswahl zusätzlich eine gerade Anzahl an Beisitzern gewählt werden. Er beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Bezirksparteitages.
(2) Der Vorstand vertritt den Bezirksverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
(3) Der Vorstand haftet nur für nachgewiesenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(4) Die Mitglieder des Vorstandes werden jährlich vom Bezirksparteitag, in geheimer Wahl und mit Gültigkeit bis zum nächsten Bezirksparteitag mit angekündigten Vorstandswahlen und längstens für ein Jahr gewählt.
(5) Der Vorstand tagt in regelmäßigem Abstand, mindestens aber einmal im Quartal physisch. Eine Vorstandssitzung wird vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom Stellvertreter, nach Bedarf oder auf Verlangen von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstandes mit einer Frist von mind. 14 Kalendertagen unter Angabe der Tagesordnungspunkte, des Tagungsortes und der Uhrzeit einberufen. Bei außergewöhnlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristig erfolgen.
(6) Auf schriftlichen Antrag eines Zehntels der Mitglieder des Bezirksverbandes hat der Vorstand zusammenzutreten und sich mit den im Antrag genannten Fragestellungen zu befassen.
(7) Jede ordnungsgemäß einberufene Vorstandssitzung, in der eine einfachen Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist, ist beschlussfähig. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
(8) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst mindestens Regelungen zu: 1. Verwaltung der Mitgliedsdaten und deren Zugriff, Schutz und Sicherung 2. Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder 3. Protokollierung der Sitzungen und Beschlüsse 4. virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen 5. Art und Weise der Bekanntgabe von Vorstandssitzungen und deren Beschlüsse 7. Dokumentation von Beschlüssen des Vorstandes 8. Regelungen zur Zeichnungsberechtigung
(9) Die Führung der Bezirksgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt.
(10) Der Vorstand liefert zum Bezirksparteitag einen mündlichen Tätigkeitsbericht ab, welcher auch in schriftlicher Form den Mitgliedern und der Öffentlichkeit zeitnah zugänglich gemacht wird. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Bezirksverband (Bezirksparteitag oder der neue Vorstand) gegen ihn Ansprüche gelten machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieses innerhalb von 30 Tagen einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.
(11) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn er aus weniger als 5 Mitgliedern besteht oder er seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann oder wenn er sich selbst für handlungsunfähig erklärt. Ist eine der genannten Möglichkeiten für eine Handlungsunfähigkeit eingetreten, ist unverzüglich vom verbleibenden Vorstand ein Bezirksparteitag mit Vorstandswahlen einzuberufen. Fehlende Vorstandsmitglieder können vom restlichen Vorstand durch jeweils einen kommissarischen Vertreter erneut besetzt werden, jedoch nur, wenn der Vorstand aus weniger als 5 Mitgliedern besteht oder kein Schatzmeister dem Vorstand angehört oder wenn dies nötig ist, um den Bezirksparteitag mit Vorstandswahlen einzuberufen. Die kommissarische Vertretung endet mit der Entlassung durch den Bezirksparteitag. Dem verbleibendem Vorstand und den eventuell berufenen kommissarischen Vertretern ist es freigestellt, einen kurzfristigen außerordentlichen Bezirksparteitag oder einen vorgezogenen ordentliche Bezirksparteitag mit Vorstandswahlen einzuberufen, zu der auch Anträge und Beschlussvorlagen mit satzungsgemäßer Frist eingereicht werden können.
(12) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen
Der Antrag ist mit der nötigen 2/3-Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Abstimmung über den SÄA7 Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den SÄA5.
Es wird folgende Änderung an entsprechender Stelle durchgeführt: § 7 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
(1) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Bundes- und Landessatzung.
Der Antrag ist mit der nötigen 2/3-Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Abstimmung über den SÄA8
Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den SÄA5.
Es wird folgende Änderung an entsprechender Stelle durchgeführt: § 8 - Satzungsänderung
(1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur von einem Bezirksparteitag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gültigen abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bezirksparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor dem Parteitag beim Vorstand eingegangen ist. Er ist den geladenen Mitgliedern unverzüglich in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
Der Antrag ist mit der nötigen 2/3-Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Abstimmung über den §9 Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den SÄA5.
Es wird folgende Änderung an entsprechender Stelle durchgeführt: § 9 - Auflösung und Verschmelzung
(1) Die Auflösung und Verschmelzung regelt die Satzung der übergeordneten Gliederungen Der Antrag ist mit der nötigen 2/3-Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Abstimmung über den §10 Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den SÄA5.
Es wird folgende Änderung an entsprechender Stelle durchgeführt: § 10 - Parteiämter
(1) Die Regelung der Landes- und Bundessatzung zu den Parteiämtern findet Anwendung
Der Antrag ist mit der nötigen 2/3-Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Antrag von Andreas Herz auf Vorziehung der SÄA13, SÄA14 und SÄA15. Der Antrag ist angenommen.
Abstimmung über den SÄA13 Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den SÄA5.
Es wird folgender Absatz an entsprechender Stelle eingefügt: § 13 - Schlussbestimmungen
(1)Sofern es an einer Bestimmung in dieser Satzung fehlt oder sofern eine Bestimmung dieser Satzung im konkreten Fall einer Auslegung bedarf, gelten sinngemäß die Bestimmungen in den Satzungen der nächst höheren Gliederungen.
Der Antrag ist mit der nötigen 2/3-Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Abstimmung über den SÄA14 Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den SÄA5.
Es wird folgender Absatz an entsprechender Stelle eingefügt: Abschnitt B: Finanzordnung
Die Finanzordnung der Bundes- und Landessatzung findet entsprechend Anwendung.
Der Antrag ist mit der nötigen 2/3-Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Abstimmung über den SÄA15 Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den SÄA5.
Die § 7 und 8 der bisherigen Satzung werden gestrichen.
Der Antrag ist mit der nötigen 2/3-Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Abstimmung über den SÄA12 Der Antragsteller Claudius Roggenkamp stellt den SÄA12 vor.
Es wird folgender Absatz an entsprechender Stelle eingefügt: § 12 - Örtliche Programme
(1) Jeder Pirat kann sich mit einem Programmantrag zu örtlichen Themen an den Bezirksvorstand oder den zuständigen Kreisvorstand wenden. Der Vorstand versendet diesen Antrag an alle Mitglieder in der entsprechenden kommunalen Gebietskörperschaft. Der Antrag kann von den Piraten, in einer vom Vorstand festgelegten Frist, mit Ja oder Nein beantwortet werden. Lautet mehr als die Hälfte der eingegangenen Antworten auf Ja und bilden die Ja-Stimmen mehr als 10% der Piraten in der kommunalen Gebietskörperschaft, so kann der Vorstand den Antrag durch Beschluss zur Position der Piraten Schwaben erklären.
(2)Die Position besteht bis zum nächsten Parteitag auf der zuständigen Ebene. In jedem Fall gilt der Programmantrag als Antrag zum nächsten Parteitag auf der zuständigen Ebene.
Der Antrag ist mit der nötigen 2/3-Mehrheit von der Versammlung angenommen.
9. Besprechung und Abstimmung der Programmanträge
Abstimmung über den Programmantrag 1 – Grundverständnis Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den PÄA1.
Der Bezirksparteitag möge beschließen, an passender Stelle folgenden Punkt ins Programm aufzunehmen: Grundverständnis Die Bezirkstage sind in der Öffentlichkeit kaum präsent. Das ist einerseits unangemessen, denn sie haben als dritte kommunale Ebene Mitverantwortung oder gar Alleinverantwortung für wichtige Aufgaben etwa im Bereich der Sozialpolitik oder der Kulturpolitik, die die Finanzkraft oder das Weisungsgebiet der Städte oder Landkreise weit übersteigen, etwa die psychiatrische Versorgung oder die Unterstützung von Menschen mit Behinderung - Politikfelder, die in anderen Bundesländern von Verwaltungsorganen und/oder von Zweckverbänden bearbeitet werden.
Anderseits ist es verständlich, denn das Themenfeld wie auch das damit verbundene, oft zeitintensive Ehrenamt lassen nur wenig Raum für presseintensive parteipolitische Profilierung. So arbeiten die Bezirkstage und ihre Mitglieder oft über Parteigrenzen hinweg fleißig im Verborgenen, wenngleich auch hier die tradierten Mehrheitsverhältnisse an vielen Stellen die allzuoft intransparente Entscheidungsfindung verkrustet haben.
Die Piratenpartei Schwaben begrüßt ausdrücklich, dass diese Aufgaben durch ein eigenes, demokratisch legitimiertes Gremium bearbeitet werden. Für sie ist der Bezirkstag nicht nur Teil der bayerischen Identität und der föderalen Tradition, sondern kann darüber hinaus den Kern von überregionaler Bürgernähe und transparenter Repräsentation darstellen - insbesondere vor dem Hintergrund des von ihnen unabhängigen und nur dem Willen der Landesregierung unterworfenem Verwaltungsapparates der Regierungsbezirke. Vor diesem Hintergrund gilt es, die Bezirkstage zu stärken.
Der Antrag ist mit der nötigen einfachen Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Es wird beantragt, dass der Bezirksvorstand diesen Antrag beim nächsten Landesparteitag einreicht. Der Antrag ist von der Versammlung angenommen.
Abstimmung über den Programmantrag 2 – Reform der Bezirke Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den PÄA2.
Der Bezirksparteitag möge beschließen, an passender Stelle folgenden Punkt ins Programm aufzunehmen: Reform der Bezirke
Die Piratenpartei Schwaben setzt sich für eine grundlegende Bezirksreform ein. Dabei steht am Anfang einer solchen Reform eine fundierte Aufgabenkritik aller beteiligten Stellen der mittleren Verwaltungsaufgaben in den regionalen Behörden und Organen in Bayern: Bezirkstage, Bezirksregierungen nebst Präsidenten und Planungsregionen. Doppelstrukturen und parallel agierende Verwaltungen haben schon lange in immer größerem Ausmaß zu enormen Reibungsverlusten und Verschwendung von Steuermitteln, aber auch zu Intransparenz und mangelnden Kontrollmöglichkeiten und nicht zuletzt zu Defiziten der demokratischen Legitimation geführt. Dies ist umso kritischer, als regional koordinierte Planung immer öfter nur im Verbund bewältigt werden kann.
Deshalb strebt die Piratenpartei Schwaben eine Verzahnung der Aufgaben der Bezirksregierung und des Bezirks analog der Aufteilung von Kreistag und staatlichem Landratsamt an. Der Bezirk und seine Selbstverwaltung, an deren Spitze ein direkt gewählter hauptamtlicher Bezirkstagspräsident stehen soll, erhalten die Aufgaben, die bisher von Planungs- und Zweckverbänden, insbesondere den Rettungszweckverbänden, wahrgenommen werden sowie die Leistungsaufgaben der Bezirksregierungen. Ihre Kontrolle unterliegt, im Rahmen der staatlichen Rechtsaufsicht, dem Bezirkstag. Zudem sollen die Bezirke befähigt werden, auch Landesaufgaben zu übernehmen, die auf Bezirksebene effektiver wahrgenommen werden können oder diese analog dem Subsidiaritätsprinzip folgend zu den Landkreisen und kreisfreien Städten weiterzureichen.
Die vormalige Bezirksregierung, nun staatliche Bezirksverwaltung, beschränkt sich auf die Erledigung staatlicher Hoheitsaufgaben. Die Fachaufsicht des Staates wird auf diese hoheitlichen Aufgaben beschränkt. Eines von der Landesregierung ernannten Regierungspräsidenten bedarf diese regionale Verwaltungsbehörde dann nicht mehr.
Der Antrag ist mit der nötigen einfachen Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Antrag auf Einreichung beim nächsten Landesparteitag von der Versammlung angenommen.
(Antrag auf halbstündige Pause: Angenommen.)
Abstimmung über den Programmantrag 3 – Finanzierung der Bezirke Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den PÄA3.
Der Bezirksparteitag möge beschließen, an passender Stelle folgenden Punkt ins Programm aufzunehmen: Finanzierung der Bezirke
Bisher finanzieren sich die Bezirke vor allem aus der Bezirksumlage, die die Landkreise und kreisfreien Städte an den Bezirk abgeben. Die Piratenpartei Schwaben macht sich dafür stark, dass diese Umlagefinanzierung des Bezirks mittelfristig durch direkte Zuweisungen von Steueranteilen – wo möglich, mit eigenen Hebesatzrechten – ersetzt wird. Es muss der Grundsatz gelten, dass jede Gebietskörperschaft ihre eigenen Finanzquellen und damit ihre eigene Finanzverantwortung besitzt. Damit einher geht nach dem Konnexitätsprinzip die Verpflichtung, sich dann mit ihrer Finanz- und Haushaltspolitik vor dem Rechnungsprüfungsamt des Bezirks, das die Rolle des Rechungshofes übernehmen soll, und natürlich gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern rechtfertigen zu müssen.
Die Piratenpartei Schwaben setzt sich außerdem dafür ein, auch auf Bezirksebene die Kameralistik zügig auf die transparentere doppelte Buchführung umzustellen, wo dies noch nicht geschehen ist. Dabei muß sichergestellt werden, daß die Bewertungskriterien bayernweit einheitlich entwickelt, festgelegt und überprüft werden.
Der Antrag konnte die nötige einfache Mehrheit nicht erreichen und gilt somit als nicht angenommen.
Abstimmung über den Programmantrag 4 – Hauptamtlichkeit des Bezirkstagspräsidenten
Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den PÄA4.
Der Bezirksparteitag möge beschließen, an passender Stelle folgenden Punkt ins Programm aufzunehmen: Hauptamtlichkeit des Bezirkstagspräsidenten
Die Piratenpartei Schwaben sieht in dem Amt des Bezirkstagspräsidenten eine Führungsaufgabe, die weit über das von einem kommunalen Ehrenamt üblicherweise abgedeckte Maß hinausgeht. Für Bürger, die noch im Berufsleben stehen, ist es längst unmöglich, es angemessen zu bekleiden. Deshalb ist es unbedingt auf Hauptamtlichkeit umzustellen.
Eine solche Hauptamtlichkeit bedarf der zusätzlichen politischen Legitimation. Nach Ansicht der Piratenpartei Schwaben sollte es daher analog den anderen kommunalen Spitzenämtern in einer direkten Wahl besetzt werden. Dies gilt umso mehr, als die von der Piratenpartei Schwaben geforderten sonstigen Reformschritte dieses Amt noch zusätzlich stärken werden.
Der Antrag konnte die nötige einfache Mehrheit nicht erreichen und gilt somit als nicht angenommen.
Abstimmung über den Programmantrag 5 – Wahlrecht für EU-Bürger Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den PÄA5.
Der Bezirksparteitag möge beschließen, an passender Stelle folgenden Punkt ins Programm aufzunehmen: Wahlrecht für EU-Bürger
Die Piratenpartei Schwaben setzt sich dafür ein, dass, wie bei anderen Kommunalwahlen auch, zu den Wahlen der Bezirkstage den hier lebenden EU-Ausländern das Wahlrecht zu gewähren ist. Sobald der Bezirkstagspräsident direkt gewählt werden kann, gilt dies natürlich auch für dessen Wahl.
Der Antrag ist mit der nötigen einfachen Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Abstimmung über den Programmantrag 6 – Bürgerbegehren Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den PÄA6.
Der Bezirksparteitag möge beschließen, an passender Stelle folgenden Punkt ins Programm aufzunehmen: Bürgerbegehren
Die Piratenpartei Schwaben setzt sich dafür ein, verbindliche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auch auf Bezirksebene einzuführen.
Der Antrag ist mit der nötigen einafchen Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Antrag auf Einreichung des PÄA6 beim nächsten Landesparteitages: angenommen.
Abstimmung über den Programmantrag 7 – Transparenz Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den PÄA7.
Der Bezirksparteitag möge beschließen, an passender Stelle folgenden Punkt ins Programm aufzunehmen: Transparenz
Die Piratenpartei Schwaben fordert eine Informationsfreiheitssatzung des Bezirkes Schwaben, die den Bezirkstag und die Bezirksverwaltung verpflichtet, die Informationsfreiheit der Bürger in einer Weise sicherzustellen, die den Vorschriften des Hamburger Transparenzgesetzes (HmbTG) entspricht. Dies umfasst mehr als die Verpflichtung, dem einzelnen Bürger unter Wahrung schutzwürdiger Interessen Informationszugang auf Antrag zu gewähren. Dazu gehören ebenso elektronisch verfügbare Dokumente und Veröffentlichungspflichten im Internet.
Der Antrag ist mit der nötigen einfachen Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Abstimmung über den Programmantrag 8 – Pflege Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den PÄA8.
Der Bezirksparteitag möge beschließen, an passender Stelle folgenden Punkt ins Programm aufzunehmen: Pflege
Die Piratenpartei Schwaben sieht in dem notwendigerweise steten Auf- und Ausbau eines flächendeckenden und zukunftsfähigen Angebotes von leistungsfähigen und bedarfsgerechten ambulanten und stationären Einrichtungen der Pflege eine der großen Herausforderungen für den Bezirk. Ziel muss auch hier die Stärkung der Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit der pflegebedürftigen Menschen sein. Gute Pflege ist mehr als "satt und sauber", gute Pflege bedeutet auch Teilhabe am öffentlichen Leben. Die Einweisung in ein Pflegeheim darf keine selbstverständliche Sackgasse sein. Deshalb sind Bestrebungen zu begrüßen, die mit integrativen und innovativen Ansätzen die Heimbewohner wieder so selbstständig werden lassen, dass auch eine gesicherte Pflege mit ambulanten Versorgungsstrukturen nach einer Lebenslernphase wieder selbstbestimmt genutzt werden kann und/oder Familienpflege oder Pflegenetzwerke genutzt werden können. Modelle, die einen solchen Wechsel bei sozialpädagogischer Begleitung "auf Probe" ermöglichen, werden dabei als besonders zielführend begrüßt. Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung bedeuten aber auch, dass auch die ergänzende Nutzung palliativer Versorgungsstrukturen wieder in die Entscheidung der Betroffenen zurückkehren muss.
Der Bezirk muss bei der Genehmigung neuer Pflegesätze deshalb, neben einer kontinuierlichen Qualitätskontrolle des Angebotes (Umfang und Ausstattung sowie Qualität der Personalbesetzung) und einer transparanten Kalkulation auch genau sowohl die aktivierenden wie die erhaltenden Ziele der Pflege und deren Erreichung kontrollieren. Bei Schlechtleistung muss der Bezirk von seinem Recht der Rückforderung von Zuschüssen aktiv Gebrauch machen. Zugleich stellt die Erhebung solcher Daten eine gute Grundlage für die Bezirke dar, durch unabhängige Beratung in Pflegestützpunkten die nötige Transparenz in dieser komplexen Marktsituation für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen deutlich zu verbessern. Dieser Informationsgewinnung dienen im übrigen auch ein professionelles Beschwerdemanagement in der Beschwerdestelle und wissenschaftlich begleitete Studien im Case Management. Aber auch der Freistaat muss aufgefordert bleiben, über eine ständige Überprüfung der Finanzausgleichsmittel, den Bezirken die notwendig gewordenen Pflegekosten zur Verfügung zu stellen.
Antrag auf Vorziehung der übrigen Programmänderungsanträge: Angenommen.
Abstimmung über den Programmantrag 9 – Hospize Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den PÄA9.
Der Bezirksparteitag möge beschließen, an passender Stelle folgenden Punkt ins Programm aufzunehmen: Hospize
Auch kurz vor seinem Tod besitzt jeder Mensch die Würde, die ihm unwiderruflich eigen ist. Hospize können helfen, diese Würde bis zum Schluss zu wahren.
Die Piratenpartei Schwaben sieht in der Unterstützung der Hospizidee eine grundsätzliche Aufgabe des Bezirkes. Darüber hinaus will die Piratenpartei Schwaben darauf hinwirken, dass die Sicherstellung einer flächendeckenden Hospizversorgung in den Rang einer Pflichtaufgabe gehoben wird. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Hospize nicht nur in den Großstädten, sondern auch in der Region fachlich und finanziell unterstützt werden. Als wichtigster Schritt in diese Richtung ist die Errichtung eines eigenes Kinderhospizes in der Hand des Bezirkes anzustreben.
Der Antrag konnte die nötige einfache Mehrheit nicht erreichen und gilt somit als nicht angenommen.
Abstimmung über den Programmantrag 10 – Behindertenpolitik Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den PÄA10.
Der Bezirksparteitag möge beschließen, an passender Stelle folgenden Punkt ins Programm aufzunehmen: Behindertenpolitik
Barrierefreiheit im gesamten öffentlichen Raum muss stärker gefördert werden, nicht nur bei Neubauten sondern auch die Umrüstung bestehender Bauten und Einrichtungen. Eine stark wachsende Zahl von älteren Personen ist aufgrund physischer Benachteiligungen auf Barrierefreiheit angewiesen um weiterhin am öffentlichen Leben teilnehmen zu können.
Wir fordern den weiteren Ausbau der betreuten Wohnangebote für Behinderte aller Altersstufen in Gebieten mit ausreichender Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.
Wir fordern eine bessere Betreuung und Förderung von behinderten Jugendlichen, um deren berufliche Chancen zu verbessern. Es ist ein unhaltbarer Zustand dass bis heute nur ein geringer Anteil der jugendlichen Behinderten einen Arbeitsplatz findet, der ihnen Selbstbestätigung und eigenes Einkommen bietet. Sämtliche Versuche in der Vergangenheit durch Auflagen (selbst die öffentliche Hand erfüllt nicht die Behindertenquoten) und Abgaben die Quoten an Behinderten in der Arbeitswelt zu erhöhen müssen als gescheitert betrachtet werden. Angesichts des mittlerweile maßlos übertriebenen Kündigungsschutzes für behinderte Menschen, der sich als immenses Hindernis für Einstellungen erwiesen hat, fordern wir die komplette Abschaffung der Sonderregelungen beim Kündigungsschutz für Behinderte.
Die Anstrengungen behinderte Kinder in bestimmten, leichteren Fällen in die integrative Erziehung einzubinden müssen wesentlich verstärkt werden. Nur eine Ausbildung auf gleicher qualitativer Ebene mit nichtbehinderten Kindern sichert letztlich die Chancen behinderter Jugendlicher am Arbeitsmarkt.
Der Antrag konnte die nötige einfache Mehrheit nicht erreichen und gilt somit als nicht angenommen.
Abstimmung über den Programmantrag 11 – Kultur Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den PÄA11.
Der Bezirksparteitag möge beschließen, an passender Stelle folgenden Punkt ins Programm aufzunehmen: Kultur Die Kulturarbeit ist neben der sozialen Sicherung und der psychiatrischen Gesundheitsversorgung die unbestrittene dritte Hauptaufgabe der Bezirke. Doch was als Kultur, und was wiederum davon als förderungswürdig gilt, ist regelmäßig Anlass zu Diskussionen auch im Bezirkstag. Für die Piratenpartei Schwaben geht Kultur weit über das hinaus, was anerkannte, sogenannte "Künstler" machen. Kultur ist immanenter Bestandteil des Menschseins. Wir fordern alle Menschen auf, sich selbst als "Kulturschaffend", als "Künstler" zu begreifen. Entsprechend sollte der Bezirk sich bemühen, Kunst und Kultur für möglichst viele Menschen erfahrbar zu machen, aktiv wie passiv, unabhängig vom Alter oder vom Geschlecht und unabhängig von einen ethischen oder ethnischem Hintergrund. Dabei kann auch das vielseitig hohe integrative Potenzial von Kultur genutzt werden, egal, ob es um die soziale Inklusion von Migranten oder um Menschen mit Behinderungen oder psychisch Kranke handelt. Auch ihr Beitrag ist weit über ihr eigenes Erleben hinaus für alle Beteiligten sinnstiftend. Wir sehen eine Kernaufgabe des Bezirks darin, flächendeckend Einrichtungen oder Initiativen, die sich insbesondere diesem Ziel der Anerkennung des Anderen und Andersartigen widmen, zu würdigen und so zu stärken. Hierzu können auch die Vergabe des Oberbayerische Kulturpreises oder vergleichbare Förderpreise diesen. Angesichts der enormen Bedeutung ist der Etat, den der Bezirk für die Kulturpolitik zur Verfügung stellt, erschreckend gering und unbedingt auszubauen. Dies gilt umsomehr, als die Ausgleichsfunktion den Bezirk insbesondere dazu verpflichtet, in die nichtstädtische Region hinein zu wirken. Für viele Bereiche der Kultur gibt es außerhalb der Stadt ohnehin nur wenig Angebote. Die Bereitstellung von Spielstätten für Musik, Theater oder Tanz sowie von Arbeitsräumen für bildende Künstler kann nach Ansicht der Piratenpartei Schwaben viel öfter eine sinnvolle, rahmenschaffende Hilfe sein als eine fertige Veranstaltung, wie sie vom Kulturreferat des Bezirks durchgeführt werden.
Der Antrag konnte die nötige einfache Mehrheit nicht erreichen und gilt somit als nicht angenommen.
Abstimmung über den Programmantrag 12 – Gesellschaft und Recht Der Antragsteller Thomas Blechschmidt stellt den PÄA12 vor.
Der Bezirksparteitag möge beschließen, an passender Stelle folgenden Punkt ins Programm aufzunehmen: Gesellschaft & Recht
Die Erstellung und Entwicklung von Landes-Entwicklungs-Plänen (LEP) wird künftig unter die direkte Mitwirkung des Bezirkstags bzw. der im Bezirk lebenden Bürgerinnen und Bürger bereits in der Entstehungsphase bzw. Entwicklungsphase gestellt. Dazu werden folgende Mitwirkungsmöglichkeiten Bezirkstag sowie Bürgerinnen und Bürger verbindlich eingeführt:
Mitwirkung durch Beteiligung bereits ab der Vorplanungsphase von Projekten. Mitwirkung durch eigenes Vorschlagsrecht. Mitwirkung durch Vetorecht des Bezirkstags. Mitwirkung durch Volks- bzw. Bürgerentscheide.
Der Antrag ist mit der nötigen einfachen Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Antrag auf Einreichung des PÄA12 beim nächsten Landesparteitages: Angenommen.
Abstimmung über den Programmantrag 13 – Verkehr und Infrastruktur Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den PÄA13.
Der Bezirksparteitag möge beschließen, an passender Stelle folgenden Punkt ins Programm aufzunehmen: Verkehr und Infrastruktur
Die Piraten fordern und setzen sich ein für: Modul 1 Den unverzüglichen Ausbau der Schienenwege Ulm - Augsburg für HGV (Hochgeschwindigkeitsverkehr) und Güterverkehr auf vier Gleise.
Das Modul 1 ist von der Versammlung mit der nötigen einfachen Mehrheit angenommen.
Modul 2 Den Ausbau der Verbindung Buchloe - Lindau samt der seit 1926 beschlossenen und im Herbst 2012 erneut auf unbestimmte Zeit verschobenen Elektrifizierung.
Das Modul 2 ist von der Versammlung mit der nötigen einfachen Mehrheit angenommen.
Modul 3 Die Elektrifizierung des schwäbischen Schienennetze bis 2040.
Das Modul 3 ist von der Versammlung mit der nötigen einfachen Mehrheit angenommen.
Modul 4 Die Einflussnahme des Bezirks bei der Straßenverkehrsplanung, unter Einbeziehung und Einholung von Meinungsbildern der Bevölkerung.
Das Modul 4 ist von der Versammlung mit der nötigen einfachen Mehrheit angenommen.
Modul 5 Die Verbesserung der ÖPNV-Planung durch lückenlose Netze auch über Landkreis- und Bezirksgrenzen hinweg, Takt 30/60 auf dem Land.
Das Modul 5 ist von der Versammlung mit der nötigen einfachen Mehrheit angenommen.
Modul 6 Den fahrscheinlosen Nahverkehr im VGA-Bereich: KV-Augsburg erarbeitet Konzept.
Das Modul 6 konnte die nötige einfache Mehrheit nicht erreichen und gilt somit als nicht angenommen.
Modul 7 Die Stärkung des ÖPNV durch abgestimmten Fahrschein: Ein Fahrschein gilt in allen Verkehrsmitteln.
Das Modul 7 konnte die nötige einfache Mehrheit nicht erreichen und gilt somit als nicht angenommen.
Modul 8 Eine bezirksweit gültige ÖPNV-Card.
Das Modul 8 konnte die nötige einfache Mehrheit nicht erreichen und gilt somit als nicht angenommen.
Modul 9(redaktionelle Veränderungen eingearbeitet) Eine kostenfreie online verfügbare Landkarte zum Ausbaustand schneller Internetverbindungen und Glasfasernetze.
Das Modul 9 ist von der Versammlung mit der nötigen einfachen Mehrheit angenommen.
Modul 10 Ein Energiekonzept für den Bezirk Schwaben als Handlungs- und Verknüpfungsrahmen für Kreise und Kommunen.
Das Modul 10 ist von der Versammlung mit der nötigen einfachen Mehrheit angenommen.
Modul 11 Die Rekommunalisierung der Stromnetze auf geeigneten Ebenen innerhalb des Bezirks.
Das Modul 11 konnte die nötige einfache Mehrheit nicht erreichen und gilt somit als nicht angenommen.
Modul 12 Die Einrichtung einer Vernetzungsstelle für Infrastrukturfragen an den Bezirksgrenzen zur Koordinierung mit benachbarten Bezirken bzw. Nachbarländern.
Das Modul 12 konnte die nötige einfache Mehrheit nicht erreichen und gilt somit als nicht angenommen.
Modul 13 Die Verlegung der gesamten Strom-, Kommunikations-, Wasser- und Gasnetzinfrastruktur unter die Erdoberfläche. Das bedeutet keine neuen Überlandleitungen mehr und die Verlegung bestehender Leitungen Zug um Zug unter die Erdoberfläche.
Das Modul 13 konnte die nötige einfache Mehrheit nicht erreichen und gilt somit als nicht angenommen.
Antrag vom Versammlungsleiter auf die Wahl eines neuen Versammlungsleiters. Andreas Herz wird von der Versammlung als neuer Versammlungsleiter angenommen.
Michael Wendland holt ein Meinungsbild über die Mitfinanzierung einer Bezirksgeschäftsstelle/eines Wahlkampfbüros von Seiten der Bezirksverbandskasse im Rahmen von ca.50€ ein. Das Meinungsbild fälllt mit einfacher Mehrheit leicht positiv aus.
Abstimmung über den Programmantrag 14 – Gesellschaft und Recht Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den PÄA14.
Der Bezirksparteitag möge beschließen, an passender Stelle folgenden Punkt ins Programm aufzunehmen: Gesellschaft & Recht
Die schwäbischen Piraten setzen sich für die Änderung des Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ein.
Text bisher: (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Text neu 2: (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, _seiner sexuellen Orientierung_, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen _sowie seiner körperlichen Eigenschaften_ benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Der Antrag ist mit der nötigen einfachen Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Antrag auf Einreichung beim nächsten Landesparteitages: Angenommen.
Abstimmung über den Programmantrag 15 – Verkehr und Infrastruktur
Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den PÄA15.
Der Bezirksparteitag möge beschließen, an passender Stelle folgenden Punkt ins Programm aufzunehmen: Verkehr & Infrastruktur
Fördertopf Ausbau des Fahrradanteils am Modal Split in Bayern. Der Anteil des individuellen Fahrradverkehrs am innerstädtischen Verkehrsmix soll drastisch erhöht werden.
Hierfür fordern wir die Einführung eines Fördertopfs für Kommunen, der die Planung und Realisierung von innerstädtischen Projekten fördert, die dem Fahrradverkehr Vorrang im Individualverkehr einräumt.
Kriterien für die Förderungen sollen sein: Abbau von unnötigen oder hinderlichen Restriktionen durch beispielsweise Kennzeichnung durchlässiger Sackgassen (und deren Schaffung) Öffnung von geeigneten Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung Herausnahme von Radfahrern bei Abbiegegeboten Kreuzungsfreie Wegeführung für Fahrradwege durch Radfahrtunnels oder Überführungen Verkürzung von Wartezeiten an Ampeln und deren Vermeidung durch Baumaßnahmen Abbau von Ampelanlagen mit Anforderungspflicht für Fahrradfahrer (Bettelampeln), die ein zügiges Vorankommen stark behindern. Trittsteine oder Haltestangen an Radwegen für Radfahrer vor Ampeln, um das Absteigen während der Wartezeit unnötig zu machen (Führt zu beschleunigter Weiterfahrt) Gewährleistung der Barrierefreiheit durch Rampen statt Treppen Asphalt statt Steinpflaster oder Schaffung von Radfahrtrassen Vorangstrassennetz für Radfahrer in Städten: Tempo 20 Zone mit gekennzeichneten Radfahrtrassen Bordsteinabsenkungen Baulich getrennte, ausreichend bemessene und hindernisfreie Radwege Sichere Abstellplätze für Fahrräder, sowohl zum Diebstahl- als auch zum Witterungsschutz im gesamten innerstädtischen Gebiet und analog an Park-and Ride-Plätzen für PKWs - Möglichkeiten, sein Fahrrad anzusperren und nicht nur zu abzusperren. Aus- und Aufbau von Mietfahrrädern durch Netze von Selbstbedienungsstationen im innerstädtischen Gebiet "BAHN FREI" für Radnutzer durch mehr kostenlose Mitnahmemöglichkeiten für Fahrräder in Zügen des Nahverkehrs und mehr sichere, geschützte und komfortable Abstellmöglichkeiten für Räder an Bahnhöfen Verstärkte Integration von Mitnahmemöglichkeiten im Bahn-Fernverkehr, auch ohne vorherigen Reservierungszwang
Der Antrag ist mit der nötigen einfachen Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Abstimmung über den Programmantrag 16 – Transparenz Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den PÄA16.
Der Bezirksparteitag möge beschließen, an passender Stelle folgenden Punkt ins Programm aufzunehmen: Transparenz
Die schwäbischen Piraten in Bayern setzen sich für die Änderung des Art. 26 der bayrischen Gemeindeordnung ein.
Änderung Art. 26 (2) Bisher: 1 Satzungen sind auszufertigen und im Amtsblatt der Gemeinde amtlich bekanntzumachen; das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft gilt als Amtsblatt der Gemeinde, wenn die Gemeinde, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehört, kein eigenes Amtsblatt unterhält. 2 Hat die Gemeinde kein Amtsblatt im Sinn des Satzes 1, so sind die Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in anderen regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekanntzumachen; die amtliche Bekanntmachung kann auch dadurch bewirkt werden, daß die Satzung in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.
Neu: 1 Satzungen sind auszufertigen und im Amtsblatt der Gemeinde amtlich bekanntzumachen; das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft gilt als Amtsblatt der Gemeinde, wenn die Gemeinde, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehört, kein eigenes Amtsblatt unterhält. _2 Die Satzung ist dauerhaft in einem offenen, elektronischen Format auf Antrag zur Verfügung zu stellen; die Veröffentlichung hat ebenfalls im Internet zu erfolgen, hat eine Gemeinde keinen eigenen Auftritt, erfolgt die Veröffentlichung über den Internetauftritt des Landkreises._ 3 Hat die Gemeinde kein Amtsblatt im Sinn des Satzes 1, so sind die Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in anderen regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekanntzumachen; die amtliche Bekanntmachung kann auch dadurch bewirkt werden, daß die Satzung in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt _ und in einem offenen, elektronischen Format auf Antrag zur Verfügung gestellt wird_ und die Niederlegung durch Anschlag an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.
Der Antrag ist mit der nötigen einfachen Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Antrag auf Einreichung beim nächsten Landesparteitages: Angenommen.
Abstimmung über den Programmantrag 17 – Transparenz Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den PÄA17.
Der Bezirksparteitag möge beschließen, an passender Stelle folgenden Punkt ins Programm aufzunehmen: Transparenz
Die Piraten setzen sich für die Änderung des Art. 54 der bayrischen Gemeindeordnung ein. Änderung Art. 54
Bisher: Art. 54 Niederschrift (1) 1 Die Verhandlungen des Gemeinderats sind niederzuschreiben. 2 Die Niederschrift muß Tag und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe ihres Abwesenheitsgrundes, die behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis ersehen lassen. 3 Jedes Mitglied kann verlangen, daß in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. (2) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen. (3) 1 Die Gemeinderatsmitglieder können jederzeit die Niederschrift einsehen und sich Abschriften der in öffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse erteilen lassen. 2 Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei; dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.
Neu Art. 54 Niederschrift (1) 1 Die Verhandlungen des Gemeinderats niederzuschreiben. 2 Die Niederschrift muß Tag und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe ihres Abwesenheitsgrundes, die behandelten Gegenstände, die Wortbeiträge der Gemeinderatsmitglieder und geladenen Teilnehmer_, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis ersehen lassen 3 Alternativ zur Niederschrift der Wortbeiträge kann ein Audio- oder Videoprotokoll erstellt werden._ 4 Jedes Mitglied kann verlangen, daß in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. (2) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen. (3) 1 Die Gemeinderatsmitglieder können jederzeit die Niederschrift einsehen und sich Abschriften der in öffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse erteilen lassen. 2 Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei; dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet. 3 Die Niederschriften bzw. die Audio-, Videoprotokolle sind dauerhaft in einem offenen, elektronischen Format auf Antrag zur Verfügung zu stellen; die Veröffentlichung hat ebenfalls im Internet zu erfolgen, hat eine Gemeinde keinen eigenen Auftritt, erfolgt die Veröffentlichung über den Internetauftritt des Landkreises_
Der Antrag ist mit der nötigen einfachen Mehrheit von der Versammlung angenommen.
Antrag auf Einreichung beim nächsten Landesparteitages: Angenommen.
Abstimmung über den Programmantrag 18 – Bildung
Der Versammlungsleiter verliest stellvertretend für den Antragsteller den PÄA18.
Der Bezirksparteitag möge beschließen, an passender Stelle folgenden Punkt ins Programm aufzunehmen: Bildung
Die schwäbischen Piraten fordern die Abschaffung des G8 an Gymnasien und die Rückkehr zur 13. Klasse an Gymnasien.
Der Antrag konnte die nötige einfache Mehrheit nicht erreichen und gilt somit als nicht angenommen.
Fortsetzung: Abstimmung über den Programmantrag 8 – Pflege
Der Antrag konnte die nötige einfache Mehrheit nicht erreichen und gilt somit als nicht angenommen.
10.Schlusswort
Der Bezirksvorsitzende Fritz Effenberger versucht sich in einer kömodiantischen Verabschiedung und plädiert für weitere fruchtbare Zusammenarbeit.