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Zusammensetzung der LGS-Leitung, Benennung und Abberufung von Mitgliedern
- Die LGS-Leitung besteht aus vier stimmberechtigten Mitgliedern und drei beobachtenden Mitgliedern.
- Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Landesvorstand ernannt und abberufen. BzV, KV und LGS-Leitung sind berechtigt, geeignete Kandidaten zu benennen und Empfehlungen abzugeben. Außerdem steht ihnen ein Einspruchsrecht zu.
- Die beobachtenden Mitglieder gehören den Vorständen des KV München, des BzV Oberbayern und des LV Bayern an. Sie nehmen Kontroll- und Informationsfunktionen für die jeweiligen Gliederungen wahr. Sie werden vom Vorstand der jeweiligen Gliederung ernannt und abberufen. Eine Beendigung des Vorstandsamtes durch Abwahl oder Rücktritt beendet gleichzeitig die Mitgliedschaft in der LGS-Leitung.
Kommunikation, Entscheidungsfindung, Dokumentation
- Interne Kommunikation findet über die geschlossene Mailingliste by-s71-leitung statt. Die LGS-Leitung ist angehalten, möglichst die offene Liste des Orgateams (by-s71) zu verwenden, soweit dadurch keine privaten Daten oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden.
- Persönliche Treffen der LGS-Leitung finden mindestens einmal monatlich statt. Die Treffen sind öffentlich. Über strittige Themen wird per Abstimmung entschieden.
- Abstimmungen können beim persönlichen Treffen sowie über die Mailinglisten by-s71-Leitung und by-s71 durchgeführt werden. Abstimmungen werden mit einfacher Mehrheit entschieden. Endet eine Abstimmung unentschieden, so gibt die Entscheidung des LGS-Leiters den Ausschlag.
- Eine Abstimmung gilt als beendet, sobald
- genügend Mitglieder abgestimmt haben, um eine Änderung unmöglich zu machen (mindestens drei Mitglieder einstimmig oder zwei Mitglieder einschließlich Leiter) oder
- 48 Stunden ab Anfrage vergangen sind und sich mindestens zwei Mitglieder beteiligt haben. Bei Gleichstand entscheidet der LGS-Leiter.
- Beschlüsse der LGS-Leitung werden auf den Orgatreffen bekanntgegeben, sowie regelmäßig im Newsletter veröffentlicht. Eine Ausnahme bilden Abstimmungsergebnisse, welche Persönlichkeitsrechte Dritter berühren.
Zuständigkeiten
- Die Mitglieder der LGS-Leitung teilen sich ihre Zuständigkeitsbereiche in gegenseitiger Absprache untereinander auf. Details werden in der konstituierenden Sitzung der LGS-Leitung festgelegt und schriftlich festgehalten.
- Die LGS-Leitung kommuniziert eine Vertreterregelung. Bei vorübergehendem oder permanentem Ausfall eines Mitglieds werden die Zuständigkeitsbereiche neu verteilt.
- Sobald neue Aufgabengebiete hinzukommen, bei der Ernennung einer neuen LGS-Leitung, aber auch auf Wunsch eines oder mehrerer Mitglieder können die Zuständigkeitsbereiche neu verteilt werden.