BY:Positionspapiere/WP-003

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Software in der öffentlichen Verwaltung

Bei Anschaffungen oder Entscheidungen bezüglich Software sollen in der bayerischen Verwaltung interoperable Protokolle und Dateiformate genutzt werden.

Es ist eine Bewertung bezüglich Interoperabilität vorzunehmen.

Hierbei sind technische, juristische und wirtschaftliche Umstände zu berücksichtigen:

  • keine gültigen, einschränkenden Softwarepatente
  • ausreichende, frei verfügbare Dokumentation muss existieren
  • eindeutige Standardisierung und Benennung ist Pflicht

Zwischen verschiedenen Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie der öffentlichen Verwaltung und Dritten muss in Bayern die Nutzung offener Protokolle und Dateiformate möglich sein.

Ausnahmen sollen nur gemacht werden, wenn keine nutzbare Alternative zu herstellerspezifischen Angeboten existiert und die Schaffung einer solchen Alternative einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde oder wenn unzumutbare Migrationskosten entstehen würden.

Öffentliche Stellen sollen außerdem prüfen ob es Sinn macht Software und Schnittstellen selbst oder im Verbund zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen. Aus öffentlichen Geldern entwickelte Software muss quelloffen sein.

Beschluss

Dieser Antrag wurde beim LPT2010.2 beschlossen.