BY:Positionspapiere/POS-095

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Beweismittelverwertungsverbot

Ein gesetzliches Verbot der Verwertung illegal erworbener Beweise in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren soll eingeführt werden.

Im Gegensatz zu Staaten wie zum Beispiel den USA (Fruit of the poisonous tree) unterliegt in Deutschland ein Beweisverwertungsverbot in diesem Fall dem Ermessen des Richters und wird nur sehr selten angewandt. Dies führt zu einer Aushöhlung der Bürgerrechte durch Überschreitungen des Rechtsrahmens der Exekutive. Die Exekutive hat praktisch keine Konsequenzen für ihr Fehlverhalten zu befürchten und erzielt so “Erfolge“ gegen geltendes Recht. Das Fehlen jeglicher Konsequenzen und der praktische “Erfolg“ führen zu einer schleichenden Erosion des Rechts, insbesondere der Bürgerrechte.

Durch diese Änderung der Gesetze würde die Exekutive bei eigenen Überschreitungen den Vorteil verlieren und stattdessen einen Nachteil erlangen. Somit wäre es dann wie gewünscht, in ihrem Interesse das geltende Recht einzuhalten.

Beschluss

Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag 2013.1 (Protokoll) in Unterhaching als PP093 angenommen.