BY:Positionspapiere/POS-090
Stärkung der Rechte Prostituierter
Die Entscheidung zur Ausübung der Prostitution fällt
- unter das Recht auf freie Berufswahl sowie
- unter das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.
Die Entscheidung zur Ausübung der Prostitution ist daher von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren. Eine Diskriminierung und Kriminalisierung von Sexarbeitern und ihren Kunden lehnt die Piratenpartei ab.
Selbstbestimmt tätige Sexarbeiter sind keine Opfer. Vielmehr üben sie ihren Beruf eigenverantwortlich auf der Grundlage einer freien Entscheidung aus. Ihre Tätigkeit bedarf besonderer Fähigkeiten und Kenntnisse und verdient gesellschaftliche Anerkennung.
Deshalb werden wir alle Sonderregelungen zur Reglementierung von Prostitution dahingehend prüfen, ob sie geeignet, erforderlich und angemessen sind, die Anerkennung und die Rechte von Sexarbeitern sicherzustellen.
In Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen setzen wir uns für eine Abschaffung der restriktiven Sperrbezirksverordnungen ein. Auch das Verbot der Prostitution in Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern wollen wir aufheben.
Die Stärkung der Rechte selbstbestimmt tätiger Sexarbeiter ist das beste Mittel gegen jedwede Fremdbestimmung. Sie dient der rechtlichen Gleichbehandlung sowie der freien und ungehinderten Berufsausübung.
Beschluss
Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag 2013.1 (Protokoll) in Unterhaching als PP046 angenommen.