BY:Positionspapiere/POS-079

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Strukturreform der Bezirke

Grundverständnis zu den Bezirken

Die Bezirkstage sind in der Öffentlichkeit kaum präsent. Das ist einerseits unangemessen, denn sie haben als dritte kommunale Ebene Mitverantwortung oder gar Alleinverantwortung für wichtige Aufgaben etwa im Bereich der Sozialpolitik oder der Kulturpolitik, die die Finanzkraft oder das Weisungsgebiet der Städte oder Landkreise weit übersteigen, etwa die psychiatrische Versorgung oder die Unterstützung von Menschen mit Behinderung - Politikfelder, die in anderen Bundesländern von Verwaltungsorganen und/oder von Zweckverbänden bearbeitet werden.

Anderseits ist es verständlich, denn das Themenfeld wie auch das damit verbundene, oft zeitintensive Ehrenamt lassen nur wenig Raum für presseintensive parteipolitische Profilierung. So arbeiten die Bezirkstage und ihre Mitglieder oft über Parteigrenzen hinweg fleißig im Verborgenen, wenngleich auch hier die tradierten Mehrheitsverhältnisse an vielen Stellen die allzu oft intransparente Entscheidungsfindung verkrustet haben.

Die Piratenpartei Bayern begrüßt ausdrücklich, dass diese Aufgaben durch ein eigenes, demokratisch legitimiertes Gremium bearbeitet werden. Für sie ist der Bezirkstag nicht nur Teil der bayerischen Identität und der föderalen Tradition, sondern kann darüber hinaus den Kern von überregionaler Bürgernähe und transparenter Repräsentation darstellen - insbesondere vor dem Hintergrund des von ihnen unabhängigen und nur dem Willen der Landesregierung unterworfenem Verwaltungsapparates der Regierungsbezirke. Vor diesem Hintergrund gilt es, die Bezirkstage zu stärken.

Reform der Bezirke

Die Piratenpartei Bayern setzt sich für eine grundlegende Bezirksreform ein. Dabei steht am Anfang einer solchen Reform eine fundierte Aufgabenkritik aller beteiligten Stellen der mittleren Verwaltungsaufgaben in den regionalen Behörden und Organen in Bayern: Bezirkstage, Bezirksregierungen nebst Präsidenten und Planungsregionen. Doppelstrukturen und parallel agierende Verwaltungen haben schon lange in immer größerem Ausmaß zu enormen Reibungsverlusten und Verschwendung von Steuermitteln, aber auch zu Intransparenz und mangelnden Kontrollmöglichkeiten und nicht zuletzt zu Defiziten der demokratischen Legitimation geführt. Dies ist umso kritischer, als regional koordinierte Planung immer öfter nur im Verbund bewältigt werden kann.

Deshalb strebt die Piratenpartei Bayern eine Verzahnung der Aufgaben der Bezirksregierung und des Bezirks analog der Aufteilung von Kreistag und staatlichem Landratsamt an. Der Bezirk und seine Selbstverwaltung, an deren Spitze ein direkt gewählter hauptamtlicher Bezirkstagspräsident stehen soll, erhalten die Aufgaben, die bisher von Planungs- und Zweckverbänden, insbesondere den Rettungszweckverbänden, wahrgenommen werden sowie die Leistungsaufgaben der Bezirksregierungen. Ihre Kontrolle unterliegt, im Rahmen der staatlichen Rechtsaufsicht, dem Bezirkstag. Zudem sollen die Bezirke befähigt werden, auch Landesaufgaben zu übernehmen, die auf Bezirksebene effektiver wahrgenommen werden können oder diese analog dem Subsidiaritätsprinzip folgend zu den Landkreisen und kreisfreien Städten weiterzureichen.

Die vormalige Bezirksregierung, nun staatliche Bezirksverwaltung, beschränkt sich auf die Erledigung staatlicher Hoheitsaufgaben. Die Fachaufsicht des Staates wird auf diese hoheitlichen Aufgaben beschränkt. Eines von der Landesregierung ernannten Regierungspräsidenten bedarf diese regionale Verwaltungsbehörde dann nicht mehr.

Wahlrecht für EU-Bürger

Die Piratenpartei Bayern setzt sich dafür ein, dass, wie bei anderen Kommunalwahlen auch, zu den Wahlen der Bezirkstage den hier lebenden EU-Ausländern das Wahlrecht zu gewähren ist. Sobald der Bezirkstagspräsident direkt gewählt werden kann, gilt dies natürlich auch für dessen Wahl. Bürgerbegehren

Die Piratenpartei Bayern setzt sich dafür ein, verbindliche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auch auf Bezirksebene einzuführen.

Transparenz

Die Piratenpartei Bayern fordert eine Informationsfreiheitssatzung der Bezirke, die den Bezirkstag und die Bezirksverwaltung verpflichtet, die Informationsfreiheit der Bürger in einer Weise sicherzustellen, die den Vorschriften des Hamburger Transparenzgesetzes (HmbTG) entspricht. Dies umfasst mehr als die Verpflichtung, dem einzelnen Bürger unter Wahrung schutzwürdiger Interessen Informationszugang auf Antrag zu gewähren. Dazu gehören ebenso elektronisch verfügbare Dokumente und Veröffentlichungspflichten im Internet.

Beschluss

Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag 2013.1 (Protokoll) in Unterhaching als PP083 angenommen.