BY:Positionspapiere/POS-073

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Für eine Einschränkung des kirchlichen Arbeitsrechts

Kirchen sind nach Artikel 140 des Grundgesetzes berechtigt, ihre Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten. Dies allerdings nur "innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes". Mit dieser Selbstverwaltung wird derzeit das kirchliche Arbeitsrecht begründet, welches der Kirche ermöglicht Menschen zu entlassen. Juristisch ist dies auch korrekt und wir tolerieren, dass die Kirchen im nicht geförderten kirchlichen Betrieb hohe glaubensmoralische Anforderungen an die Angestellten stellen.

In Bereichen, in denen die kirchlichen Träger aber hohe gesellschaftliche Relevanz haben, wie bei der Altenpflege oder der Kinderbetreuung, wo diese durch die staatliche Förderung solcher gemeinnützigen Betriebe gestützt wird, ist dies nicht tragbar.

Einhellig wird die schlechte Bezahlung in sozialen Berufen beklagt. Aber es wird allgemein anerkannt, dass in einem Großteil der Einrichtungen kein Streikrecht gilt, und dies obwohl die Finanzierung durch Steuergelder und Sozialversicherungen sichergestellt wird. Darüber hinaus wird auf die Beschäftigten ein sozialer Druck Aufrechterhalten, der nicht mehr zu den sonst üblichen Moralvorstellungen der Gesellschaft passt. So werden Mitarbeiter, die sich nicht an die Werte der Kirche halten (z.B. scheiden lassen, Kirchenaustritt, etc) entlassen, obwohl die Arbeitsergebnisse hervorragend sind.

Durch die große Dominanz der Kirchen im sozialen Sektor wird die Berufsfreiheit nichtchristlicher Mitmenschen durch diese Praxis dort massiv eingeschränkt. Wir sehen hierin eine falsche Gewichtung zwischen Berufsfreiheit und Religionsfreiheit.

Wir fordern daher, dass staatlich geförderte Einrichtungen (Altenheime, Krankenhäuser, Kitas, etc), die mit der Wahrnehmung von gemeinnützigen Aufgaben betraut sind und sich auch vorwiegend über staatliche Mittel finanzieren, nur noch dann Geldmittel erhalten, wenn in ihnen das allgemeine Arbeitsrecht Anwendung findet und Mitarbeiter dort diskriminierungsfrei in Hinsicht auf Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung und Lebenswandel gleich behandelt werden.

Beschluss

Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag 2013.1 (Protokoll) in Unterhaching als PP050 angenommen.