BY:Positionspapiere/POS-068
Gleiche Basis im Kultur- und Freizeitbereich für Kinder
Alle Kinder und Jugendlichen sollen bis zum einschließlich 16. Lebensjahr zu allen vom Staat, Bundesland, Bezirk oder den Kommunen subventionierten/geförderten Kultur- und Freizeiteinrichtungen kostenfreien Zutritt erhalten. Zu diesen Einrichtungen zählen u.a. Museen, Theater, Opernhäuser, Schwimmbäder, Zoologische Gärten und Botanische Gärten. Der Antrag betrifft nicht privatwirtschaftlich betriebene Einrichtungen!
Alle diese Einrichtungen werden von der Gemeinschaft, also von uns, bereits hoch subventioniert. Die Gemeinschaft unterhält diese Einrichtungen weil sie zu den Grundbedürfnissen unserer Nation gehören (Theater, Opernhäuser = Dichter & Denker), einen Bildungsauftrag (Museen, Zoos) oder einen sozialen Charakter (Zoos, Schwimmbäder) haben. Eine Theaterkarte zum Beispiel wird mit 70-400 Euro pro Gast subventioniert. Bei Zoos und Schwimmbädern liegt die Höhe der Subvention i.d.R. über dem ermäßigten Eintrittspreis für Kinder.
Indem wir allen Kindern, unabhängig von der finanziellen Ausstattung des Elternhauses, die Möglichkeit geben, einfach und unbürokratisch diese Einrichtungen zu nutzen, werden wir langfristig auch dazu beisteuern, dass wieder ein Interesse für Kultur- und Freizeitmöglichkeiten geweckt wird. Außerdem können Schulen ihren Unterricht in diese Einrichtungen "verlegen". Dass dies so ist, zeigen Beispiele aus Italien und England und auch in Sachsen und Hamburg, wo teilweise Museen dies bereits praktizieren.
Sachsen argumentiert mit dem Hinweis, dass Museen einen Bildungsauftrag haben und öffentliche Bildung für Kinder und Jugendliche kostenfrei zugänglich sein muss. Für Kinder aus sozial schwachen Familien sind selbst "Kinderpreise" nicht zu stemmen. Dies führt zu Ausgrenzung und Schichtenbildung und behindert schon früh die freie Entfaltung bei Kindern und die Teilhabe an der Gemeinschaft.
Eine Gesellschaft die bewusst den Wert der Kinder anerkennt und ihnen die Möglichkeiten gibt, an den kommunal, regional, und staatlich geförderten Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen kostenfrei teilzuhaben, die wird auch in einigen Jahrzehnten etwas davon zurückbekommen. Dann, wenn es darum geht, dass sich diese dann erwachsenen Kinder um die Alten der Gesellschaft kümmern – wird eine solche Gesellschaft auch für deren Bedürfnisse ein Ohr haben.
Um dieses Modell umzusetzen, müssen keine weiteren Behörden gegründet werden. Es müssen keine Gutscheine gedruckt werden und die erwähnten Einrichtungen sind bereits alle landesweit vorhanden. Sollte unser Angebot wider Erwarten von den Kindern und Jugendlichen nicht angenommen werden, dann kostet das uns auch nichts, und von der Aufwandsseite kostet es erst einmal keinen Cent.
Beschluss
Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag 2013.1 (Protokoll) in Unterhaching als PP008 angenommen.