BY:PirateStarter

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PirateStarter

Die Spendensammelaktion der 7 bayerischen Bezirksverbände zur Finanzierung des gemeinsamen Wahlkampfes für die Bundestags-, die Landtags- und Bezirkstagswahl 2013.

PirateStarter einbinden

Mission Control Center

Das Mission Control Center von PirateStarter, hier im weiteren abgekürzt als PS-MCC, ist das Gremium, das die Spenden die PirateStarter einnimmt, verwaltet. D.h., bei ihm werden Ausgaben, die mehr als einen Bezirk betreffen, beantragt.

Besetzung, Errichtung

Das PS-MCC besteht aus 7 Piraten, die von den Vorständen der 7 bayerischen Bezirksverbände beauftragt werden. Jeder Vorstand entsendet einen Piraten in das PS-MCC. Die Beauftragung kann jederzeit geändert werden, hat aber nur für künftige Geschäftsvorfälle Wirkung, es sei denn, das Gremiumsmitglied stimmt dem sofortigen Übergang zu. Zur schnelleren Übergabe einer Beauftragung kann ein Ersatzbeauftragter vom jeweiligen Bezirksvorstand festgelegt werden. Jeder Beauftragte unterliegt den Vorgaben seines Bezirksvorstands. Jeder Bezirksvorstand gibt seinem Beauftragten nur soviel Rechte wie er es für notwendig hält.

Das PirateStarter Konto wird als separates Girokonto des Bezirksverbands Oberbayern geführt. Ein entsprechendes Konto ist bereits eröffnet und hat die folgenden Daten:

KTO 27 26 42 17
BLZ 702 501 50
Kreissparkasse MSE

Die Spenden werden vom Bezirksverband Oberbayern vereinnahmt und treuhänderisch für das PS-MCC verwaltet. Kosten für die Kontoführung werden aus Mitteln des PS-MCC beglichen (es fallen keine Kontoführungs-, aber Transaktionsgebühren an). Neben dem Schatzmeister des Bezirksverbandes Oberbayern erhält ein weiterer Schatzmeister der anderen 6 Bezirksverbände einen Online-Zugang zu diesem Konto. Welcher Schatzmeister dies ist, legt das PS-MCC fest.

Das PS-MCC verwaltet alles Geld, das auf diesem Konto liegt und darüber hinaus auch Spendengelder auf Konten anderer bayerischer Gliederungen und Untergliederungen, sofern diese dies freiwillig wünschen, um damit die Gesamtsumme von PirateStarter zu erhöhen und die Erfolgsausichten zu verbessern. Es ist also nicht zwangsläufig notwendig, dass eine Untergliederung seine eigenen Spendeneinnahmen auf das Konto von PirateStarter überweist, wenn doch später sowieso eine Rücküberweisung zum Zwecke der Ausgabe erfolgen würde.

Das PS-MCC ist nicht berechtigt, höhere Verbindlichkeiten einzugehen als aktuell zur Verfügung stehende Mittel bereit stehen (Keine Kredite).

Aufgaben im PS-MCC können frei verteilt und bis auf das Stimmrecht auch nach außen delegiert werden.

Innere Ordnung

Das PS-MCC gibt sich eine Geschäftsordnung, die die konkreten Details der Verwaltung der PirateStarter Gelder festlegt. Für die Geschäftsordnung gilt folgender Rahmen.

  • jeder der 7 Piraten im PS-MCC hat eine gleichberechtigte Stimme im PS-MCC.
  • bezirksübergreifende Finanzierungen werden Einstimmig mit den innerhalb von 48h abgegebenen Stimmen der jeweils betroffenen Bezirke entschieden. Ein Bezirksverband kann also nur überstimmt werden, wenn er innerhalb von 48 h keine Stimme abgibt. Bezirksverbände die nicht betroffen sind, können Ausgaben von betroffenen Bezirksverbänden nicht verhindern. Die Autonomie der Bezirksverbände wird nicht eingeschränkt.
  • es gilt der untenstehender Verteilungsschlüssel. Dieser Schlüssel legt fest in welchen Anteilen die 7 Bezirksverbände Anspruch an den von PirateStarter verwalteten Geldern haben, die keiner lokalen Bindung unterliegen.
  • Bezirksverbände haben Anspruch auf die ihnen zustehenden Mittel in voller Höhe. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass für bezirksübergreifende Ausgaben, ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehen. An solchen Ausgaben beteiligen sich die jeweiligen Bezirksverbände im Verhältnis des selben Schlüssels. Um sie leisten zu können muss also jeder Bezirksverband für seinen Anteil ausreichende Mittel reservieren. Ob jeweils zustehenden Mittel auf dem PirateStarter Bankkonto verbleiben oder auf die Konten der Bezirksverbände überwiesen werden sollen, entscheidet jeder Bezirksvorstand selbst.
  • Spenden, die auf Grund Zweckbindung oder Eigentumsrechten von Gliederungen nicht bezirksübergreifend weitergereicht werden dürfen, werden auf die Anteile der frei verteilbaren und nach Schlüssel aufzuteilenden Gelder zu 10% angerechnet (Solidaritätskomponente).
  • zu einem späteren Zeitpunkt, abhängig von der bis dahin sich ergebenden Verteilung zwischen frei verteilbaren und lokal gebunden Spenden, wird über eine Erhöhung des genannten Anrechnungssatzes von 10% entschieden werden. Diese Entscheidung erfordert ebenfalls Einstimmigkeit.
  • Spenden, die nach dem 01.01.2013 erlangt wurden, gleichgültig ob bereits ausgegeben oder nicht, können und sollten auch nachträglich dem PS-MCC gemeldet werden und bilden damit eine Startsumme.
  • Zusätzlich kann jeder Bezirkverband aus Eigenmitteln Gelder dem PS-MCC zur Verwaltung melden. Diese Gelder werden nicht auf die nach Schlüssel zu verteilenden Spenden angerechnet. Sie verbleiben im Eigentum des jeweiligen Bezirksverbandes und verringern nicht den Anteil, die einem Bezirksverband an den frei verteilbaren Spenden zustehen.
Oberbayern 31,3%
Niederbayern 11,0%
Oberpfalz 10,5%
Oberfranken 10,0%
Mittelfranken 12,7%
Unterfranken 11,0%
Schwaben 13,5%
Summe 100,0%
  • Es wird jeweils ein Mitglied des PS-MCC festgelegt, welches explizit aber nicht ausschließlich für diese Aufgaben verantwortlich ist:
    • Berichtspflicht gegenüber Basis und Bezirksvorständen. Es ist sicher zu stellen, dass jederzeit Überblick besteht über Einnahmen und Ausgaben von PirateStarter und die für jeden Bezirk verfügbaren Mittel.
    • Sicherstellung einer funktionieren Kommunikation zwischen allen Gliederungen und dem PS-MCC, damit alle erforderlichen Informationen zeitnah zur Verfügung stehen.
    • Zugang zum Konto.
    • darüber hinaus steht es dem PS-MCC frei, weitere Aufgabenbereiche festzulegen.

Kontrolle, Berichtspflichten

Die Bezirksvorstände üben gemeinsam die Aufsicht über dieses Gremium aus. Einsprüche heben Beschlüsse auf, wenn mindestens 4 Vorstände dies ordentlich beschließen. Im Verlaufe dessen haben diese aber keine aufschiebende Wirkung. Getätigte rechtsverbindliche Willenserklärungen die aufgrund Beschlüssen des PS-MCC getätigt werden, bleiben erhalten, außer, sie können ohne finanzielle Nachteile aufgehoben werden.

Das PS-MCC veröffentlicht zeitnah die Anträge, Beschlüsse und Ausgaben sowie den Stand verfügbarer Mittel. Beschlüsse sind nur über Anträge möglich, die vorher veröffentlicht wurden.

Auflösung

Beschließen 4 oder mehr Bezirke die Auflösung des PS-MCC, so werden übrige Gelder nach dem o.g. Schlüssel unverzüglich ausgeschüttet.

Änderungen

Änderungen an diesen Regelungen sind nur mit Zustimmung aller beteiligten Bezirke möglich.

Übergangsregelungen

Zur sofortigen Arbeitsfähigkeit des PS-MCC wird das PirateStarter Bankkonto von den 7 Bezirksverbänden nach dem selben Verteilungsschlüssel mit 2.000,- Euro kapitalisiert. Dieses Startkapital wird genauso verwaltet wie andere zur Verwaltung gemeldete Eigenmittel. Es wird also nicht auf den Anteil der frei verteilbaren Spenden angerechnet. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass ab sofort auch über Ausgaben entschieden werden kann, die bezirksübergreifend sind und Antragsteller eine Instanz zur Verfügung steht, die solche Anträge annehmen und ggf. positiv beschließen kann. Ohne solch ein Vorgehen, können derzeit entsprechende Anträge nirgends einreicht werden, da sich der Vorstand des Landesverbandes Bayern für solche Ausgaben weder zuständig erklärt, noch der Meinung ist über entsprechende Finanzmittel zu verfügen.

Diese Regelung tritt in Kraft, wenn alle am PirateStarter beteiligten Bezirke dem in gleicher Version zugestimmt haben. Innerhalb von zwei Wochen danach sind die Gremiumsmitglieder zu entsenden. Entsendet ein Bezirksvorstand einen Beauftragten nicht rechtzeitig, gilt der Bezirk sich bei Entscheidungen im PS-MCC als enthaltend bis die Entsendung erfolgt ist. Das Gremiumsmitglied kann seine Stimme erst dann ausüben, wenn der entsendende Bezirksverband seinen Anteil an der Startkapitalisierung auf das o.g. Konto gezahlt hat.