BY:Oberfranken/Bundestagswahl 2013

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Allgemeines

Da das Wahlgesetz wegen Verfassungswidrigkeit kürzlich geändert wurde und diese Änderung voraussichtlich ebenfalls nicht grundgesetzkonform ist (siehe Verfassungsbeschwerde BWahlG 2011), gehe ich auf die grundsätzlichen Mechanismen der Mandatsverteilung nicht weiter ein, sondern nur auf das generelle Wahlverfahren und die Kandidatenaufstellung an sich.

Der Bundestag besteht aus 598 Abgeordneten. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, die Erststimme dient zur Wahl des Direktkandidaten im Wahlkreis und die Zweitstimme bestimmt die Stärke der jeweiligen Partei im Bundestag. Die Zweitstimme ist also entgegen der Bezeichnung (und landläufigen Meinung) die wichtigere der zwei Stimmen.

Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt in denen jeweils ein Direktkandidat mit der Erststimme gewählt wird. Die Hälfte der Sitze wird also direkt durch eine Personenwahl festgelegt. Die restlichen Sitze bekommen die Parteien über ihre Landesliste zugeteilt (genaues Verfahren derzeit als in Schwebe anzusehen).

Anzahl der Bewerber

Oberfranken ist in Bundestagswahlkreise mit den Nr. 236 bis 240 eingeteilt. Es ist aufgrund des Wahlrechtes zwar nicht zwingend nötig in jedem Wahlkreis einen Direktkandidaten aufzustellen (anders als bei der Landtagswahl und Bezirkswahl), aber aus mehreren Gründen (z.B. Präsenz zeigen, psychologische Komponente etc.) sinnvoll. Wir benötigen also insgesamt 5 Direktkandidaten in Oberfranken. Diese werden aber realistisch betrachtet keinerlei Chance haben, direkt für den Bundestag gewählt zu werden.

Auf die Landesliste haben wir im Bezirksverband Oberfranken keinen unmittelbaren Einfluss.

Anzahl der möglichen Mandate

Da die Wahrscheinlichkeit für den Erfolg eines Direktkandidaten gegen Null geht, bleibt nur die Landesliste als Weg für einen oberfränkischen Piraten um in den Bundestag gewählt zu werden.

Da der Wähler keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Kandidaten auf der Landesliste hat ("starre Liste"), entscheidet die Position auf der Landesliste selber unmittelbar über die Chance auf den Einzug in den Bundestag.

Aller Voraussicht nach werden bayerische Parteien insgesamt zwischen 90 und 100 Mandate im Bundestag erhalten. Da bedeutet grob (wie gesagt das Wahlsystem ist in der Schwebe), dass die bayerischen Piraten bei einem Ergebnis von gut 5 Prozent ungefähr mit 5 Sitzen im Bundestag rechnen können, bei 10 Prozent wären es ungefähr 9 oder 10 Sitze. Daraus lässt sich ableiten, dass die ersten 5 Kandidaten auf der Landesliste eine recht gute (ich will nicht "sichere" sagen, da wir bundesweit erst mal die 5 Prozent erreichen müssen) Chance haben, in den Bundestag einzuziehen. Bis Listenplatz 10 ist ein Einzug nach den momentanen Umfragen realistisch...

Links

Stimmzettel-Muster

Gesetze/Vorschriften

Achtung: Gegen das aktuelle Bundeswahlgesetz läuft aktuelle eine Verfassungsbeschwerde, die Aussicht auf Erfolg hat, und damit ist es wahrscheinlich, dass sich das Wahlgesetz vor der Bundestagswahl noch ändert!

Sonstige Links zum Thema

Termine

Siehe auch BY:Wahl2013/Formalia

Wahlen

Der Termin für die Bundestags 2013 ist noch nicht festgelegt. Es wird entweder der 15. oder der 22. September 2013.

Wahlkreisvorschläge

"Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter, Landeslisten dem Landeswahlleiter spätestens am sechsundsechzigsten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen."

Wegen des Erfolges der Piraten bei der Senatswahl in Berlin benötigen wir bei der kommenden Bundestagswahl keine Unterstützungsschriften mehr!

Nominierung der Wahlkreisbewerber

"Die Wahlen (für die Wahlkreisbewerber) dürfen frühestens 32 Monate (...) nach Beginn der Wahlperiode des Deutschen Bundestages stattfinden;"

Der Bundestag wurde zuletzt am 27. September 2009 gewählt, d.h. die Wahlen der Wahlkreisbewerber dürfen frühestens am 28. Mai 2012 stattfinden.

Wahlkreiskandidaten

Für Details siehe BY:Oberfranken/Wahlkreise Bundestagswahl 2013

Nominiert:

Karte der Wahlkreiseinteilung (PDF)

Landesliste

Die Wahlversammlung für die Landesliste fällt in die Zuständigkeit des Landesverbandes, siehe Bundestagswahllistenkandidaten zur Vorbereitung