BY:Oberfranken/Bezirkswahl 2013

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Aufstellungsversammlungen Landtagswahl / Bezirkswahl

Die Aufstellungsversammlung für die Wahlkreisliste zur Landtagswahl 2013 findet am 17.02.2013 um 11:00 Uhr im Nepomuk in Altenkunstadt statt.
Die Aufstellungsversammlung für die Wahlkreisliste zur Bezirkswahl 2013 findet am 17.02.2013 um 16:00 Uhr im Nepomuk in Altenkunstadt statt.

Allgemeines

Der Bezirkstag Oberfranken besteht zukünftig aus 16 Abgeordneten. Für Oberfranken existiert eine Wahlkreisliste (Zweitstimme). Zusätzlich ist Oberfranken noch in 8 Stimmkreise unterteilt. In jedem Stimmkreis kann ein Stimmkreiskandidat aufgestellt werden (Erststimme).

Besonderheiten

Die Bestimmungen für die Bezirkswahl entsprechen bis auf das mathematische Verfahren zur Sitzverteilung den Bestimmungen der Landtagswahl. Nachfolgend nochmals aufgelistet:

  • Die Zweitstimme kann/muss ebenfalls einer bestimmten Person auf der Wahlkreisliste gegebenen werden. Es ist allerdings auch möglich, die gesamte Liste zu wählen, allerdings gibt es dafür kein Feld weshalb das eher selten gemacht wird (ca. 1 Prozent der Zweitstimmen). Diese Zweitstimmen werden dann der Partei für die Sitzverteilung gut geschrieben, haben aber keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Wahlkreisliste bzw. unterstützen die vorgegebene Reihenfolge (dazu kann man aber auch einfach Listenposition 1 wählen).
  • Die Erst- und Zweitstimmen werden für die Berechnung der Sitzverteilung für die jeweiligen Parteien zusammen gezählt.
  • Alle Stimmkreiskandidaten müssen auf der Wahlkreisliste (Zweitstimme) stehen, sind aber im jeweiligen Stimmkreis nur mit der Erststimme wählbar.
  • Nach der Aufstellung der Wahlkreisliste dürfen keine Stimmkreiskandidaten mehr gewählt werden.
  • Es gibt keine Sperrklausel. Aufgrund der niedrigen Sitzzahl ist aber ein relativ hoher Stimmenanteil notwendig um einen Sitz zu erhalten.

Konkret bedeutet das für uns:

  • Wegen der Addition von Erst- und Zweitstimmen ist es nötig in jedem Stimmkreis einen Kandidaten aufzustellen
  • Aufgrund der Nichtwählbarkeit der Stimmkreiskandidaten mit der Zweitstimme im jeweiligen Stimmkreis gibt es an sich keine "sicheren" Listenplätze. Eine gewisse Ausnahme ist der erste Listenplatz wenn der Wähler mit der Zweitstimme die gesamte Liste wählt (unüblich) oder einfach den obersten Bewerber als Vertreter für die gesamte Partei nimmt. Dennoch entscheidet die Addition von Erst- und Zweitstimme über die tatsächlich gewählten Personen bzw. die Reihenfolge auf der Liste.
  • Bevor die Wahlkreisliste aufgestellt werden kann, müssen alle Stimmkreiskandidaten gewählt werden.

Anzahl der Bewerber

Der Bezirkstag von Oberfranken wird zukünftig aus 16 Abgeordnete bestehen. Deswegen darf die Wahlkreisliste höchstens 16 Kandidaten umfassen, davon sind maximal 8 bereits als Stimmkreisbewerber gesetzt.

D.h. wir benötigen 8 Stimmkreiskandidaten (wegen der Addition von Erst- und Zweitstimmen) und zusätzlich 8 Wahlkreislistenkandidaten (die wegen der fehlenden Erststimmen kaum Chancen haben) um die Liste komplett zu füllen und alle Möglichkeiten zum Erhalt von Wählerstimmen auszuschöpfen.

Anzahl der möglichen Mandate

Die Sitzverteilung hängt maßgeblich vom Wahlergebnis der anderen Parteien ab. Das Sitzverteilungsverfahren nach "d'Hondt" bevorteilt große Parteien und benachteiligt kleine.

Man kann aber davon ausgehen, dass wir einen Sitz bekommen, wenn wir über 5 Prozent der Stimmen kommen (das ist aber nicht sicher!). Uns kommt dabei zu gute, dass es keine Sperrklausel gibt, die Stimmen der kleineren Parteien also nicht verfallen, sondern ebenfalls mit in die Sitzberechnung einfließen. Aber 10 Prozent können wir tendenziell von einem zweiten Sitz ausgehen (ebenfalls natürlich unsicher!)

Mit den Mandatsrechnern, die man unter "Links" findet, kann man sich einen Überblick über die Systematik verschaffen.

Wenn Überhang- und Ausgleichsmandate anfallen, ändert sich die Berechnung entsprechend - prinzipiell ebenfalls zu unseren Gunsten, da der Bezirkstag dann mehr Sitze haben wird und dementsprechend eine niedrigere Prozentzahl für einen oder zwei Sitze ausreicht.

Links

Stimmzettel-Muster

Damit man mal sieht, wie so ein Stimmzettel aussehen kann. Ist zwar die Version von 2003, aber da hat sich nichts gravierendes geändert: Stimmzettel-Muster für Stimmkreis 127

Gesetze/Vorschriften

Sonstige Links zum Thema

Mandatsrechner

Hinweis: Bei der Bezirkswahl kommt "d'Hondt" zum Einsatz, der oberfränkische Bezirkstag hat 16 Sitze.

Termine

Siehe auch BY:Wahl2013/Formalia

Wahlen

Der Termin für die Bezirkswahl 2013 ist noch nicht festgelegt. Die Bezirkswahl findet am gleichen Termin wie die Landtagswahl statt.

Wahlkreisvorschläge

"Die Wahlkreisvorschläge sind beim Wahlkreisleiter spätestens am 73. Tag vor dem Wahltag, 18 Uhr schriftlich einzureichen." Zusätzlich muss der Wahlkreisvorschlag von 0,1 Prozent der Stimmberechtigten im Wahlkreis (jedoch maximal 2000 Stimmberechtigte) unterzeichnet werden, wenn die Partei bei der letzten Landtagswahl nicht mindestens 1,25 % der Stimmen bayernweit erhalten hat

Das haben wir nicht erreicht, da wir nicht angetreten sind -> wir benötigen Unterstützungsschriften! Bei 855.639 Wahlberechtigten 2008 wären das also ca. 856 Unterstützungsschriften.

Nominierung der Stimmkreisbewerber und des Wahlkreisvorschlages

"Die Wahlen (für die Stimmkreisbewerber) dürfen frühestens 46 Monate (...) nach dem Tag, an dem der Landtag gewählt worden ist, stattfinden;"

Der Landtag wurde zuletzt am 28. September 2008 gewählt, d.h. die Wahlen der Stimmkreisbewerber dürfen frühestens am 29. Juli 2012 stattfinden.

Die Regelung für die Wahlkreisliste ist analog, allerdings dürfen nach dem Aufstellen der Wahlkreisliste keine Stimmkreiskandidaten mehr gewählt werden.

Stimmkreiskandidaten

Siehe BY:Oberfranken/Stimmkreise Landtagswahl und Bezirkswahl 2013

Nominiert:

Karte der Stimmkreiseinteilung (PDF)

Wahlkreisliste

Siehe BY:Oberfranken/Wahlkreisliste Bezirkswahl 2013