BY:Oberfranken/Bezirksparteitag 2019.1
Der Bezirksparteitag Oberfranken 2019.1 findet am 24.03.2019 ab 14:30 Uhr in Hof (Saale) statt. Der Veranstaltungsort ist das Galeriehaus Hof.
Inhaltsverzeichnis
Ort
Galeriehaus Hof
Sophienberg 28
95028 Hof
Tel: 09281 - 87 210
Beginn ist 14:30 Uhr, Akkreditierung ab 14:00 Uhr.
Barrierefreiheit
Wichtig: die Toiletten des Galeriehauses sind nicht barrierefrei erreichbar, jedoch kann sichergestellt werden, dass – bei rechtzeitiger Voranmeldung – ein Helfer-Team seitens des KV Hof/Wun zur Verfügung steht.
Verpflegung
Das Galeriehaus selbst bietet Kleinigkeiten von der Karte. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich eine Pizzeria, ein Schnitzelrestaurant, sowie diverse Schnellimbisse.
Erreichbarkeit
Auto
Hof liegt zwischen den Autobahnen A9, A72 und A93. Das Galeriehaus kann von der A9 am Besten über die Abfahrt Hof-West, von der A72 über die Abfahrt Hof/Töpen und von der A93 über die Abfahrt Hof-Süd erreicht werden.
ÖPNV
Der nahe gelegene Hauptbahnhof Hof (Saale) ist aus Richtung Kulmbach, Bayreuth und Marktredwitz an das Schienennetz angebunden.
Der Veranstaltungsort liegt zu Fuß ungefähr 850 m vom Bahnhof entfernt.
Organisation
Lokale Orga ggf. auf der Unterseite /Orga
Vorläufige Tagesordnung
- Wahl der Versammlungsämter
- Berichte des aktuellen Vorstandes
- Berichte der Kassen- und Rechnungsprüfer + Entlastung des aktuellen Vorstandes
- Bearbeiten von Satzungsänderungsanträgen
- Wahl des neuen Vorstandes
- Bearbeiten sonstiger Anträge
- Sonstiges
Kandidaten gesucht für
Parteitagsämter
- Versammlungsleiter
- Wahlleiter
- Wahlhelfer
- Protokollführer: (mehrere sind sinnvoll zur Entlastung des Einzelnen)
Vorstand
Vorsitzender (notwendig) =
aktuell: Stephan Korb
- Du?
Stellvertretender Vorsitzender (notwendig)
aktuell: Peter Gossrau
- Du?
Schatzmeister (notwendig)
Daniel Rauh (zurückgetreten)
aktuell: Peter Gossrau (kommissarisch)
- Du?
Beisitzer (0, 2, 4 usw.)
aktuell 2: Michael Böhm, wigbold
- Du?
Vorstand (Kandidaturen)
Hier stehen die tatsächlich gemachten Kandidaturen. Hier muss sich jeder selber eintragen.
- ...
Vorstand (Vorschläge)
Hier können einzelne andere zu einem Posten vorschlagen. Vielleicht motiviert das ja diese wirklich zu kandidieren. Das jemand hier auftaucht bedeutet nicht automatisch, dass er von den Vorschlagenden gefragt worden ist.
- ...
Kassenprüfer
Lt. Bundessatzung müssen zwei Kassenprüfer gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, während des Jahres die Kasse zu prüfen und den Schatzmeister zu überprüfen.
Den Kassenprüfern "obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Parteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bezirksparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bezirksvorstandes."
- ...
Anträge
Anträge können per eMail oder auf dem Parteitag gestellt werden. Es gelten die üblichen Fristen.
SAÄ 01
hiermit beantragen der 2.Vorsitzende, Peter Gossrau und der Beisitzer ~wigbold: Der Bezirksparteitag möge beschließen die Satzung des Bezirksverbandes wie folgt zu ändern. Die Abstimmungen über die Änderungen können einzeln oder im Block erfolgen: Die einzelnen Änderungen können auch im Wiki eingesehen werden: https://wiki.piratenpartei.de/wiki/index.php?title=BY%3AOberfranken%2FBezirksparteitag_2019.1%2FS%C3%84%C3%84_01&action=historysubmit&diff=2577381&oldid=2574157 Die Satzung in der ggf neuen Fassung: https://wiki.piratenpartei.de/wiki/index.php?title=BY:Oberfranken/Bezirksparteitag_2019.1/S%C3%84%C3%84_01&oldid=2577381 Im Folgenden nun die einzelnen Anträge bzw. Antragspunkte: 1.) Einleitung Den Satz "Diese Satzung regelt die Angelegenheiten des Bezirksverband Oberfranken der Piratenpartei Deutschland, soweit die Satzung des soweit der Landesverband (im Folgenden “Landessatzung”) hierüber keine Vorschriften enthält." andern in "Diese Satzung regelt die Angelegenheiten des Bezirksverband Oberfranken der Piratenpartei Deutschland." Begründung: Hier unnötig, nicht zutreffend! Der Bezug auf den Landesverband wird in §1 Abs.1 korrekt bestimmt. 2.) §1 Abs.3 Absatz: "Der Sitz der Piratenpartei Oberfranken ist Bamberg." andern in: "Der Sitz der Piratenpartei Oberfranken ist ???." Begründung: Es ist zu klären, ob Bamberg weiterhin Sitz der PIRATEN-Oberfranken sein soll. Hier gibt es derzeit keine aktiven Piraten vor Ort, die auch im Vorstand des BzV vertreten sind. - Bitte Diskussion! 3.) 9a Abs.4 Absatz: "Der Bezirksvorstand hält Vorstandssitzungen spätestens 21 Tage nach dem Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes ab. Eine ein fernmündliche Zusammenkunft ist hierbei gleichwertig." andern in: "Der Bezirksvorstand hält Vorstandssitzungen spätestens 21 Tage nach dem Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes ab. Eine ein fernmündliche Zusammenkunft ist hierbei gleichwertig. Es kann auch ein Umlaufbeschluss erfolgen." Begründung: Der Umlaufbeschluss wurde ergänzt, da es immer wieder terminliche Schwierigkeiten gibt. Der Umlaufbeschluss ist zeitlich asycron. 3.) 9a Abs.8 Den Satz: "Der Vorstand führt die Bezirksgeschäftsstelle." andern in: "Der Vorstand führt ggf. die Bezirksgeschäftsstelle." Begründung: Nur wenn es eine Geschäftsstelle gibt. Was zu diskutieren wäre. GGf. im Zusammenhang mit dem Sitz (s.o.) 4.) § 9b Abs.2 Absatz: "Der Bezirksparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der stimmberchtigten Mitglieder es beantragen. Der Vorstand lädt jedes //stimmberechtigtes lieber nicht mitreinnehmen// Mitglied in Textform mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die geplante Tagesordnung und Tagungsdauer in aktueller Fassung sowie alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen." andern in: "Der Bezirksparteitag tagt mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die geplante Tagesordnung und Tagungsdauer in aktueller Fassung sowie alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. " Begründung: Es soll die Zeitspanne zwischen den Parteitagen gelockert werden, da sich gezeigt hat, dass die harte Frist von einem Jahr praktisch nicht haltbar ist. Zudem ist eine dem Parteiengesetz entsprechende Frist ausreichend. Siehe PartG. §9 Abs. 1. Zudem wird ein Typo entfernt und klargestellt das jedes Mitglied eingeladen wird! 5.) § 9b Abs.7 Absatz: "Der Bezirksparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bezirksparteitag und die Vorprüfung, ob die Vorgaben der Finanzordnung und des Parteiengesetzes eingehalten werden. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bezirksparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bezirksvorstandes" andern in: "Optional kann der Bezirksparteitag ein oder mehrere Kassenprüfer bestimmen. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bezirksparteitag und die Vorprüfung, ob die Vorgaben der Finanzordnung und des Parteiengesetzes eingehalten werden. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bezirksparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bezirksvorstandes. " Begründung: Optionale Kassenprüfer! Kassenprüfer sind eigentlich nicht notwendig, da die im PartG §9 Abs.5 vorgesehenen Rechnungsprüfer auf dem Parteitag die Finanzen prüfen. Bei geringer finanzieller Aktivität, sind deshalb keine Kassenprüfer notwendig, da die Zeit i.d.R. auf dem BzP ausreichend ist. Kassenprüfer, wenn Sie notwendig würden auch nachgewählt werden. Dieser Antrag dient der Flexibilität. Ähnlich der Bezirksverbandsatzung soll Abschnitt C: Allgemeine Kreisverbandssatzung geändert werden: 6.) Abschnitt C: §10 Der Kreisparteitag Abs.3 + 4 Im Absatz 3 den Satz: "Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen." andern in: "Der Kreisparteitag tagt mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal. Die Einberufung des Kreisparteitages erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen." Im Absatz 4 "stimmberechtigtes" streichen. Begründung: Es soll die Zeitspanne zwischen den Parteitagen gelockert werden, da sich gezeigt hat, dass die harte Frist von einem Jahr praktisch nicht haltbar ist. Zudem ist eine dem Parteiengesetz entsprechende Frist ausreichend. Siehe PartG. §9 Abs. 1. Zudem wird klargestellt das jedes Mitglied eingeladen wird! 7.) Abschnitt C: §10 Der Kreisvorstand Paragraphen-Nummerierung korrigieren §10 -> §11 Absatz 5: "Der Kreisvorstand hält Vorstandssitzungen spätestens 21 Tage nach dem Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes ab." andern in: "Der Kreisvorstand hält Vorstandssitzungen spätestens 21 Tage nach dem Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes ab. Eine ein fernmündliche Zusammenkunft ist hierbei gleichwertig. Es kann auch ein Umlaufbeschluss erfolgen. " Begründung: Angleichung an die BzV-Satzung. Der Umlaufbeschluss wurde ergänzt, da es immer wieder terminliche Schwierigkeiten gibt. Der Umlaufbeschluss ist zeitlich asycron. 7.) Abschnitt C: §10 Der Kreisvorstand Absatz 8: "Die Führung der Kreisgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt. " andern in: "Der Vorstand führt ggf. die Kreisgeschäftsstelle."
Begründung: Nur wenn es eine Geschäftsstelle gibt ...
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