BY:Oberfranken/Bamberg/Geschäftsordnung Vorstand Bamberg

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Geschäftsordnung des Vorstandes des Kreisverbands Bamberg Stadt/Land

§1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen, angemessenen Tätigkeitsbericht an.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Kai Mast, Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pflege der Beziehungen zum Bezirksverband und den anderen Kreisverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Vorbereitung von Wahlen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Er vertritt den Kreisverband nach außen.

Markus Geier, Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben.

Axel Fritsch, Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten. Ihm obliegt es die Budgetplanung zu erstellen und deren Einhaltung zu kontrollieren, sowie den Bezirksschatzmeister bei derVerwaltung der Mitgliedsbeiträge, der Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie dem Spendenwesen zu unterstützen.

Benjamin Stöcker, Politischer Geschäftsführer: Dem politischen Geschäftsführer obliegt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie weiterführende Verbands- und Bündnisarbeit. Soweit möglich unterstützt er auch andere Verbände bei Öffentlichkeitsarbeit und Wahlkampf.

Uwe Köhler, Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die Kommunikation mit den Mitgliedern und Pflege der Mitgliedsdaten. Außerdem obliegt ihm das Dokumentationswesen.

§3 Beschlussfassung

Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst. Für jeden Beschluss müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend ist. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Vorstands mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Beschlüsse des Vorstands sind im Wiki zu veröffentlichen. Anträge an den Vorstand können gestellt werden von

  • jedem Bewohner von Stadt und Landkreis Bamberg
  • den Vorständen anderer Verbände der Piratenpartei in Bayern

§4 Vorstandssitzungen

Vorstandssitzungen finden öffentlich als Präsenzsitzung statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können, nach Beschluss, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut öffentlich zu machen. Das Protokoll soll im Regelfall innerhalb einer Woche veröffentlicht werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten

Zugriff auf die Mitgliederdatenbank haben der Schatzmeister und der Generalsekretär. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist nur zulässig, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind dem Kreisverband eine entsprechende Datenschutzerklärung vorliegt.